BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17592 21. Wahlperiode 28.06.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 20.06.19 und Antwort des Senats Betr.: Free-flow: Schulessen im freien Fall Einige Schulen bieten das Konzept „Free-flow“ in ihren Mensen an, bei welchem Kinder und Jugendliche sich an Buffets und Ausgabeinseln frei zum Mittagessen bedienen. Scheinbar ist bei einigen Schulen dieses Konzept erfolgreich. Bekanntlich sind aber schon jetzt viele Mensen zu klein für die Zahlen an Schülern/-innen, die dort ihr Mittagessen zu sich nehmen müssen. Nun entscheiden weitere Schulen, nach den Sommerferien dieses Konzept einzuführen. Die konzeptuelle Änderung an der Schnittstelle zwischen schulischem Vormittag und trägerverantwortetem Nachmittag wirft Fragen nach der Entscheidungsfindung und der Einbettung in das jeweilige schulische pädagogische Konzept auf. Skeptisch ist diese Änderung besonders vor dem Flächenmangel und dem starken Zuwachs an Schülern/-innen zu sehen. Ich frage den Senat: Die für Bildung zuständige Behörde begrüßt unabhängig von der steigenden Zahl von Schülerinnen und Schülern, wenn Schulen sich Gedanken über die Gestaltung ihrer Mittagessenorganisation machen. Dabei ist das Ausgabesystem Free-flow mit seinen vielfältigen Möglichkeiten ein Bestandteil, um Schülerinnen und Schüler nicht nur ausreichend zu versorgen, sondern durch die Anzahl der Wahlmöglichkeiten zwischen den Essenskomponenten ein attraktives Essensangebot zu machen. Die seit 2011 unternommenen großen Anstrengungen beim Ausbau der Kantinen haben die Situation rund um die Ernährung an den Hamburger Schulen deutlich verbessert . So konnten allein in 2018 für dreizehn Schulen neue Kantinen übergeben werden. Damit wurden seit 2011 insgesamt 250 Schulen mit neuen Kantinen ausgestattet . Hierfür wurden rund 275 Millionen Euro aufgewendet. Im Zuge des anstehenden Ausbaus und Neubaus von Schulen werden selbstverständlich die notwenigen Kantinenkapazitäten mitgeplant. In der täglichen Nutzung können Schulen grundsätzlich in eigener Verantwortung gemeinsam mit den Caterern zwischen den Ausgabesystemen „Cafeteria-Linie“, „Schüsselsystem bzw. Tischgemeinschaften“ und „Free-flow“ oder einer Kombination der drei Systeme wählen (http://www.hag-vernetzungsstelle.de/uploads/docs/78.pdf). Eine Veränderung des Ausgabesystems im Rahmen von konzeptionellen Veränderungen oder veränderter Geräteausstattung der Kantinen ist laufend möglich. Dies liegt in der Entscheidung der Schulen. Beratung und Unterstützung erhalten sie dabei bei Bedarf von der Vernetzungsstelle Schulverpflegung, dem Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung sowie der für Bildung zuständigen Behörde. Das Ausgabesystem Free-flow impliziert eine Reihe von qualitativen Verbesserungen in der Schulverpflegung, so ermöglicht es unter anderem Schülerinnen und Schülern eine stärker selbstbestimmte Ernährungsweise. Darüber hinaus trägt es zu mehr Drucksache 21/17592 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Nachhaltigkeit in der Schulverpflegung bei, da bei diesem Ausgabesystem die Tellerund Ausgabereste nachweislich verringert werden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. An welchen Schulen wird seit wann im Free-flow-Konzept gegessen? 2. An welchen Schulen wird ab dem kommenden Schuljahr das Essen im Free-flow-Konzept angeboten? Die erfragten Daten werden von der für Bildung zuständigen Behörde nicht zentral erfasst. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Wie und in welchen Intervallen wird das Essenskonzept an Schulen evaluiert ? (Bitte detailliert darlegen.) Partizipation und Feedback von Schülerinnen und Schülern sind wichtige Bedingungen für ein attraktives Essensangebot an Schulen, daher gibt es hierzu unter anderem im Leitfaden zur Erstellung von schulischen Ernährungskonzepten Empfehlungen an Schulen und Caterer. Darüber hinaus organisiert die für Bildung zuständige Behörde Schulbesuche an Grundschulen, in denen gemeinsam unter anderem mit den GBS- Trägern, den Eltern, Schulleitungen und Lehrkräften die Entwicklung des Ganztags an der jeweiligen Schule in den Blick genommen wird. Hierzu gehört selbstverständlich auch die jeweilige Verpflegungssituation. Im Übrigen liegt die Umsetzung in der Verantwortung der Schulen. Es gibt hierzu keine zentralen Vorgaben der für Bildung zuständigen Behörde, siehe auch Vorbemerkung. 4. An welchen Schulen werden zum kommenden Schuljahr wie viele Klassen zusätzlich zur ausgewiesenen Regelzügigkeit in welcher Klassenstufe eingerichtet? Bitte die Antworten zu den Fragen 1., 2. und 3. zusammenfügen und in einer Excel-Tabelle angeben, die neben den Schulen, die Schulregion, Schulform, den Sozialindex, die Schüler-/-innenzahl insgesamt und pro Jahrgang sowie das Datum der Einführung eines Free-flow-Konzepts angibt sowie die konkrete Änderung der Schüler-/-innenzahlen im kommenden Schuljahr in Zahlen und in Zügen – bitte Erhöhung der Zügigkeiten um die jeweilige Zugzahl von Schuljahr 2018/2019 auf 2019/2020 ausweisen – aufführt.) 5. Welche Gründe liegen für eine konzeptuelle Änderung jeweils vor? (Bitte die jeweiligen Begründungen pro Schule angeben.) 6. Wie werden die Free-flow-Konzepte pädagogisch begründet? Über welche pädagogischen Konzepte verfügen die Schulen in dieser Hinsicht? Die erfragten Daten werden von der für Bildung zuständigen Behörde nicht zentral erfasst. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 7. Wie wird die Veränderung an der Schnittstelle von Vor- und Nachmittag konzeptuell aufgegriffen und reflektiert? Die erfragten Daten werden von der für Bildung zuständigen Behörde nicht zentral erfasst. Es ist davon auszugehen, dass die Mittagessenorganisation als wichtige Frage der ganztägigen Bildung und Betreuung gemäß § 56a Absatz 2 Hamburgisches Schulgesetz im Ganztagsausschuss beraten und unter Beteiligung des Kooperationspartners auf Grundlage der jeweils abgestimmten pädagogischen Konzeption regelmäßig aufgegriffen und reflektiert wird. 8. Welches Personal wird bei jeder Schule für die Essenszeiten eingesetzt? (Bitte pro Schule die Zahl und jeweilige Qualifikation aufführen.) Die erfragten Daten werden von der für Bildung zuständigen Behörde nicht zentral erfasst. An GBS-Grundschulen schließen die vereinbarten Betreuungsangebote das Mittagessen ein und der Kooperationspartner stellt eine angemessene pädagogische Begleitung sicher. Den GTS-Grundschulen, den Jahrgangsstufen 5 und 6 der GTS- Stadtteilschulen sowie den Gymnasien und den Gymnasien nach besonderer Prägung Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17592 3 werden Personalressourcen zugewiesen, die die Schulen in eigener Verantwortung einsetzen. 9. Welche Veränderungen ergeben sich mit der Einführung des Free-flow- Konzepts hinsichtlich der Flächenbedarfe in den Mensen. (Bitte konkret für jede Schule den Status quo und die jeweiligen Veränderungen ausweisen .) Der Flächenbedarf in den Mensen verändert sich nicht durch die Einführung des Ausgabesystems Free-flow. Im Übrigen siehe Drs. 21/13265. 10. Welche Planungszeiten hatten die einzelnen Schulen, die zum kommenden Schuljahr ein Free-flow-Konzept einführen, um die Umsetzung zu planen? (Bitte pro Schule angeben.) Siehe Vorbemerkung sowie die Antwort zu 1. und 2. 11. Mit welchen Einsparungen rechnen die Schulen a. hinsichtlich des Einsatzes des jeweiligen pädagogischen Personals – sowohl finanziell als auch auf Grundlage der Lehrkräfte- Arbeitszeit-Verordnung, wenn statt Lehrkräften anderes pädagogisches Personal eingesetzt wird? b. hinsichtlich der finanziellen Aufwendungen für das Mittagessen? (Bitte für jede Schule darlegen.) Die Entscheidung für ein bestimmtes Ausgabesystem wirkt sich grundsätzlich weder auf den Personalbedarf noch auf die Preisgestaltung aus. 12. Wurde die Einführung von Produktionsküchen in den jeweiligen Schulen geprüft? Wenn nein, weshalb nicht? (Bitte für jede Schule aufführen.) Die Einrichtung von Free-flow-Systemen ist mit jeder Art von Küchen möglich. Die Prüfung, ob eine Ganztags- oder Vitalküche (Produktionsküche) an Schulen realisiert wird, ist davon unabhängig. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. und 2. sowie Drs. 21/12120. 13. Wie wertet der Senat die Einführung des Free-flow-Konzeptes vor dem Hintergrund der steigenden Schüler-/-innenzahlen und des Raummanagements an Schulen? (Bitte konkret darlegen.) 14. Inwiefern können Schüler/-innen und Eltern davon ausgehen, dass die Einführung des Free-flow-Konzepts nicht den steigenden Schüler-/ -innenzahlen geschuldet ist, das Konzept pädagogisch abgesichert ist und sichergestellt ist, dass alle Schüler/-innen ausreichend zu essen bekommen? (Bitte konkret, auch konzeptionell darlegen.) Siehe Vorbemerkung. 15. Aufgrund welcher Evaluationen ergreift der Senat welche Maßnahmen in Mensen, um die Gesundheitsgefährdung für Lehrkräfte und Schüler/ -innen durch Lärm zu verringern? (Bitte pro Schule konkret darlegen.) Im Rahmen der, seit Einführung des flächendeckenden Ganztags, durchgeführten Standortbesuche wurde die Situation in den schulischen Mensen vielfach thematisiert. Die für Bildung zuständige Behörde unterstützt die strukturelle Verbesserung der Mensa-Situation an den Hamburger Schulen durch ein umfangreiches Bauprogramm und die aus dem Sonderfonds Guter Ganztag finanzierten Förderprogramme. Wenn einzelne Schulen Entwicklungsbedarfe anmelden, wird die Situation im Einzelfall geprüft, um Möglichkeiten der Verbesserung zu erheben. Im Übrigen siehe Drs. 20/13220, 21/5977 und 21/11561. 16. Wie steht der Senat zu der Auffassung, dass Mahlzeiten auch dem sozialen Kontakt dienen? Die für Bildung zuständige Behörde teilt diese Auffassung.