BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17660 21. Wahlperiode 02.07.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Harald Feineis (AfD) vom 25.06.19 und Antwort des Senats Betr.: Gekaufte Vaterschaften (II) Betrüger nutzen in gigantischem Ausmaß eine Lücke im deutschen Recht: die Vaterschaftsanerkennung durch deutsche Väter. Und während Hamburg nur von Einzelfällen spricht, so existiert das Problem dennoch. Seit 2015 bis zum Herbst des vergangenen Jahres, so der Senat in seiner Antwort zur AfD-Anfrage Drs. 21/14551, wurde in 4 383 Fällen ein Aufenthaltsrecht für ein Elternteil zwecks Ausübung der Personensorge erstmalig erteilt. In einigen Fällen sei einem Missbrauchsverdacht nachgegangen worden . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften des Jobcenters team.arbeit.hamburg wie folgt: 1. Wie viele Aufenthaltserlaubnisse wurden Frauen und Männern nach § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 AufenthG seit 1.10.2018 erteilt? Seit dem 1. Oktober 2018 wurden insgesamt 875 Aufenthaltserlaubnisse für Männer und Frauen nach § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) erstmals erteilt. 2. In wie vielen Fällen wurde gemäß § 85a AufenthG bei konkreten Anhaltspunkten einer missbräuchlichen Anerkennung der Vaterschaft seit 1.10.2018 wie verfahren? Eine Prüfung nach § 85a AufenthG ist kein auswertbares Merkmal im ausländerbehördlichen Fachverfahren. Die Datensätze sollen daher von den zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern händisch gekennzeichnet werden, um in einer Auswertung berücksichtigt werden zu können. Die folgenden Angaben stehen daher unter dem Vorbehalt der vollständigen und korrekten Erfassung der gemeldeten Fälle. Seit dem 1. Oktober 2018 wurden insgesamt fünf Fälle durch die Ausländerbehörde in Prüfung genommen. Davon wurde in vier Fällen ein Missbrauch festgestellt. Eine Prüfung dauert noch an. 3. In Drs. 21/14551 erklärt die Behörde, dass in drei Fällen ein Missbrauch festgestellt wurde und sich zwei Fälle noch in Prüfung befänden. Wie wurde konkret in diesen Fällen verfahren mit dem Vater, der Mutter? Gegenüber den Eltern konnten bisher keine weiteren Maßnahmen getroffen werden. Anzeigen wurden durch die zuständige Behörde nicht erstattet, da die zuständige Staatsanwaltschaft bereits in vorangegangenen Verfahren mitteilte, dass ein Straftatbestand nicht verwirklicht wurde. Alle Mütter sprachen erstmals bei der zuständigen Behörde vor, als sie schon schwanger waren beziehungsweise sich bereits im Mutter- Drucksache 21/17660 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 schutz befanden, Abschiebungen waren bis zur Geburt der Kinder und während der Schutzfrist nach der Niederkunft somit nicht möglich. In zwei Fällen wurden sodann Rechtsmittel gegen den Feststellungsbescheid eingelegt, in einem Fall war der Kindsmutter eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. 4. Wie viele unterschiedliche Vaterschaften waren/sind seit 1.10.2018 jeweils einer ausreisepflichtigen oder asylsuchenden Mutter in Hamburg zuzuordnen? Siehe Drs. 21/14551. 5. Wie viele neue Bedarfsgemeinschaften sind explizit hierdurch entstanden ? 6. Wie viele dieser Väter erhalten Grundsicherung gem. SGB II? Die zur Beantwortung benötigten Daten werden nicht gesondert statistisch erfasst. Eine Einzelfallauswertung von rund 97.000 Fällen ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 7. Nach den Verstößen gegen § 85a AufenthG in der Vergangenheit: Hat die Behörde ihre Aufmerksamkeit auf diesem Gebiet gesteigert oder wie begegnet sie dieser neuen Art der missbräuchlichen Anerkennung von Vaterschaft? Die Ausländerbehörde prüft gemäß § 85a AufenthG alle ihr gemeldeten Fälle.