BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17649 21. Wahlperiode 02.07.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oetzel (FDP) vom 25.06.19 und Antwort des Senats Betr.: Abfrage von Fördergeldern durch Landesjugendverbände Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) fördert Jugendverbände im Rahmen des Landesförderplans „Familie und Jugend“ (LFP). Hierzu werden im LFP unter Teil II verschiedene Förderpositionen zur Verfügung gestellt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: In den Hamburger Jugendverbänden engagieren sich Kinder und Jugendliche mit ihren Wünschen, Sorgen und Interessen, unterschiedlichen Fähigkeiten und Perspektiven . Jugendverbände sind wichtige Partner der Hamburger Jugendpolitik, wenn es um die gesellschaftliche Teilhabe, die Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen und die politische Beteiligung junger Menschen geht. Mitbestimmung, selbstorganisierte und selbstbestimmte Jugendarbeit sind Qualitätskriterien ihrer Arbeit. Jugendverbände sind Orte non-formalen Lernens und bieten vielfältige Möglichkeit für ehrenamtliches Engagement. Sie gestalten die Kinder- und Jugendgruppenarbeit, bilden Jugendleiterinnen und -leiter aus, organisieren Kinderund Jugendferienfreizeiten, führen internationale Begegnungen und außerschulische Jugendbildungsseminare durch. Die Jugendverbandsarbeit ist ein zentraler Bereich der Hamburger Kinder- und Jugendarbeit und ihre Unterstützung ist im Landesförderplan fest verankert (www.hamburg.de/jugendhilfe/veroeffentlichungen/117122/landesfoerderplan). Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Jugendverbände haben Mittel aus der LFP-Förderposition 2.3.1.1 „Förderung der allgemeinen Jugendarbeit“ in 2016, 2017, 2018 beantragt? 2016: 56 2017: 56 2018: 55 2. Wie hoch ist die Gesamtbewilligungssumme nach Frage 1. in 2016, 2017 und 2018 gewesen? 2016: 1 128 887,93 Euro 2017: 1 100 395,50 Euro 2018: 1 075 608,68 Euro Die Bewilligung zu den Förderplanpositionen 2.3.1.1 und 2.3.1.2 erfolgt als sogenannte Grundförderung in einem gemeinsamen Bescheid mit gegenseitigen Deckungsfä- Drucksache 21/17649 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 higkeiten. Die Zuwendung wird im Bescheid für beide Förderplanpositionen in einer Gesamtsumme ausgewiesen. 3. Welches waren die fünf häufigsten Beantragungszwecke in 2016, 2017 und 2018 für die LFP-Förderposition 2.3.1.1 „Förderung der allgemeinen Jugendarbeit“? 4. Für welche fünf Beantragungszwecke zur LFP-Förderposition 2.3.1.1 „Förderung der allgemeinen Jugendarbeit“ wurden die höchsten Fördergelder bewilligt? Die Bereitstellung der Mittel erfolgt als Budget. Die Jugendverbände können die Mittel nach Bedarf im Rahmen der Vorgaben des Landesförderplans „Familie und Jugend“ frei einsetzen. Zuwendungsfähige Kosten sind in dieser Position unter anderem: Beschaffung von Materialien, Beschaffung von Spiel- und Beschäftigungsmaterial, Ausgaben für haupt- und nebenamtliche Tätigkeit von Fachkräften, Projektkosten, Organisationskosten. 5. Wie viele Jugendverbände haben Mittel aus der LFP-Förderposition 2.3.1.2 „Förderung von Seminaren und Veranstaltungen“ in 2016, 2017, 2018 beantragt? 6. Wie hoch ist Gesamtbewilligungssumme nach Frage 5. in 2016, 2017 und 2018 gewesen? Siehe Antworten zu 1. und zu 2. 7. Welches waren die fünf häufigsten Beantragungszwecke in 2016, 2017 und 2018 für die LFP-Förderposition 2.3.1.2 „Förderung von Seminaren und Veranstaltungen“? 8. Für welche fünf Beantragungszwecke zur LFP-Förderposition 2.3.1.2 „Förderung von Seminaren und Veranstaltungen“ wurden die höchsten Fördergelder bewilligt? Die Bereitstellung der Mittel erfolgt auch hier als Budget. Die Jugendverbände können die Mittel nach Bedarf im Rahmen der Vorgaben des Landesförderplans „Familie und Jugend“ frei einsetzen. Zuwendungsfähige Kosten sind in dieser Position unter anderem : Sachkosten, Honorarausgaben für Schulungen von Mitarbeitern, Kosten für Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung, Kosten für Maßnahmen für politische Jugendbildung, Kosten für innerverbandliche Veranstaltungen. 9. Wie viele Jugendverbände haben Mittel aus der LFP-Förderposition 2.3.1.3 „Bildungsreferent*innen der Jugendarbeit“ in 2016, 2017, 2018 beantragt? 2016: zehn 2017: zehn 2018: zehn 10. Wie hoch ist Gesamtbewilligungssumme nach Frage 9. in 2016, 2017 und 2018 gewesen? 2016: 426 518,47 Euro 2017: 429 997,06 Euro 2018: 426 760 Euro 11. Wie viele Jugendverbände haben Mittel aus der LFP-Förderposition 2.3.1.4 „Verdienstausfallentschädigung für Jugendleiter*innen“ in 2016, 2017, 2018 beantragt? In dieser Förderplanposition sind nur Jugendleiterinnen und -leiter mit gültiger Jugendleitercard antragsberechtigt. Das Volumen lag in den Jahren 2016 bei 103, 2017 bei 105 und 2018 bei 108 Anträgen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17649 3 12. Wie hoch ist Gesamtbewilligungssumme nach Frage 11. in 2016, 2017 und 2018 gewesen? Den Jugendgruppenleiterinnen und -leitern wurden insgesamt folgende Verdienstausfallentschädigungen gewährt: 2016: 49 966,09 Euro 2017: 58 038,15 Euro 2018: 56 581,09 Euro 13. Wie viele Jugendverbände haben Mittel aus der LFP-Förderposition 2.3.1.5 „Bereitstellung von Räumen für Jugendarbeit“ in 2016, 2017, 2018 beantragt? 2016: 24 2017: 25 2018: 25 14. Wie hoch ist Gesamtbewilligungssumme nach Frage 13. in 2016, 2017 und 2018 gewesen? 2016: 130 543,24 Euro 2017: 135 525,24 Euro 2018: 134 754,16 Euro 15. Wie viele Jugendverbände haben Mittel aus der LFP-Förderposition 2.3.1.6 „Nutzung von Medien und Geräten“ in 2016, 2017, 2018 beantragt ? In dieser Förderplanposition können Jugendverbände keine Anträge stellen. Die Mittel werden für die Bereitstellung von Geräten und die Nutzung von Medien der Stiftung Hamburger Öffentliche Bücherhallen (HÖB) direkt erstattet. Aktuell stellt nur die HÖB Kosten in Rechnung. 16. Wie hoch ist Gesamtbewilligungssumme nach Frage 15. in 2016, 2017 und 2018 gewesen? Erstattet wurden folgende Beträge: 2016: 13 000 Euro 2017: 13 000 Euro 2018: 13 000 Euro 17. Wie viele Jugendverbände haben Mittel aus der LFP-Förderposition 2.3.2.1 „Allgemeine Förderung von Freizeiten“ in 2016, 2017, 2018 beantragt? 2016: 27 2017: 28 2018: 26 18. Wie hoch ist Gesamtbewilligungssumme nach Frage 17. in 2016, 2017 und 2018 gewesen? 2016: 154 251 Euro 2017: 154 385 Euro 2018: 158 982 Euro 19. Wie viele Jugendverbände haben Mittel aus der LFP-Förderposition 2.3.2.2 „Förderung von Freizeiten für junge Menschen aus einkommensschwachen Familien (EKS)“ in 2016, 2017, 2018 beantragt? 2016: 20 Drucksache 21/17649 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 2017: 20 2018: 19 20. Wie hoch ist Gesamtbewilligungssumme nach Frage 19. in 2016, 2017 und 2018 gewesen? 2016: 576 169,38 Euro 2017: 435 340,44 Euro 2018: 494 350,45 Euro 21. Wie viele Jugendverbände haben Mittel aus der LFP-Förderposition 2.3.2.3 „Förderung der Teilhabe von jungen Menschen mit Behinderungen “ in 2016, 2017, 2018 beantragt? 22. Wie hoch ist Gesamtbewilligungssumme nach Frage 21. in 2016, 2017 und 2018 gewesen? In den Jahren 2016, 2017 und 2018 hat kein Jugendverband eine Förderung zu dieser Position beantragt. Im Übrigen: entfällt. 23. Wie viele Jugendverbände haben Mittel aus der LFP-Förderposition 2.3.2.4 „Förderung gemeinschaftsdienlicher Freizeiten“ in 2016, 2017, 2018 beantragt? 2016: einer 2017: einer 2018: einer 24. Wie hoch ist Gesamtbewilligungssumme nach Frage 23. in 2016, 2017 und 2018 gewesen? 2016: 2 852 Euro 2017: 2 852 Euro 2018: 2 998,68 Euro 25. Wie viele Jugendverbände haben Mittel aus der LFP-Förderposition 2.3.3 „Internationale Jugendarbeit und Begegnungen“ in 2016, 2017, 2018 beantragt? 2016: einer 2017: zwei 2018: drei 26. Wie hoch ist Gesamtbewilligungssumme nach Frage 25. in 2016, 2017 und 2018 gewesen? 2016: 5 216 Euro 2017: 14 333 Euro 2018: 20 524 Euro 27. Wie viele Jugendverbände haben Mittel aus der LFP-Förderposition 2.3.5 „Landesjugendring Hamburg e.V.“ in 2016, 2017, 2018 beantragt? In dieser Förderplanposition ist ausschließlich der Landesjugendring Hamburg e.V. für die dort aufgelisteten Zwecke antragsberechtigt. 28. Wie hoch ist Gesamtbewilligungssumme nach Frage 27. in 2016, 2017 und 2018 gewesen? 2016: 245 688,48 Euro 2017: 246 722,62 Euro 2018: 254 395,49 Euro Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17649 5 29. Wie viele Jugendverbände haben Mittel aus der LFP-Förderposition 2.3.6 „Verbandsübergreifende Jugendbildungsstätte“ in 2016, 2017, 2018 beantragt? 30. Wie hoch ist Gesamtbewilligungssumme nach Frage 29. in 2016, 2017 und 2018 gewesen? In den Jahren 2016, 2017 und 2018 hat kein Jugendverband eine Förderung zu dieser Position beantragt. Im Übrigen: entfällt.