BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17601 21. Wahlperiode 28.06.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 21.06.19 und Antwort des Senats Betr.: Waldweg oder öffentliche Verkehrsfläche – Was passiert an der Schemmannstraße? (2) Aus den Antworten zu der Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 21/17500 ergeben sich diverse Nachfragen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. In der Antwort zu Drs. 21/17500 wird ausgeführt, dass es sich bei der Lindenallee auf dem Flurstück 7171 in Volksdorf um eine gemäß § 64 HWG gewidmete Erschließungsstraße handelt. Dies widerspricht der langjährigen Auffassung der Stadt, dass es sich bei dem Flurstück nicht um einen öffentlichen Weg im Sinne des HWG handelt (so der Senat unter anderem in den Drs. 20/4250, 20/4539, 20/8796, 20/12642, 21/3320 in den Jahren 2012 – 2016). 1.1. Wann genau wurde durch wen festgestellt, dass der Weg auf dem Flurstück 7171 nach § 64 HWG gewidmet ist? Die Widmung gemäß § 64 Hamburgisches Wegegesetz (HWG) – durch Rechtsvermutung der unvordenklichen Zeit – wurde vom Bezirksamt Wandsbek und der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) im Dezember des Jahres 2018 festgestellt . 1.2. In welcher Form wurde die Widmung nach § 64 HWG dokumentiert? Die Widmung ist in der Straßenakte eingetragen worden. 1.3. Welche Unterlagen liegen im Einzelnen vor, die die Widmung dieses Weges nach § 64 HWG begründen? Es liegen folgende Unterlagen vor: Das Amtsblatt der Freien und Hansestadt Hamburg vom 21.09.1906, historische Karte 1925-1930, Hamburg Atlas, historische Karte 1970-1980, Hamburg Atlas. 1.4. Welche Behörden waren im Einzelnen jeweils wann und auf wessen Veranlassung mit Fragestellungen im Zusammenhang mit der Prüfung einer historisch bedingten Widmung des Flurstücks 7171 befasst? Siehe Antwort zu 1.1. 1.5. Warum kam die Freie und Hansestadt Hamburg im Zuge der Baugenehmigungsverfahren in den Jahren 2011/2012 zu einer gegenteiligen Auffassung bezüglich einer Widmung des Flurstücks 7171 als öffentlicher Weg? Drucksache 21/17601 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Das für die Baumaßnahme zuständige Bezirksamt Wandsbek hat die Widmung damals im Zuge der Baumaßnahme nicht abschließend durchgeführt. 1.6. In der Antwort zu Frage 2. der Drs. 21/17500 wird auf „Gespräche zwischen der zuständigen Behörde und dem Bezirksamt zur Erschließungssituation“ verwiesen. Wer ist in diesem Fall die zuständige Behörde? Woraus ergibt sich in diesem Fall die Zuständigkeit ? Wann haben diese Gespräche stattgefunden? Die zuständige Behörde ist die BWVI in ihrer Funktion als Fachbehörde für Verkehr. In den Jahren 2018 und 2019 haben verschiedene Gespräche stattgefunden. Dabei wurde auch geklärt, dass das Flurstück 7071 aus dem Verwaltungsvermögen der BWVI in das des Bezirkes zu übertragen ist, dass dann die Zuständigkeit aus der Eigentümerfunktion innehat. 2. Gemäß Drs. 21/17500 wurde das Flurstück 7171 in das Verwaltungsvermögen des Bezirks Wandsbek überwiesen. 2.1. Zu welchem Datum erfolgte der Übergang in das Verwaltungsvermögen des Bezirkes? Die Umschlüsselung in das Verwaltungsvermögen Tiefbau erfolgte am 16. Mai 2019. 2.2. Hat der Bezirk Wandsbek aufgrund des Zustands des Flurstücks und der notwendigen Erneuerung der Deckschicht eine Ausgleichszahlung von der das Flurstück abgebenden Behörde erhalten? Wenn nein, warum nicht? Der Bezirk soll nach Fertigstellung der Arbeiten einen Betrag in Höhe von 20 000 Euro von der BWVI erhalten. 3. Der Bezirk Wandsbek hat dann im Frühjahr 2019 für rund 60 000 Euro (so die Aussage in Drs. 21/17500) die Zufahrt erneuert. In einer Vorlage an den Wirtschafts- und Verkehrsausschuss der Bezirksversammlung Wandsbek im April 2019 wurde für die Deckensanierung an dieser Stelle allerdings lediglich mit Kosten von 35 000 Euro gerechnet (1 400 Quadratmeter Fläche zu je 25 Euro/Quadratmeter). 3.1. Warum kam es zu einer deutlichen Überschreitung der geplanten Kosten an dieser Stelle? 3.2. Sind derartige Abweichungen von den vorher geschätzten Kosten im Rahmen des Deckenprogramms im Bezirk Wandsbek üblich? Die Baukosten der Straßenmaßnahme waren im Kostenrahmen. Die genannte Zahl beinhaltete zwei Straßenbaumaßnahmen, die in einem Auftrag gebündelt waren. Nach Rechnungseingang der ausführenden Firma haben die durchgeführten Asphaltinstandsetzungsarbeiten 20 125 Euro gekostet. 3.3. Wann genau wurde die Sanierung der Deckschicht für das Flurstück 7171 beauftragt? Im Mai 2019. 3.4. Seit wann genau ist der zuständigen Behörde bekannt, dass die Sanierung dieses Weges deutlich teurer wird als in der Vorlage gegenüber dem bezirklichen Ausschuss angegeben? Sie Antwort zu 3.1. und 3.2. 4. In der Drs. 21/17500 wird verneint, dass im Zuge der Deckensanierung auch Teile des angrenzenden Flurstücks 7172 asphaltiert worden sind. 4.1. Wie kommt der Senat zu dieser Antwort? Eine Neu-Bebauung des Flurstücks 7172 war und ist von der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI), in deren Verwaltungsvermögen sich die Fläche befindet, nicht geplant. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17601 3 Eine Teilfläche des Flurstücks 7172 ist für die Zufahrt zur Schemmannstraße 56 mit einer gepflasterten Zufahrt und abgehend vom Grundstück Nummer 56 mit einer asphaltierten Abfahrt überbaut. Die Zufahrt und Abfahrt sind Altbestand am Grundstück Nummer 56. Im Rahmen einer Maßnahme des Bezirksamtes Wandsbek wurde bis an die Pflasterflächen asphaltiert. Die Abfahrt war stark abgängig im Bestand und ist im Rahmen der Maßnahme verkehrssicher hergestellt worden. 4.2. Gab es Veränderungen im Zuschnitt des Flurstücks 7172 in den letzten Jahren? Wenn ja, aus welchen Gründen und an welchen Stellen? Nein. 4.3. Ist es zutreffend, dass über das Flurstück 7172 eine asphaltierte Zuwegung zum angrenzenden Flurstück 7808 verläuft? Wenn ja, wann erfolgte die Asphaltierung in wessen Auftrag und aus welchen Gründen? 4.4. In wessen Verwaltungsvermögen befindet sich das Flurstück 7172? Sind Änderungen geplant? Siehe Antwort zu 4.1. Änderungen sind nicht geplant.