BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17623 21. Wahlperiode 02.07.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Ekkehard Wysocki und Ole Thorben Buschhüter (SPD) vom 24.06.19 und Antwort des Senats Betr.: Freiwillige Feuerwehr Rahlstedt (II) Am Standort Brockdorffstraße 22 befinden sich unter einem Dach das Feuerwehrhaus der Freiwilligen Feuerwehr (FF) Rahlstedt und die Rettungswache Rahlstedt. Laut Antwort des Senats (Drs. 19/1818) entsprechen die Räumlichkeiten der FF nicht mehr den heutigen Anforderungen an ein funktionsgerechtes Feuerwehrhaus. Zudem können Standardfahrzeuge der neuen Generation in den Remisen nicht untergebracht werden. Ähnliches gilt für die Räumlichkeiten der Rettungswache Rahlstedt (Drs. 19/53). Eine Analyse der baulichen Gegebenheiten der Feuerwehrhäuser der Freiwilligen Feuerwehren durch eine mit Vertretern der Freiwilligen Feuerwehren, der strategischen Gebäudeplanung der Feuerwehr und der Hanseatischen Feuerwehrunfallkasse (HFUK) besetzten Arbeitsgruppe hat ergeben, dass unter anderem das Feuerwehrhaus der FF Rahlstedt nicht den Unfallverhütungsvorschriften entspricht (Drs. 21/9976). Es ist ein Ersatz des Gebäudes am gleichen Standort beabsichtigt (Drs. 21/9976). Hierzu fragen wir den Senat: 1. Zu welchem Ergebnis ist die Machbarkeitsstudie für den Neubau des Feuerwehrgebäudes gekommen? Nach der erstellten Machbarkeitsstudie, soll die Neugestaltung des Standortes der Feuerwehr in Rahlstedt, Brockdorfstraße 2, mit zwei getrennten Baukörpern realisiert werden. 2. Wie stellen sich der Planungsstand und die nächsten Schritte für den Ersatz des Feuerwehrgebäudes (für FF und Rettungswache) am Standort Brockdorffstraße 22 aktuell dar? Die vorliegende Planung für die Rettungswache Rahlstedt beinhaltet drei Stellplätze für Rettungswagen (zuzüglich ein Reservestellplatz) sowie die notwendigen Verwaltungs -, Sozial- und Lagerräume. Das Feuerwehrhaus der Freiwilligen Feuerwehr ist mit zwei Stellplätzen für zwei Großfahrzeuge sowie den für den Betrieb einer Freiwilligen Feuerwehr erforderlichen Räumen ausgelegt. Die Planungen für die Gebäude entsprechen dem Stand der Technik nach DIN 14092 und DIN 13049. Beide Gebäude verfügen über eine konsequente Schwarz/Weiß-Trennung und sind gendergerecht ausgeführt. Der nächste Schritt ist eine Bauvoranfrage. Bei vorliegendem positivem Bauvorbescheid wird mit der Entwurfsplanung, mit dem Ziel Baugenehmigung, begonnen. Im Rahmen einer Informationsveranstaltung soll der Nachbarschaft die Planung für die Neugestaltung des Feuerwehrstandortes vorgestellt werden. Drucksache 21/17623 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Liegen hierzu bereits Lagepläne und Visualisierungen/Perspektiven vor? Wenn ja, bitte der Antwort beifügen. Ja. Siehe Anlage (Lageplan, Frontalansicht und Vogelperspektive). 4. Welche zeitliche Perspektive wird für den Neubau des Feuerwehrgebäudes nunmehr angestrebt? Die Feuerwehr wird Ende Juni 2019 der Bauprüfabteilung Wandsbek die geplante Baumaßnahme vorstellen und mögliche Problemstellungen erläutern (Baukörper befindet sich außerhalb des im B-Plan vorgesehenen Baufeldes). Im Anschluss wird durch eine Bauvoranfrage die Genehmigungsfähigkeit geprüft. Von der Genehmigungsfähigkeit , unter Inanspruchnahme einer Ausnahme oder eines vorhabenbezogenen B-Plans, hängen die weiteren Verfahrensschritte ab. Ein konkreter zeitlicher Ablauf für das Projekt kann zurzeit daher nicht dargestellt werden. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17623 3 Anlage Drucksache 21/17623 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17623 5 17623ska_Text_Farbe 17623ska_Anlage