BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17626 21. Wahlperiode 02.07.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 24.06.19 und Antwort des Senats Betr.: Verpackungsmüll-Europameister – Spielt Senator Steffen auch beim Verpackungsmüll der Hamburger Justizvollzugsanstalten im grünen Trikot oder hält er im Vergleich zu den europäischen Nachbarn nur die rote Laterne? Nicht zuletzt seit der letztjährigen Veröffentlichung der Zahlen des Umweltbundesamtes in Sachen Verpackungsmüll ist klar: Deutschland ist Rekord- Europameister! Deutschland produziert im EU-Vergleich seit Jahren den meisten Verpackungsmüll – zuletzt mit einem Verpackungsmüllaufkommen von insgesamt 18,16 Millionen Tonnen beziehungsweise 220,5 Kilo pro Kopf im Jahr 2016, welches deutlich über dem europäischen Mittel von 167,3 Kilo pro Kopf lag.1 Und trotz stetig wachsenden Klimabewusstseins, Bewegungen wie „Fridays for Future“, bereichsspezifischen EU-Plastikverboten oder Initiativen , wie der Hamburgischen „Kehr Wieder“-Kampagne2, mit welcher Verpackungsmüll aus nicht recycelbaren Kaffee-Einwegbechern vermieden werden soll, ist eine effektive Verringerung des Müllaufkommens bisher nicht in Sicht. Die Politik steht folglich in der Pflicht jeden einzelnen Teilbereich hinsichtlich seines ökologischen Fingerabdrucks zu überprüfen und selbigen – soweit irgend möglich – zu verringern. Wie bereits meine Schriftliche Kleine Anfrage vom 3. März 2017, Drs. 21/8229, zeigte, stellen Hamburgs Justizvollzugsanstalten dabei einen wesentlichen und in regelmäßigen Abständen zu überprüfenden Teilbereich dar. Drei Mal täglich werden hier die rund 2 000 Hamburger Häftlinge gespeist und auch das Vollzugspersonal verpflegt. Der anfallende Verpackungsmüll dürfte dementsprechend enorm sein. Eine parlamentarische Kontrolle ist daher nicht zuletzt unter dem Gesichtspunkt des neuen Hamburgischen Umweltleitfadens, der „(d)ie Verwendung von Einweggeschirr (inkl. Getränkebecher), Einwegbesteck und Einweg- Getränkeverpackungen (mit Ausnahme von Kartonverpackungen, Schlauchbeutelverpackungen und Folien-Standbeutel) (für) nicht zulässig (…)“3 erklärt, geboten. 1 Siehe zum Beispiel „ZEIT ONLINE“, Deutschland produziert überdurchschnittlich viel Müll, 26. Juli 2018 – erhältlich unter: https://www.zeit.de/wissen/umwelt/2018-07/ verpackungsmuell-umweltbundesamt-deutschland-eu-spitzenreiter; „Hamburger Morgenpost “, Deutschland ist Verpackungsmüll-Europameister, 26. Juli 2018 – erhältlich unter: https://www.morgenpost.de/wirtschaft/article214936079/Deutschen-produzierenunveraendert -viel-Verpackungsmuell.html. 2 https://www.hamburg.de/kehrwieder/9513550/hintergrund/ (Stand: 19.06.2019). 3 Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Umwelt und Energie, Leitfaden Umweltverträgliche Beschaffung, Ausgabe 2019, S.97-98, Kapitel 4.9.2.2. – erhältlich unter: Drucksache 21/17626 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Ausgabe von Lebensmitteln an die Gefangenen der Hamburger Justizvollzugsanstalten wird unter den Gesichtspunkten der Sicherheit, der Hygiene, der Praktikabilität und der Schonung natürlicher Ressourcen organisiert. Dabei wird sichergestellt, dass alle Gefangenen ein einheitliches Angebot erhalten und die Verpackungen und Servierutensilien nicht für andere, die Sicherheit gefährdende Zwecke verwendet werden. Die Lebensmittel werden in der Küche – sortiert nach Hafthäusern und Stationen – verpackt, teilweise über längere Wege transportiert und erst dann an die Gefangenen ausgegeben. Bei der Ausgabe von Lebensmitteln muss sichergestellt werden, dass die Lebensmittel den Gefangenen hygienisch verpackt erreichen. Die zuständige Behörde setzt sich kontinuierlich damit auseinander, inwieweit der Gesichtspunkt der Ressourcenschonung bei gleichzeitiger Gewährleistung benannter Anforderungen noch weiter berücksichtigt werden kann. Sollte der Markt künftig noch besser geeignete umweltverträgliche Produkte bieten, die für die Verwendung in den Justizvollzugsanstalten in Betracht kommen, werden diese im Rahmen einer Neuausschreibung Berücksichtigung finden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wurden seit dem 1. Januar 2017 in Hamburgs Justizvollzugsanstalten Lebensmittel und/oder Getränke im Rahmen der drei Mal täglich erfolgenden Essensausgabe an Häftlinge ausgegeben, die in Einweg- Verpackungsmaterialien enthalten waren? Wenn ja, jeweils welche, in jeweils welchem Umfang, in jeweils welchem Verpackungsmaterial und in jeweils welcher Justizvollzugsanstalt? Bitte nach Jahr und Justizvollzugsanstalt gesondert darstellen. Die Verpflegung wird teilweise in Einwegverpackungen ausgegeben. Zur Verwendung kommen bei der Ausgabe der Mittagskost in allen Anstalten, mit Ausnahme der Justizvollzugsanstalt (JVA) Hahnöfersand, Alumunium-Menüschalen. Für die Jahre 2017, 2018 und 2019 wurden in der JVA Fuhlsbüttel und der Sozialtherapeutischen Anstalt 168 000, 170 000 und 69 000, in der JVA Billwerder circa 265 000, 218 000 und 90 000 und in der Untersuchungshaftanstalt circa 121 000, 168 000 und 85 800 Menüschalen ausgegeben. Die Ausgabe der Kost an die Freigänger der JVA Glasmoor erfolgte bis zum 19. August 2018 in Zwei-Kammer-Klappdeckelbehältern, von denen im Jahr 2017 circa 7 200 und im Jahr 2018 circa 4 200 verwendet wurden. Seit dem 20. August 2018 wird die Justizvollzugsanstalt Glasmoor durch ein externes Unternehmen im Rahmen der Warmverpflegung beliefert, welches Menüschalen verwendet. Von diesen wurden im Jahr 2018 circa 3 000 und 2019 circa 3 600 ausgegeben. Darüber hinaus verwenden die Anstalten für die Ausgabe von Salaten Rechteckbecher mit Deckel und für den Nachtisch Dressingbecher mit Deckel. Außerdem werden Brotaufstriche (Konfitüre, Honig, Nuss-Nougat-Creme, Schmelzkäse) in Einzelportionen ausgegeben. Auch Joghurt, Quark, Frischkäse, Margarine und Getränke (wie Milch oder Kakao), Marmelade und Dosenfisch werden verpackt an die Gefangenen ausgegeben. Die Mengen sind abhängig vom Speiseplan. Zur Verwendung kommen außerdem Plastik-Frischhaltebeutel, beispielsweise für die Zusammenstellung der Transportverpflegung (in der Untersuchungshaftanstalt täglich für circa 20 Gefangene ). Frischhaltebeutel werden auch benutzt, um Sonderkost für Gefangene zu verpacken . Außerdem wird zur Verpackung von Lebensmitteln Pergamentersatzpapier verwendet . Zu den Mengen siehe Anlage. 2. Wurden seit dem 1. Januar 2017 in Hamburgs Justizvollzugsanstalten Lebensmittel und/oder Getränke im Rahmen der Verpflegung des Vollzugspersonals ausgegeben, die in Einweg-Verpackungsmaterialien enthalten waren? https://www.hamburg.de/contentblob/12418146/2c01ee26be5da2bd4496ad98d263ce3e/ data/d-umweltleitfaden-2019.pdf (Stand:19.06.2019). Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17626 3 Wenn ja, jeweils welche, in jeweils welchem Umfang, in jeweils welchem Verpackungsmaterial und in jeweils welcher Justizvollzugsanstalt? Bitte nach Jahr und Justizvollzugsanstalt gesondert darstellen. Im Rahmen der Verpflegung des Vollzugspersonals werden in der Untersuchungshaftanstalt , in der JVA Billwerder und in der JVA Hahnöfersand frisch zubereitete Speisen in Mehrweggeschirr ausgegeben. In Ausnahmefällen (wie zum Beispiel die Verwertung von Restbeständen, die verbraucht werden müssen) werden vereinzelt verpackte Lebensmittel, wie zum Beispiel Jogurt, Trinkkakao oder Eis angeboten. Eine gesonderte Erfassung der im Rahmen dieser Einzelaktionen ausgegeben Mengen erfolgt nicht. In der JVA Fuhlsbüttel und der Sozialtherapeutischen Anstalt erfolgte von Mai 2017 bis März 2019 die Ausgabe von vor Ort frisch gekochter Verpflegung an das Vollzugspersonal in Einweggeschirr. Insgesamt wurden in den Jahren 2017, 2018 und 2019 circa 3 200, 2 200 und 500 Aluminium-Menüschalen, 3 200, 2 200 und 1 100 Salatschalen aus Plastik sowie Joghurt/Plastikbecher 3 000, 2 000 und 1 000 ausgegeben. In der JVA Glasmoor werden seit dem 20. August 2018 aufgrund der Versorgung durch einen externen Dienstleister Menüschalen auch für die Verpflegung des Vollzugspersonals genutzt. Dies waren im Jahr 2018 838 und im Jahr 2019 209 Schalen. 3. Wurden seit dem 1. Januar 2017 in Hamburgs Justizvollzugsanstalten Lebensmittel und/oder Getränke nach Zubereitung/Verarbeitung in der Küche zum Zwecke des hygienischen Transports zum Gefangenen verpackt ? Wenn ja, jeweils welche, jeweils wie, in jeweils welchem Umfang, in jeweils welches Verpackungsmaterial und in jeweils welcher Justizvollzugsanstalt ? Bitte nach Jahr und Justizvollzugsanstalt gesondert darstellen . Siehe Antwort zu 1. Zu den Mengen siehe Anlage. 4. Wurden seit dem 1. Januar 2017 für die Versorgung von Hamburgs Justizvollzugsanstalten mit kalten und/oder warmen Speisen externe Unternehmen beauftragt? Wenn ja, a) Wie viele, jeweils welche und für jeweils welche Justizvollzugsanstalt ? Bitte nach Jahr und Justizvollzugsanstalt gesondert darstellen. b) Wurden im Rahmen der Versorgung bzw. zum Zwecke eines etwaigen Transports Verpackungsmaterialien verwendet? Falls ja, jeweils welche, in jeweils welchem Umfang und was geschah nach der Ausgabe der Speisen mit den jeweiligen Verpackungsmaterialien ? Bitte nach Jahr und Justizvollzugsanstalt gesondert darstellen. In der Außenstelle Bergedorf der Sozialtherapeutischen Anstalt Hamburg wurde und wird an den Feiertagen und am Wochenende die Mittagskostverpflegung von dem Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. vom 1. November 2017 bis 30. Mai 2019 und seit dem 1. Juni 2019 von der PFLEGEN & WOHNEN HAMBURG GmbH übernommen. Die Speisen werden in Aluminium-Menüschalen angeliefert, deren Entsorgung regelhaft über die aufgestellten Wertstoffcontainer erfolgt. Im Jahr 2017 waren dies 109, im Jahr 2018 110 und im Jahr 2019 bisher 49. Seit dem 20. August 2018 wird die Justizvollzugsanstalt Glasmoor durch PFLEGEN & WOHNEN HAMBURG GmbH im Rahmen der Warmverpflegung beliefert. Dabei erfolgt die Anlieferung der Speisen zum größten Teil in Mehrwegbehältern, die an das Unternehmen zur Wiederverwendung zurückgegeben werden. Die Gefangenen, die sich in Lockerungen befinden und die ihre Verpflegung daher nicht zur Mittagszeit in der Justizvollzugsanstalt einnehmen können sowie die Bediensteten erhalten das Essen in Einwegmenüschalen aus Kunststoff, die anschließend im Hausmüll entsorgt werden. Zum Umfang siehe Antworten zu 1. und 2. Drucksache 21/17626 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 5. Wurden seit dem 1. Januar 2017 in Hamburgs Justizvollzugsanstalten im Rahmen der Verpflegung von Häftlingen und/oder Vollzugspersonal Plastikbesteck, Plastikgeschirr, Aluminium-Menüschalen, Plastikbecher, Polypropylenbecher, Einweg-Kaffeebecher, Einweg-Wasserbecher und/ oder Frischhaltebeutel zur Verfügung gestellt? Wenn ja, a) Jeweils was, in jeweils welchem Umfang und in jeweils welcher Justizvollzugsanstalt ? Bitte nach Jahr und Justizvollzugsanstalt gesondert darstellen. Soweit die genannten Utensilien in den Justizvollzugsanstalten zur Verfügung gestellt werden, siehe Antwort zu 1. beziehungsweise Anlage. Im Übrigen: Fehlanzeige. b) Wie verträgt sich die erfolgte Verwendung von Einweggeschirr nach Ansicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde mit dem im Umweltleitfaden statuierten Verwendungsverbot?4 Bitte detailliert erläutern. 6. In der Senatsantwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage vom 3. März 2017, Drs. 21/8229, teilte der Senat Folgendes mit: „Die Menüschalen (…) werden über einen seit 1. März 2015 bestehenden Rahmenvertrag abgerufen. Der Rahmenvertrag läuft noch bis zum 28. Februar 2018. Bei einer Neuausschreibung werden die Vorgaben des Umweltleitfadens berücksichtigt.“5 Vor diesem Hintergrund: Hat die angekündigte Neuausschreibung bereits stattgefunden? a) Wenn ja, wann und mit jeweils welchen Ergebnissen? Bitte detailliert erläutern. b) Wenn nein, aus jeweils welchen Gründen nicht und zu welchem konkreten Zeitpunkt ist mit der Ausschreibung beziehungsweise etwaigen Ergebnissen zu rechnen? Eine Neuausschreibung, die auch die Menüschalen inklusive Deckel aus Aluminium für den Einsatz in den Justizvollzugsanstalten umfasste, hat mit dem Ergebnis stattgefunden , dass eine Rahmenvereinbarung für den Zeitraum von 1. August 2018 bis 31. Juli 2020 geschlossen wurde. Es besteht eine Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr bis maximal 31. Juli 2022. Aus Mangel an geeigneten umweltverträglichen Produkten waren die Kriterien des Umweltleitfadens gemäß Ziffer 1.3.3 des Umweltleitfadens nicht anzuwenden. Die Menüschalen müssen aufgrund ihrer Verwendung in den Justizvollzugsanstalten besonderen Eigenschaften entsprechen, insbesondere eine festgeschriebene Kerntemperatur gewährleisten. Vor der Neuausschreibung wurden diverse Menüschalen aus unterschiedlichen Materialien und von unterschiedlichen Herstellern getestet. Ein allen Anforderungen entsprechendes Alternativprodukt war auf dem Markt nicht erhältlich. Durch diese Organisation der Lebensmittelausgabe ist garantiert, dass jeder Gefangene die ihm zustehende Menge an Nahrungsmitteln erhält. Die Aluminiumschalen für die Ausgabe der Mittagskost wurden aufgrund erheblicher Verluste durch missbräuchliche Benutzung oder Zerstörung der früheren Mehrwegmenagen eingeführt. 7. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde darüber vor, wie viel Verpackungsmüll in Hamburgs Justizvollzugsanstalten seit dem 1. Januar 2017 jährlich insgesamt angefallen ist? Bitte pro Jahr und Justizvollzugsanstalt gesondert in Kilogramm angeben. 4 Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Umwelt und Energie, Leitfaden Umweltverträgliche Beschaffung, Ausgabe 2019, S.97-98, Kapitel 4.9.2.2. – erhältlich unter: https://www.hamburg.de/contentblob/12418146/2c01ee26be5da2bd4496ad98d263ce3e/ data/d-umweltleitfaden-2019.pdf (Stand:19.06.2019). 5 Senatsantwort zu Drs. 21/8229, Frage 1. b. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17626 5 JVA Fuhlsbüttel und Sozialtherapeutische Anstalt JVA Billwerder JVA Hahnöfersand 2017 2018 2019* 2017 2018 2019* 2017 2018 2019* Wertstoffe** 480 m3 480 m3 240 m3 19,8 t 20,5 t 11,0 t 72 m3 72 m3 36 m3 Papier/ Pappe**/*** 10 t 10 t 4,8 t 39,6 t 45,2 t 13,8 t 216 m3 216 m3 108 m3 Die Angaben erfolgen in den Maßeinheiten, nach denen in den jeweiligen Anstalten die Mengen erfasst werden. In der Untersuchungshaftanstalt sowie in der JVA Glasmoor werden die Wertstoff - und Papier-/Pappabfallmengen nicht erfasst. * zum Stichtag 25. Juni 2019. ** Es handelt sich um Circa-Angaben. *** Die Angabe umfasst nicht nur Verpackungsabfall aus Papier und Pappe, sondern auch den darüber hinaus anfallenden Abfälle aus diesem Material, beispielsweise Zeitungen. 8. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde darüber vor, was mit dem jeweils in Hamburgs Justizvollzugsanstalten angefallenen Verpackungsmüll passiert und wie viel Prozent des seit dem 1. Januar 2017 insgesamt angefallenen Verpackungsmülls nicht recycelbar waren? Bitte nach JVA gesondert detailliert erläutern. In den Justizvollzugsanstalten wird der Verpackungsabfall getrennt vom restlichen Abfall in Wertstofftonnen entsorgt und dem Recycling zugeführt. Darüber, ob Teile hiervon nicht recycelbar waren, liegen keine Erkenntnisse vor. 9. Hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde etwaige Veränderungen in Bezug auf den in Hamburgs Justizvollzugsanstalten anfallenden Verpackungsmüll bereits konkret geplant? a) Wenn ja, jeweils wann, jeweils welche und zu jeweils welchem konkreten Zeitpunkt ist mit der jeweiligen Umsetzung zu rechnen? Bitte detailliert erläutern. b) Wenn nein, aus jeweils welchen Gründen nicht? Siehe Vorbemerkung. 10. In der Senatsantwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage vom 11. März 2019, Drs. 21/16480, teilte der Senat bezüglich der Bautätigkeiten in der JVA Glasmoor mit, dass der Küchenumbau gestoppt und eine weitere Umsetzung der bisherigen Küchenplanung nicht mehr möglich sei. Die bisher als Küche vorgesehene Räumlichkeit solle künftig lediglich als Speise- und Aufenthaltsraum dienen und eine Versorgung durch externe Unternehmen erfolgen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: a) Wie hoch waren die insgesamt für Küchenplanung und Küchenumbau angefallenen Kosten vor Einstellung der Bautätigkeiten? Die bis zur Bauunterbrechung durchgeführten Maßnahmen in Haus I der JVA Glasmoor – nämlich Rückbau- und Abbrucharbeiten sowie die Schadstoffsanierung – waren unabhängig von der Sanierung der Küche in jedem Falle vorgesehen und erforderlich. Rückbau- und Abbrucharbeiten sowie die Schadstoffsanierung sind nach der Bauunterbrechung zwischenzeitlich wieder aufgenommen worden. Für diese vorbereitenden Maßnahmen sind bisher 204 850 Euro aufgewendet worden. Die bisherige Planung der Sanierung der Küche in der JVA Glasmoor war Gegenstand der einheitlichen Maßnahme der Sanierung von Haus I, insoweit lassen sich im Nachhinein die Planungskosten für die Teilmaßnahme nicht ausscheiden. b) Wurden bereits Materialien, Inventar und/oder Geräte zur Bestückung der geplanten Küche geordert und/oder angeschafft? Wenn ja, (1) jeweils welche und in jeweils welchem Umfang? Drucksache 21/17626 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 (2) welche Kosten sind hierfür jeweils angefallen? (3) wo befinden sich die jeweiligen Anschaffungen jetzt? (4) jeweils was soll mit den jeweiligen Anschaffungen geschehen? Im Rahmen der bisherigen Küchenplanung waren fest verbaute Küchen- und Lüftungstechnik im Volumen von 321 229,79 Euro für Küchentechnik und 292 027,90 Euro für Lüftungstechnik beauftragt. Nach Stornierung dieser Aufträge sind für die Lüftungstechnik Kosten in Höhe von 54 754,28 Euro angefallen. Die für die Baumaßnahme spezifisch produzierten Teile der Lüftungstechnik sind beim Hersteller verblieben , da im Rahmen dieser Baumaßnahme eine anderweitige Verwendung nicht möglich ist. c) Ist die in der Senatsantwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage vom 11. März 2019, Drs. 21/16480, angekündigte Neuausschreibung der externen Versorgung so zu verstehen, dass die JVA Glasmoor künftig ohne anstaltseigene Küche verbleiben und damit nach aktueller Planung des Senats rein extern versorgt werden soll? Wie ist der aktuelle Sachstand? Siehe Drs. 21/16909. d) Hat die in der Senatsantwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage vom 11. März 2019, Drs. 21/16480, angekündigte Neuausschreibung der externen Versorgung bereits stattgefunden? (1) Wenn ja, wann und mit jeweils welchem Ergebnis? (2) Wenn nein, aus jeweils welchen Gründen nicht und zu welchem konkreten Zeitpunkt ist mit der Ausschreibung beziehungsweise einem diesbezüglichen Ergebnis zu rechnen? Eine Neuausschreibung der externen Versorgung hat noch nicht stattgefunden. Unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit wird zurzeit zunächst die Möglichkeit einer Mitversorgung durch eine andere Justizvollzugsanstalt geprüft. Sollte dies nicht möglich sein, wird sich eine Neuausschreibung unmittelbar anschließen. A u s g a b e n - e in h e it A n z a h l d e r je w e il ig e n A u s g a b e n e in h e it e n ( C ir c a -A n g a b e n ) J V A B il lw e rd e r J V A F u h ls b ü tt e l u n d S o z ia lt h e r a p e u ti s c h e A n s ta lt J V A G la s m o o r J V A H a h n ö fe rs a n d U n te rs u c h u n g s h a ft a n s ta lt 2 0 1 7 2 0 1 8 2 0 1 9 2 0 1 7 2 0 1 8 2 0 1 9 2 0 1 7 2 0 1 8 2 0 1 9 2 0 1 7 2 0 1 8 2 0 1 9 2 0 1 7 2 0 1 8 2 0 1 9 R e c h te c k b e - c h e r m it D e - c k e l 2 6 5 .0 0 0 2 6 5 .0 0 0 9 3 .7 5 0 1 1 .5 0 0 1 2 .0 0 0 5 .8 0 0 3 4 .0 0 0 1 9 .0 0 0 5 .0 0 0 2 0 .0 0 0 1 0 .0 0 0 1 8 .0 0 0 7 2 .0 0 0 8 0 .8 0 0 4 0 .1 5 0 D r e s s in g b e - c h e r m it D e - c k e l 7 5 .0 0 0 7 5 .0 0 0 3 1 .2 5 0 - - - 1 6 .0 0 0 1 3 .0 0 0 4 .0 0 0 1 0 .0 0 0 1 5 .0 0 0 1 6 .0 0 0 * - - - B ro ta u fs tr ic h e i n O ri g in a lv e rp a - c k u n g 6 3 0 .0 0 0 6 1 0 .0 0 0 2 0 7 .2 0 0 2 4 .6 0 0 2 6 .7 0 0 1 2 .9 0 0 2 2 8 .3 0 5 2 3 0 .1 0 0 8 9 .9 7 0 7 9 .7 5 7 7 7 .3 4 4 3 8 .4 4 0 2 4 3 .0 0 0 3 3 4 .0 0 0 1 7 1 .0 0 0 B e c h e r m it J o g h u rt , Q u a r k , F ri s c h k ä s e , M a rg a ri n e 1 8 .0 0 0 1 8 .0 0 0 1 5 .7 5 0 1 0 3 .0 0 0 1 0 7 .0 0 0 5 2 .0 0 0 - - - 2 7 .8 7 6 2 3 .1 6 4 1 0 .7 8 0 3 9 1 .1 0 0 5 3 6 .8 0 0 2 7 5 .6 0 0 G e tr ä n k e k a rto n s T e tr a B ri c k s 1 0 .0 0 0 1 0 .0 0 0 4 .5 0 0 4 8 .2 0 0 5 0 .4 0 0 2 4 .7 0 0 8 .3 2 0 8 .3 7 2 3 .3 0 0 2 5 .9 6 0 2 7 .2 3 0 1 1 .9 1 0 1 7 .4 0 0 2 3 .9 0 0 1 2 .2 5 0 H o n i g g lä s e r - - - 5 .0 0 0 6 .0 0 0 2 .5 0 0 - - - - - - - - - D o s e n fi s c h 1 8 .0 0 0 1 8 .0 0 0 1 1 .0 0 0 1 1 .5 0 0 1 2 .5 0 0 6 .0 0 0 - - - 1 .2 1 8 2 .0 4 2 1 9 0 - - - F ri s c h h a lt e - b e u te l 4 0 .0 0 0 4 0 .0 0 0 1 5 .6 0 0 3 7 5 . 0 0 0 3 7 9 . 0 0 0 1 8 8 . 0 0 0 3 2 .0 0 0 3 5 .0 0 0 1 1 .0 0 0 7 0 .0 0 0 5 6 .0 0 0 5 0 .0 0 0 * 9 0 .0 0 0 1 2 0 .0 0 0 5 0 .0 0 0 P e rg a m e n - te rs a tz p a p ie r 9 0 0 k g 6 0 0 k g 2 5 0 k g - - - - - - 3 7 5 k g 5 0 0 k g 1 2 5 k g 9 0 .0 0 0 1 2 0 .0 0 0 5 0 .0 0 0 E is - - - - - - - - - 2 .7 0 2 2 .8 4 4 1 .4 2 0 - - - P la s ti k b e c h e r 2 4 .0 0 0 1 5 .0 0 0 3 .0 0 0 7 2 0 7 2 0 3 6 0 - - - 9 .0 0 0 9 .0 0 0 5 .0 0 0 - - - Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17626 7 Anlage M e h r w e g b e - c h e r - - - - - - - - - 1 7 1 1 2 3 1 6 5 - - - M e h rw e g - G e s c h ir r - - - 7 2 0 7 2 0 3 6 0 - - - 3 3 5 1 5 1 1 2 6 - - - M e h r w e g -B e - s te c k - - - 7 2 0 7 2 0 3 6 0 - - - 2 4 9 1 9 9 7 6 - - - A lu - u n d F ri s c h h a lt e - fo l ie n ro lle 1 6 8 0 2 8 - - - - - - - - - - - - * = g e s c h ä tz te r J a h re s b e d a rf . D ie Ü b ri g e n A n g a b e n b e z ie h e n s ic h a u f d e n Z e it ra u m 1 . J a n u a r 2 0 1 9 b is 2 5 . J u n i 2 0 1 9 . Drucksache 21/17626 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 17626ska_Text 17626ska_Anlage