BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17663 21. Wahlperiode 02.07.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 26.06.19 und Antwort des Senats Betr.: Und täglich grüßt das Murmeltier! – Zur aktuellen Situation der A 26 Seit 2002 bei Stade mit dem Bau der Bundesautobahn 26 (kurz: „A 26“) begonnen wurde, wartet die A 26 auf ihre Fertigstellung. Geplant war und ist, dass eine vierstreifige A 26 nach ihrer Vollendung das Autobahnkreuz Kehdingen (A 20) zunächst mit der A 7 und sodann in Form einer Hafenpassage mit der Ausfahrt Hamburg-Stillhorn (A 1) verbindet und dadurch die stark befahrene und unfallträchtige Bundesstraße 73 zum Teil ersetzt. Am 21. Dezember 2018 erfolgte bezüglich des Teilstücks „A 26 West“ (Neu Wulmstorf – niedersächsische Landesgrenze – Moorburg (A 7)) nun auch von Hamburger Seite – nach fünfjähriger Verzögerung und infolge der Einigung mit dem Naturschutzbund Hamburg (NABU) – endlich der Planfeststellungsbeschluss . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich der jeweiligen Einzelabschnitte der Bundesautobahn 26? Der Abschnitt 1 zwischen Stade und Horneburg wurde am 23. Oktober 2008 für den Verkehr freigegeben. Für den Teilabschnitt 2a von Horneburg bis Jork (K 26) erfolgte die Teilverkehrsfreigabe (ohne Schwerverkehr (SV)) am 28. November 2014 (für die Richtungsfahrbahn Stade) beziehungsweise am 17. Juli 2015 (für die Richtungsfahrbahn Hamburg). Die Teilabschnitte 2b und 2c sowie der 3. Bauabschnitt zwischen Buxtehude und Neu Wulmstorf befinden sich im Bau. Der Abschnitt 4 hat seit April des Jahres 2019 unanfechtbares Baurecht und es werden bauvorbereitende Arbeiten (Baufeldfreimachung, Kampfmittelsondierung) durchgeführt. Das Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt 5a/b von Drochtersen bis Stade wurde am 20. September 2010 eingeleitet. Der Abschnitt A26-Ost 6a ist in der Planfeststellung. Die Abschnitte A26-Ost 6b und 6c sind in der Entwurfsplanung. 2. Wann ist mit dem Baubeginn und wann mit der Fertigstellung des Teilstücks niedersächsische Landesgrenze – Moorburg (A 7) zu rechnen? Wenn die Termine nicht genannt werden können: Welche Voraussetzungen müssen noch geschaffen werden? Mit den Bauhauptarbeiten kann im 4. Quartal des Jahres 2019 begonnen werden, sobald die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen auf Bundesebene herbeigeführt sind. Mit der Fertigstellung des Teilstücks wird für das Jahr 2024 gerechnet. 3. Wann ist jeweils mit dem Baubeginn bzw. der Fertigstellung des Teilstücks „A26-Ost“ (Moorburg (A 7) – Hamburg-Stillhorn (A 1)) zu rechnen ? Wenn die Termine nicht genannt werden können: Welche Voraussetzungen müssen noch geschaffen werden? Drucksache 21/17663 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Wann ist mit einer beidseitigen Verkehrsfreigabe für die gesamte Strecke der A 26 vom Autobahnkreuz Kehdingen (A 20) bis zur Ausfahrt Hamburg-Stillhorn (A 1) zu rechnen? Die Abschnitte der A26-Ost sind in unterschiedlichen Planungsstadien und zum Teil noch in der Entwurfsplanung. Die Nennung eines festen Baubeginns und der Fertigstellung ist daher derzeit nicht möglich. Voraussetzung für einen Baubeginn ist ein Planfeststellungsbeschluss. 5. Welche Kosten fallen bis zur Fertigstellung der jeweiligen Teilstücke niedersächsische Landesgrenze – Moorburg (A 7) beziehungsweise Moorburg (A 7) – Hamburg-Stillhorn (A 1) jeweils für besagte Teilstücke insgesamt an? 6. Welche Kosten fallen bis zur Fertigstellung der A 26 insgesamt an? Die derzeitige Berechnung der vom Bund zu tragenden Baukosten für den Abschnitt 4 (Landesgrenze Hamburg/Niedersachsen bis A 7) beträgt rund 213 Millionen Euro. Die derzeit von Hamburg zu tragenden Baunebenkosten betragen rund 53 Millionen Euro. Im Übrigen siehe Drs. 21/15693. Für das Teilstück zwischen Moorburg und Hamburg- Stillhorn siehe Drs. 21/14149. 7. Welche der unter Ziffer 5. beziehungsweise Ziffer 6. fallenden Kosten werden aus Hamburger Finanzmitteln, welche aus Bundesmitteln und welche aus Mitteln anderer Beteiligter bewirkt? (Bitte bezüglich der Kosten aus Ziffern 5. und 6. gesondert darstellen.) Siehe Drs. 21/15693 und 21/14149.