BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17605 21. Wahlperiode 28.06.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 21.06.19 und Antwort des Senats Betr.: Linksextremisten im öffentlich geförderten Bramfelder Kulturladen („Brakula“) Am 7. Mai 2019 fand im öffentlich geförderten Bramfelder Kulturladen („Brakula “) die Veranstaltung „Was tun gegen den Rechtsruck?“ statt. Als Gastgeber der Veranstaltung werden die beiden linksextremistischen Gruppierungen „NIKA Hamburg“ und „Antifa 309“ angeführt.1 Die Gruppierung „Antifa 309“ ist seit 2016 Beobachtungsobjekt des Landesamtes für Verfassungsschutz Hamburg (vergleiche Drs. 21/15989, Frage 4.); im Verfassungsschutzbericht des Jahres 2017 wird die „Antifa 309“ als Gruppierung aufgeführt, „bei der die vorliegenden tatsächlichen Anhaltspunkte in ihrer Gesamtschau zu der Bewertung geführt haben, dass die Gruppierung verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, es sich mithin um eine extremistische Gruppierung handelt“.2 Die Kampagne „NIKA Hamburg“ wird „als Teil des „Autonomen Antifaschismus“ in die Beobachtung des Hamburger Verfassungsschutzes einbezogen.3 Das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet bereits die übergeordnete bundesweite Kampagne „NIKA“ (Nationalismus ist keine Alternative“).4 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Zur Programmfreiheit und zur institutionellen Autonomie von Kultureinrichtungen siehe Drs. 21/15134, 21/16473 und 21/16474. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen, teilweise auf der Grundlage von Auskünften des Bramfelder Kulturladens e.V., wie folgt: 1. In welcher Räumlichkeit des Bramfelder Kulturladens fand die Veranstaltung statt? Der Bramfelder Kulturladen e.V. stellte für die Durchführung der Veranstaltung „Was tun gegen den Rechtsruck?“ am 7. Mai 2019 den Seminarraum im Erdgeschoss der Einrichtung mietfrei zur Verfügung. Die Veranstaltung wurde im Vorfeld vorrübergehend auf der Facebook-Seite des Bramfelder Kulturladens angekündigt (https://www.facebook.com/events/brakula/was-tun-gegen-den-rechtsruck/ 346867212614375/). Öffentliche Mittel wurden für die Durchführung der Veranstaltung nicht beantragt. 2. Seit wann hat die Behörde für Kultur und Medien Kenntnis von der Veranstaltung unter der Beteiligung zweier vom Landesamt für Verfassungsschutz beziehungsweise vom Bundesamt für Verfassungsschutz 1 https://www.facebook.com/events/346867212614375/ (abgerufen am 12.06.2019). 2 Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg, Bericht 2017, Seite 265. 3 Vergleiche Drs. 21/11236. 4 Bundesamt für Verfassungsschutz, Bericht 2017, Seite 122 fortfolgende. Drucksache 21/17605 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 beobachteter und dem gewaltbereiten autonomen Spektrum zugeordneter linksextremistischer Gruppierungen? Die Stadtteilkulturzentren gestalten ihre Programme selbständig und frei, dazu gehört zum Beispiel auch die Zusammenarbeit mit Dritten oder Vermietungen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Wie bewertet die Behörde für Kultur und Medien die Durchführung der Veranstaltung unter Beteiligung linksextremistischer gewaltorientierter Gruppierungen? 4. Wie würde die Behörde für Kultur und Medien reagieren, wenn in einem öffentlich geförderten Kulturzentrum eine rechtsextremistische gewaltorientierte Gruppierung eine Veranstaltung zum Beispiel zum Thema „Was tun gegen den Linksruck?“ durchführen würde? Insbesondere: Würde die Behörde für Medien und Kultur eine sich darauf beziehende Nachfrage durch eine Fraktion des linken Spektrums als „Angriff auf die Kunstfreiheit“ betrachten?5 Siehe Drs. 21/15134. 5. Wurde der Raum zur Durchführung der Veranstaltung vermietet? Wenn ja, an wen wurde der Raum zu welchem Betrag vermietet? Wenn nein, wurde der Raum kostenlos zur Verfügung gestellt? 6. Hat der Bramfelder Kulturladen für die Veranstaltung geworben beziehungsweise die Veranstaltung angekündigt (zum Beispiel auf seiner Webseite, in den Sozialen Medien et cetera)? Bitte erläutern. Wenn nein, wurde die Veranstaltung seitens des Bramfelder Kulturladens bewusst nicht beworben, weil man sich wegen der linksextremistischen Veranstalter nicht angreifbar machen wollte? 7. Wurden für die Veranstaltung öffentliche Mittel beantragt und/oder bereits gezahlt? Bitte erläutern. Siehe Antwort zu 1. 8. In welcher Höhe erhielt der öffentlich geförderte Bramfelder Kulturladen e.V. seit 2018 bis dato öffentliche Mittel der Freien und Hansestadt Hamburg? Bitte den Gesamtbetrag angeben und außerdem projektbezogen aufschlüsseln. Zur Vergabe von Fördermitteln an Kultureinrichtungen bis einschließlich 2018 siehe Transparenzportal: http://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/ zuwendungsvorgaenge-2018-quartal-4?forceWeb=true. Das zuständige Bezirksamt hat 2019 bislang folgende Mittel für den Bramfelder Kulturladen e.V. bewilligt: Förderung der laufenden Stadtteilkulturarbeit und Betrieb der Einrichtung (267 442 Euro), 20 Kindertheateraufführungen (4 940 Euro), Ausrichtung des fünftägigen Workshops „#wortgewandt“ (2 300 Euro), Ausrichtung des 29. Bramfelder Stadtteilfestes (2 370,28 Euro), Stadtteilarbeit (41 803,52 Euro). 9. In welcher Höhe erhielt der öffentlich geförderte Bramfelder Kulturladen e.V. seit 2018 bis dato öffentliche Mittel des Bundes oder der Europäischen Union? 5 Vergleiche dazu umfassend das Vorgehen der Behörde für Kultur und Medien im Rahmen der Kampagne „Die Erklärung der Vielen“, Drs. 21/15134. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17605 3 Sofern eine dahin gehende Auskunft durch den Senat nicht möglich ist: Inwieweit hat der Bramfelder Kulturladen e.V. seit 2018 bis dato öffentliche Mittel des Bundes oder der Europäischen Union für welche Projekte beantragt und inwieweit sind diese bewilligt worden? 2018 wurden Bundesmittel in Höhe von 44 329 Euro für Jugendaustausche mit der Ukraine, Kroatien und dem Senegal bewilligt. Im Jahr 2019 wurden bislang 26 670 Euro aus dem Programm „weltwärts“ des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) für einen Jugendaustausch mit dem Senegal bewilligt. 10. Seit wann hat das Landesamt für Verfassungsschutz Kenntnis von der Veranstaltung im Brahmfelder Kuturladen unter Beteiligung der „Antifa 309“ und „NIKA Hamburg“ und welche Inhalte wurden durch die extremistischen Gruppierungen vermittelt? Insbesondere: Wurden während der Veranstaltung extremistische oder illegale Maßnahmen zur Bekämpfung der AfD erörtert? Die Veranstaltung wurde dem Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg durch die öffentliche Bewerbung der Veranstaltung am 25. April 2019 bekannt. Darüber hinausgehende Erkenntnisse liegen dem Senat derzeit nicht vor. 11. Fanden seit 2012 bis heute auf dem Gelände oder in den Räumlichkeiten des Bramfelder Kulturladens Veranstaltungen unter Beteiligung folgender vom Landesamt für Verfassungsschutz derzeit beobachteter linksextremistischer Gruppierungen statt:6 a) Roter Aufbau Hamburg, RAH, b) Sozialistische Linke, SoL, c) Bündnis gegen imperialistische Aggression, BgiA, d) Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen, e) Verein der Neuen Demokratie, VND, f) Projekt Revolutionäre Perspektive, PRP, g) Revolutionärer Aufbau BRD, h) Anarchisten, i) Freie Arbeiter Union, FAU, j) Antideutsche Gruppierungen und Strukturen, k) Gruppe gegen Kapital und Nation Hamburg, l) Antinationale Antifa Altona, m) Gruppe für den organisierten Widerstand, GROW, n) Antifa 309, o) a2 Hamburg, p) Ates.H, q) Rote Flora, r) Deutsche Kommunistische Partei (DKP), s) Interventionistische Linke (IL), t) Marxistische Abendschulen (MASCH), u) Marx21, v) Linksjugend ['solid], 6 Vergleiche umfassend Drs. 21/15989, Frage 4. Drucksache 21/17605 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 w) Rote Hilfe, x) Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend (SDAJ), y) Sozialistische Alternative, z) Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD), aa) Marxistische Gruppe (MG), bb) Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten e.V. (VVN-BdA)? Bitte hierzu auch die Kenntnisse des LfV einfließen lassen und sämtliche Veranstaltungen mit entsprechend extremistischer Beteiligung wie folgt aufschlüsseln: Datum, Titel, beteiligte Gruppierung(en) und Referent(en), gewährte Fördermittel durch die Freie und Hansestadt Hamburg oder andere Mittel aus öffentlicher Hand. 12. Fanden im gleichen Zeitraum im Bramfelder Kulturladen Veranstaltungen unter Beteiligung von extremistischen Gruppierungen anderer Bereiche (Extremisten mit Auslandsbezug, Islamisten, Rechtsextremisten ) – die vom LfV als Beobachtungsobjekt eingestuft waren oder sind oder aus anderen Gründen in die Beobachtung einbezogen wurden /werden – statt? Bitte wie in Frage 10. aufschlüsseln. Im Rahmen der Wahrnehmung seines gesetzlichen Auftrages nach § 4 Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz liegen dem Landesamt für Verfassungsschutz neben der in der Anfrage genannten Veranstaltung vom 7. Mai 2019 keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen vor. Darüber hinaus ist eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz vor der Vermietung gesetzlich nicht vorgesehen. Im Übrigen werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an eigenen Veranstaltungen und an Veranstaltungen Dritter vom Bramfelder Kulturladen nicht statistisch erfasst. Auch eine Erfassung nach Organisationen beziehungsweise nach Zuordnung zu politikwissenschaftlichen Kategorien erfolgt nicht. Eine nachträgliche Erfassung ist nicht möglich. 13. Welche Abteilung innerhalb des Bramfelder Kulturladens hat die Veranstaltung beziehungsweise die Überlassung der Räume an Linksextremisten genehmigt? 14. Handelt es sich bei dem/den Mitarbeiter(n), welche die Veranstaltung genehmigt haben, um Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes der Freien und Hansestadt Hamburg oder um Landesbeamte der Freien und Hansestadt Hamburg? Bitte den/die Status angeben. 15. Wie viele Mitarbeiter arbeiten im Bramfelder Kulturladen und wie viele dieser Mitarbeiter werden aus Mitteln der öffentlichen Hand (auch teilweise ) bezahlt. Bitte die öffentlich subventionierten Anteile an den Personalkosten detailliert darlegen. Fremdveranstaltungen unterstehen dem Vermietungsbereich. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind Angestellte des Bramfelder Kulturladens e.V. Der Verein beschäftigt sieben festangestellte Mitarbeiter. Die Personalkosten werden aus öffentlichen Fördermitteln finanziert. 16. Das „Brakula“ gehört zu den Erstunterzeichnern der „Hamburger Erklärung der Vielen“.7 Hierbei verpflichtet sich der Kulturladen, „illegitime Versuche der Rechtsnationalen“ (genauer gesagt das, was man dafür hält), „Kulturveranstaltungen für ihre Zwecke zu instrumentalisieren“, „abzuwehren“; gleichzeitig öffnet man gewaltorientierten Linksextremisten die Räume und bietet ihnen ein Forum. Wie passt das zusammen? 7 https://www.dievielen.de/erklaerungen/hamburg/ (abgerufen am 19.06.2019). Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17605 5 17. Handelt es sich demnach bei Veranstaltungen unter Beteiligung von Linksextremisten im Bramfelder Kulturladen nicht um „illegitime Versuche “, „Kulturveranstaltungen für ihre Zwecke zu instrumentalisieren“? 18. Das „Brakula“ verpflichtet sich mit seiner Unterstützung der „Erklärung der Vielen“, „völkisch-nationalistische® Propaganda“ (genauer gesagt das, was man dafür hält) „kein Podium“ zu bieten. Hält es das „Brakula“ aus dieser Haltung heraus für ebenso illegitim beziehungsweise nicht unterstützenswert, gewaltorientierten Linksextremisten ein Podium zu bieten? 19. Gab es vonseiten der Mitarbeiterschaft des „Brakula“ Kritik an der Einladung beziehungsweise Raumgewährung für die linksextremistischen Gruppierungen beziehungsweise wurde den Mitarbeitern Möglichkeit zur Kritik geboten? 20. Gab es vonseiten der Mitarbeiterschaft des Museums Kritik an der Unterzeichnung/Unterstützung der „Erklärung der Vielen“ beziehungsweise wurde den Mitarbeitern Möglichkeit zur Kritik geboten? Wenn ja, warum wurde die Unterstützung kritisiert? 21. Wer hat entschieden, der „Erklärung der Vielen“ beizutreten und gab es hierzu einen demokratischen Abstimmungsprozess unter Beteiligung der gesamten Mitarbeiterschaft des „Brakua“? Bitte umfassend darlegen. Die Entscheidung zur Unterzeichnung der „Erklärung der Vielen“ wurde entsprechend der Organisationsstruktur des Hauses getroffen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bramfelder Kulturladens e.V. haben jederzeit die Möglichkeit, Kritik zu üben. Zu den vom Fragesteller thematisierten Fällen ist der zuständigen Behörde keine Kritik bekannt. Im Übrigen siehe Drs. 21/15134. 22. Warum solidarisiert sich die BKM weiterhin mit der „Erklärung der Vielen “, deren Unterstützerinstitutionen – wie hier am Beispiel des „Brakula“ dargelegt – gemeinsame Veranstaltungen mit gewaltorientierten und vom Landesamt für Verfassungsschutz beobachteten linksextremistischen Gruppierungen durchführen? Siehe Drs. 21/15134.