BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17656 21. Wahlperiode 02.07.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 25.06.19 und Antwort des Senats Betr.: Rechtsberatung durch die ÖRA Die Öffentliche Rechtsauskunft, ÖRA, bietet Rechtsberatung in allen Rechtsfragen für Menschen, die in Hamburg leben und nur über ein geringes Einkommen verfügen. Es wurde wiederholt berichtet, dass es wegen der starken Inanspruchnahme nur sehr schwer sei, tatsächlich auch in den Genuss einer solchen Beratung zu kommen. Stundenlanges Warten oder gar Warten an verschiedenen Tagen führen nicht selten zu keinem Erfolg. Wegen der starken Auslastung verweist die ÖRA-Hauptstelle in der Dammtorstraße 14 sogar selbst auf die Inanspruchnahme der neuen, örtlich gut erreichbaren ÖRA-Bezirksstellen hin. Allerdings können ebendort nur Beratungen im Zivil-, Miet-, Familien- und Strafrecht erfolgen. In allen anderen Rechtsgebieten bleiben die Zuständigkeiten wie gehabt bei der ÖRA- Hauptstelle. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Seit wann gibt es die Nebenstellen der ÖRA? 2. Wie erfahren die Ratsuchenden von diesen neuen Nebenstellen? Die Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA) leistet unter ihrem heutigen Namen seit 1946 als Teil der für Soziales zuständigen Behörde Rechtsberatung für einkommensschwache Hamburgerinnen und Hamburger und außergerichtliche Streitbeilegung in Form der Durchführung von Güteverfahren nach der Zivilprozessordnung , als strafrechtliche Sühnestelle und seit jüngerer Zeit auch als außergerichtliche Mediationsstelle. Organisatorisch verfügt die ÖRA bereits seit 1946 über eine Hauptstelle sowie bezirkliche Nebenstellen. Informationen über die Bezirksstellen erhalten die Ratsuchenden über die Homepage der ÖRA (https://www.hamburg.de/oera/), über das Faltblatt „Aufgeben oder Aufraffen “ oder über das Infotelefon der ÖRA. Das Faltblatt der ÖRA ist in mehreren Sprachen verfügbar. 3. Wie soll der trotz dieser Nebenstellen starke Andrang in der Hauptstelle konzeptionell geregelt werden? Die ÖRA hat in 2018 insgesamt 33 525 Rechtsberatungen durchgeführt, davon 12 857 in den Bezirksstellen. Öffentliches Recht (insbesondere Asyl- und Ausländerrecht , SGB II, SGB XII, BAföG, Wohngeld und so weiter), Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht (Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung) werden nur in der Hauptstelle und in der Bezirksstelle Mitte beraten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ÖRA prüfen täglich bereits bei der Aufnahme der persönlichen Daten Drucksache 21/17656 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 und Rechtsbegehren die Fristen. Besonders eilige Fristsachen können daher in der Regel noch am selben Tag beraten werden. Die hohe Nachfrage nach Asylrechtsberatung seit 2015 ist durch die für Soziales zuständige Behörde durch den befristeten Einsatz von vier zusätzlichen hauptamtlichen Juristinnen und Juristen abgesichert worden. Darüber hinaus verfügt die ÖRA über ein Videodolmetscher-System, um die organisatorische Herausforderung einer fremdsprachigen Rechtsberatung zu bewältigen. Auch entwickelt die ÖRA zurzeit ein Online-Antragsverfahren für das Güteverfahren im Rahmen der Digital-First-Strategie der Freien und Hansestadt Hamburg. 4. Sollte nicht in Ergänzung der öffentlichen Rechtsberatung, wie in anderen Bundesländern auch, die zusätzliche Möglichkeit eröffnet werden, die Beratung durch niedergelassene Rechtsanwälte in Anspruch nehmen zu können, indem auf der Grundlage des Beratungshilfegesetzes in der Hauptstelle und in den Nebenstellen darauf hingewiesen wird, dass die Beratungshilfesuchenden bei dem zuständigen Amtsgericht am Wohnsitz einen sogenannten Beratungshilfeschein beantragen können? Die Freie und Hansestadt Hamburg konnte schon 1980 bei Verabschiedung des Rechtsberatungshilfegesetzes vom 18.Juni 1980 auf ein gut funktionierendes System der Rechtsberatung und außergerichtlichen Streitbeilegung verweisen. Die Vorteile eines sehr breiten, qualifizierten, bürgernahen und streitschlichtenden sowie zudem kostengünstigen Verfahrens führten bei der Bundesgesetzgebung für Hamburg, Bremen und Berlin zu Ausnahmereglungen. Die Beratungshilfe ist durch § 12 Beratungshilfegesetz in Verbindung mit § 1 ÖRA-Gesetz abschließend geregelt. Eine Beratung durch niedergelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mithilfe eines Beratungshilfescheins ist für die Freie und Hansestadt Hamburg gesetzlich nicht vorgesehen . Im Übrigen hat sich der Senat hiermit nicht befasst.