BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1765 21. Wahlperiode 06.10.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 30.09.15 und Antwort des Senats Betr.: Was plant der Senat an der Hoisbütteler Straße in Ohlstedt? Nach übereinstimmenden Medienberichten wurde bekannt, dass weitere Grundstücke in Hamburg für die öffentliche Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden sollen. Darunter wurde auch ein Flurstück an der Hoisbütteler Straße in Ohlstedt genannt. Durch die bereits bestehende Flüchtlingsunterbringung am Ohlstedter Platz steht der Stadtteil, besonders durch die unzureichende Informationspolitik des Senats, unter besonderer Anspannung. Immer mehr Bürgerinnen und Bürger haben das Gefühl, sie würden vom Senat mit ihren Fragen und Sorgen im Stich gelassen. Vor allem die desaströse Informationspolitik führt zu einem Wechsel der Stimmung innerhalb des Stadtteils. Helfer fühlen sich durch das stetige Aufkommen neuer Zahlen und Aussagen schlicht nicht mehr ernst genommen. Durch eine weitere große Unterkunft in Ohlstedt droht der Senat die Akzeptanz im Stadtteil zu verspielen. Die große Hilfsbereitschaft der Ohlstedter wird durch diese maßlose Politik massiv entwertet. Der Senat darf die Fehler der Vergangenheit nicht wiederholen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Plant der Senat auf dem Gelände des Flurstücks an der Hoisbütteler Straße in Ohlstedt eine weitere Flüchtlingsunterkunft? 2. Was für eine Art von Flüchtlingsunterbringung soll auf dem Gelände an der Hoisbütteler Straße eingerichtet werden? 3. Wie viele Flüchtlinge sollen auf dem Gelände untergebracht werden? 4. Wird für einen späteren Zeitraum über eine Aufstockung der Unterbringung nachgedacht? In der Projektgruppe für die Erweiterung der Zentralen Erstaufnahme (ProZEA) wurde – neben der Betrachtung anderer Flächen in Hamburg – auch für einen Flächenteil an der Hoisbütteler Straße eine Prüfung eingeleitet, ob eine Erstunterbringung von Flüchtlingen denkbar ist. Die Prüfung befindet sich noch in einer sehr frühen Phase, in der es vorrangig um Klärung der Sachverhalte geht. Im Übrigen sieht der Senat in ständiger Praxis davon ab, zu einzelnen Prüfungsschritten Auskunft zu erteilen, soweit die Prüfungen noch keine hinreichenden Aussagen zu einer grundsätzlichen Realisierbarkeit zulassen. Drucksache 21/1765 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Wann wurde mit den Planungen, eine Unterkunft an der Hoisbütteler Straße einzurichten, begonnen? Die vorbereitenden Prüfungen begannen Anfang September 2015. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. bis 4. 6. Wann soll mit dem Bau der Einrichtung begonnen werden? 7. Wann soll hierzu die Öffentlichkeit informiert werden und in welcher Form? 8. Hat im Vorwege eine Bürgerbeteiligung stattgefunden? Wenn ja, wie sah diese aus? Wenn nein, warum nicht? 9. In was für einer Art von Gebäude sollen die Flüchtlinge untergebracht werden? Gibt es Pläne für Festbauten oder sollen die Flüchtlinge in Containern und/oder Zelten untergebracht werden? 10. Wie viel medizinisches Personal ist für die Unterkunft eingeplant? 11. Wie viel Sicherheitspersonal ist für die Unterkunft eingeplant? Die Prüfungen haben noch keinen hinreichenden Konkretisierungsgrad erreicht, siehe Antwort zu 1. bis 4. Sollte es nach dem Ergebnis der Prüfungen zu einer Nutzung der Fläche zur Flüchtlingsunterbringung kommen, werden die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner wie bisher per Handzettel, über die Medien, über die Internetseite www.hamburg.de/sofortmassnahmen und auf einer Informationsveranstaltung informiert werden. 12. Wer ist zurzeit Eigentümer der Fläche an der Hoisbütteler Straße? Sollte dieses nicht die Stadt Hamburg sein: Wird geplant, diese Fläche zu erwerben? Wenn ja, zu welchem Preis? Die Fläche befindet sich im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg. 13. Wann plant der Senat mit dem Einzug der ersten Flüchtlinge? 14. Mit welcher Nutzungsdauer der Einrichtung plant der Senat? 15. Hält der Senat die geplante Größe der Unterbringung bei der geringen Bevölkerungszahl in der näheren Umgebung und mit Blick auf die bereits bestehende Unterkunft am Ohlstedter Platz für verhältnismäßig und für das Gebiet beziehungsweise den Stadtteil unter integrativen Gesichtspunkten für vertretbar? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht und warum errichtet der Senat die Unterkunft trotzdem an dieser Stelle und in dieser Dimension? Siehe Antworten zu 1. bis 4. und 6. bis 11.