BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17624 21. Wahlperiode 02.07.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Ovens (CDU) vom 24.06.19 und Antwort des Senats Betr.: Wohnraumschutzgesetz – Werden alle Anbieter gleich behandelt? Auf Beschluss der Hamburgischen Bürgerschaft ist zum 1. Januar 2019 das neue Wohnraumschutzgesetz in Kraft getreten. Durch die Neuregelung soll sichergestellt werden, dass der vorhandene Wohnraum in Hamburg tatsächlich für die Bürger zum Wohnen zur Verfügung steht und nicht durch eine regelmäßige Vermietung an Touristen zweckentfremdet wird. Aus diesem Grund müssen für Wohnungen, die untervermietet werden sollen, sogenannte Wohnraumschutznummern beantragt werden. In Presseberichten auch „Airbnb-Gesetz“ genannt, umfasst das Wohnraumschutzgesetz von der Privatperson bis zu Onlineplattformen alle möglichen Anbieter von Wohnungsvermietungen . Für einen fairen Wettbewerb zwischen verschiedenen Anbietern ist es unerlässlich, dass die Anbieter gleich behandelt werden und Plattformen , die sich nicht an die Gesetzesvorgaben halten, strikt sanktioniert werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Alle bekannten Onlineplattformen werden durch die zuständigen Bezirksämter systematisch nach vorhandenen Inseraten ohne Wohnraumschutznummer und Angabe eines Impressums durchsucht. Die Recherche auf den Onlineplattformen führt jeder Bezirk jeweils für seinen räumlichen Zuständigkeitsbereich durch. Sofern Inserate auf Plattformen ohne oder mit falscher Wohnraumschutznummer beziehungsweise ohne Impressumsangaben trotz entsprechender Angabepflicht identifiziert werden, erfolgt eine Anhörung der Plattformen zur Löschungsaufforderung mittels einer Auflistung aller Inserate, für die der Verdacht eines Verstoßes gegen das HmbWoSchG besteht. Sofern die gegenständlichen Inserate nach einer angemessenen Frist von den betroffenen Plattformen nicht entfernt werden, erfolgt in einem nächsten Schritt eine Löschungsaufforderung unter Androhung und Festsetzung von Zwangsmitteln sowie gegebenenfalls die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens. Die Umsetzung des Registrierungssystems im engeren Sinne ist unabhängig von einer Unterstützung der Plattformen. Eine Registrierung sowie die Erlangung der Wohnraumschutznummer erfolgt über eine eigens hierfür eingerichtete Online- Anwendung der Freien und Hansestadt Hamburg. Auf die Notwendigkeit der Angabe einer Wohnraumschutznummer oder des Impressums wird auf verschiedenen privat betriebenen Plattformen hingewiesen, wodurch die Registrierungspflicht den Inserierenden ins Bewusstsein gerufen wird. Dies trägt zur faktischen Umsetzung der Registrierungspflicht bei. Es liegen Erkenntnisse vor, dass Airbnb Angebote ohne Wohnraumschutznummer von seiner Angebotsplattform entfernt. Eine Aufstellung über Plattformen, welche sich rechtmäßig verhalten, wird nicht geführt. Die Pflicht zur öffentlich sichtbaren Angabe der Wohnraumschutznummer gilt seit dem 1. April 2019. Die Bezirksämter sind im Rahmen der Kontrollen 16 verschiedene Platt- Drucksache 21/17624 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 formen seit April 2019 aufgefallen, bei denen der Verdacht eines Verstoßes gegen die Vorschriften des HmbWoschG besteht. Bei acht dieser Plattformen sind bereits Anhörungsverfahren eingeleitet worden. Darüber hinaus werden derzeit weitere Anhörungen vorbereitet. In einem Fall ist bereits ein Ordnungswidrigkeitenverfahren anhängig. Im Übrigen äußert sich der Senat nicht zu laufenden Verfahren. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Unterkunftsanbieter in welchen Kategorien (zum Beispiel Homesharer , also Gastgeber aus privatem Wohnraum heraus, Ferienwohnungen , Hotels, Bed & Breakfasts et cetera) und welche Onlineplattformen sind durch das neue Wohnraumschutzgesetz betroffen? Das Hamburgische Wohnraumschutzgesetz (HmbWoSchG) verfolgt das Ziel, einer rechtswidrigen Zweckentfremdung von Wohnraum vorzubeugen und zweckentfremdeten Wohnraum wieder seiner vorgesehenen Nutzung zuzuführen. Vom HmbWoSchG sind juristische und natürliche Personen betroffen, die zu einer Zweckentfremdung von Wohnraum beitragen. Auch Plattformbetreiber betreffen bußgeldbewehrte Mitwirkungspflichten , damit den Vollzugsbehörden eine effektive Bekämpfung der Zweckentfremdung von Wohnraum, etwa durch Überlassung von Wohnraum an wechselnde Nutzer zum Zwecke des nicht auf Dauer angelegten Gebrauchs, möglich ist. Eine abschließende Kategorisierung der betroffenen Unterkunftsanbieter ist aufgrund der vielen denkbaren Konstellationen nicht möglich. Im Übrigen erteilt der Senat keine Rechtsauskünfte. 2. Wie viele Wohnraumschutznummern wurden seit Inkrafttreten des Gesetzes bisher erteilt? Es sind bisher 3 861 Wohnraumschutznummern vergeben worden (Stand 25.06.2019). 3. Liegen der zuständigen Behörde Erkenntnisse vor, dass innerhalb Hamburgs Wohnungen auf Plattformen angeboten werden, die nach wie vor weder Wohnraumschutznummern oder ein Impressum aufweisen? a. Wenn ja, um welche Plattformen handelt es sich dabei und welche Schritte wurden unternommen? b. In wie vielen Fällen wurde seit April 2019 bereits Sanktionen ausgesprochen ? Bitte aufschlüsseln nach Vermietungsplattform. 4. Welche Erkenntnisse hat die zuständige Behörde bei den bisherigen Kontrollen von Onlineplattformen gewonnen? a. Welche Plattformen unterstützen die Umsetzung des Registrierungssystems ? b. Welche Onlineplattformen sind aus Sicht der Hamburger Behörden negativ aufgefallen? c. Wie geht die zuständige Behörde gegen private wie kommerzielle Gastgeber, wie zum Beispiel Hotels ohne Impressumsanzeige, und Onlineplattformen vor, welche die Vorgaben nicht einhalten? 5. Anbieter von Unterkünften, die aus Wohneinheiten heraus vermietet werden, wie beispielsweise Hotels oder Ferienwohnungen in Gewerbeeinheiten , sind bei der Bewerbung der Unterkünfte nicht zur Anzeige der Wohnraumschutznummer verpflichtet, müssen aber ein Impressum angeben. a. Wie überprüfen die zuständigen Behörden diese Verpflichtung und welche Erkenntnisse liegen zur Rechtstreue dieser Anbieter aktuell vor? b. Wie viele Strafbescheide wurden an Anbieter, die ihrer Impressumspflicht nicht nachkommen, bisher verschickt? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17624 3 6. Wie stellt die zuständige Behörde sicher, dass sich alle Plattformen an die Verpflichtungen aus dem Wohnraumschutzgesetz halten und dadurch zu einem fairen Wettbewerb zwischen den Plattformen vor dem Hintergrund der Registrierungspflicht beitragen? Siehe Vorbemerkung. 7. Medienberichten kann entnommen werden, dass die bekannte Plattform „Airbnb“ bereits seit 2016 mit dem Senat im Austausch über die Frage der Wohnraumnutzung steht. Ist oder war der Senat diesbezüglich mit anderen Anbietern im Gespräch? Wenn ja, mit welchen und seit wann? Die zuständige Fachbehörde hat eine Vielzahl an Plattformbetreibern schriftlich über die neue Rechtslage informiert. Fragen zur neuen Rechtslage wurden schriftlich, fernmündlich und in Gesprächen beantwortet. 8. Wie viele Mitarbeiter stehen der zuständigen Behörde und den Bezirksämtern für die Umsetzung des neuen Wohnraumschutzgesetzes zur Verfügung? a. Wie viele dieser Mitarbeiter sind explizit mit der Kontrolle der Einhaltung von Wohnraumschutznummern beschäftigt? b. Ist aufgrund der hohen Belastung durch die große Zahl der vermieteten Wohnungen auf verschiedenen Plattformen eine Aufstockung des hierfür verantwortlichen Personals geplant? Wenn ja, wann und auf wie viele Mitarbeiter? Siehe Drs. 21/17316. 9. Mit dem Wohnraumschutzgesetz folgt Hamburg dem Vorbild anderer Städte, die ähnliche Regelungen zum Schutz von Wohnraum erlassen haben. In manchen dieser Städte wurden Vereinbarungen zwischen der Stadt und Onlineplattformen geschlossen, die Kultur- und Tourismustaxe digital und automatisch durch die Plattform abzuführen, um bürokratischen Aufwand zu vermeiden. Befindet sich die zuständige Behörde mit Anbietern hierzu in Gesprächen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Ein Bedarf besteht aus Sicht der zuständigen Fachbehörde nicht, zumal gerade die Änderung des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes in Kraft getreten ist.