BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17659 21. Wahlperiode 02.07.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 25.06.19 und Antwort des Senats Betr.: Beobachtungsobjekte des Landesamtes für Verfassungsschutz im Phänomenbereich „Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug“ In seinen Jahresberichten informiert das Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg (LfV) die Öffentlichkeit regelmäßig in verschiedenen Phänomenbereichen über Personenzusammenschlüsse oder Personen, die eine gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland gerichtete politisch-ideologische Agenda verfolgen. Innerhalb des gesetzlichen Rahmens ist das LfV bei der konkret-inhaltlichen Ausgestaltung der Verfassungsschutzberichte frei. Der Senat erklärt hierzu in Drs. 21/15989 (Vorbemerkung): „Es besteht keine Pflicht zur Nennung sämtlicher verfassungsfeindlicher Bestrebungen. Der Verfassungsschutzbericht ist kein Rechenschaftsbericht, sondern dient der Aufklärung der Öffentlichkeit im Rahmen der Frühwarn- und Gefahrenabwehrfunktion des Verfassungsschutzes , wobei die Möglichkeit der eigenen Gewichtung und Schwerpunktsetzung , aber auch der Berücksichtigung von etwaigen Geheimschutzaspekten, eingeräumt ist. In der Regel werden nur solche verfassungsfeindlichen Bestrebungen oder Tätigkeiten in die Jahresberichte aufgenommen, die ein gewisses Gewicht erlangt haben und damit nicht nur unerhebliche Gefahren für die Schutzgüter der freiheitlich demokratischen Grundordnung begründen .“ Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Personenzusammenschlüsse/Organisationen/Strukturen/Einzelpersonen im Phänomenbereich „Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug“ wurden 2014, 2015, 2016, 2017, 2018 und werden 2019 gemäß Hamburgischem Verfassungsschutzgesetz (HmbVerfSchG) mit welcher Einstufung geprüft/beobachtet? Bitte hierzu tabellarisch die Personenzusammenschlüsse/Organisationen /Strukturen/Einzelpersonen jahrweise unter exakter Angabe ihrer Einstufung sowie ihrer Erwähnung/Nichterwähnung im jeweiligen Verfassungsschutzbericht darlegen. 2. Welche der in Frage 1. dargelegten Personenzusammenschlüsse/Organisationen /Strukturen/Einzelpersonen verfolgen eine linksgerichtete politisch -ideologische Agenda? Siehe Verfassungsschutzberichte der zurückliegenden Jahre, https://www.hamburg.de/innenbehoerde/publikationen-verfassungsschutz/231572/ verfassungsschutzberichte-pdf/. Im Übrigen haben sich die in den vorliegenden Drucksache 21/17659 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Berichten enthaltenen Informationen im Sinne der Fragestellung für das Jahr 2018 und das erste Halbjahr 2019 nicht geändert.