BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17664 21. Wahlperiode 02.07.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 26.06.19 und Antwort des Senats Betr.: Abscheuliche Spuckattacke auf Landesrabbiner – Was ist über den 45- jährigen Marokkaner bekannt? In der vergangenen Woche erschütterte uns die Nachricht, dass ein 45- jähriger Marokkaner zwei ranghohe Vertreter der jüdischen Gemeinde auf dem Rathausmarkt bespuckt haben soll. Medienberichten zufolge soll der Mann die Vertreter zunächst mit „Schalom“ gegrüßt und dann in drohendem Ton etwas Unfreundliches gesagt haben. Sie hätten sich dann ihm zugewandt, woraufhin der Mann sie mit einem Feuerzeug in der Hand verbal bedroht, beleidigt und bespuckt haben soll. Nach der Spuckattacke habe sich der 45-Jährige gegenüber der Polizei aggressiv verhalten und nicht auf die Aufforderung des Beamten reagiert. Der Mann sei nach Abschluss der kriminalpolizeilichen Maßnahmen mangels Haftgründen entlassen worden. Der Staatsschutz ermittelt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie stellt sich der Sachverhalt nach derzeitigem Ermittlungsstand im Einzelnen dar? Die Polizei Hamburg hat am 21. Juni 2019 zum erfragten Geschehen eine Pressemeldung veröffentlicht, die unter https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/6337/ 4302981 abrufbar ist. Derzeit laufen die Ermittlungen bei der Polizei, die noch nicht abgeschlossen sind. Die abschließende rechtliche Beurteilung obliegt der Staatsanwaltschaft im Rahmen ihrer Sachleitungsbefugnis. 2. Welche Informationen liegen über den mutmaßlich 45-jährigen Marokkaner vor? Bitte Alter, Herkunft, aufenthaltsrechtlicher Status und etwaige rechtskräftige Verurteilungen angeben. a. Seit wann befindet er sich in Deutschland? b. Welche Behörden waren bereits mit ihm aus welchen Gründen befasst? Der Tatverdächtige ist nicht im Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde Hamburg gemeldet. Er ist gemäß Auskunft aus dem Ausländerzentralregister im Besitz einer Niederlassungserlaubnis aus familiären Gründen. Die erstmalige Einreise erfolgte am 17. September 2000 zu touristischen Zwecken. Im Hinblick auf das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen und die gesetzlichen Wertungen des Bundeszentralregistergesetzes sieht der Senat davon ab, etwaige Ermittlungsverfahren mitzuteilen, die durch einen Freispruch oder eine Einstellung beendet worden sind. Dasselbe gilt für Ermittlungsverfahren, die zu einem Abschluss geführt haben, der entweder nicht in ein Führungszeugnis aufzunehmen oder nach den Til- Drucksache 21/17664 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 gungsvorschriften des Bundeszentralregistergesetzes nicht mehr zu berücksichtigen ist. Ein Bundeszentralregisterauszug lag nicht vor. 3. Nach Informationen der DPA soll der Mann in einer sozialpsychiatrischen Wohngemeinschaft im niedersächsischen Seevetal leben. a. Ist das richtig? Falls ja, seit wann lebt er dort? b. Wo lebte er zuletzt? Im Hinblick auf den Persönlichkeitsschutz des betroffenen Tatverdächtigen sieht der Senat von einer Beantwortung der Fragen ab. 4. Welche Maßnahmen wurden aufgrund der Spuckattacke jeweils von welcher Behörde eingeleitet? Durch die Polizei wurden strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet. Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration ist zur Vorbeugung und Bekämpfung von Antisemitismus regelmäßig im Gespräch mit den Jüdischen Gemeinden. In den nächsten bereits geplanten Gesprächsterminen wird es auch um den Angriff auf den Landesrabbiner und das Vorstandsmitglied der Jüdischen Gemeinde Hamburg gehen. Darüber hinaus wird derzeit der gemeinsam mit den Jüdischen Gemeinden geplante Fachtag „Antisemitismus – Erkennen und Handeln“ vom 17. Juni 2019 ausgewertet. Die Ergebnisse werden in die Beantwortung des Bürgerschaftlichen Ersuchens „Antisemitismus wirksam bekämpfen – Demokratische Kultur weiter fördern” (Drs. 21/15399) einfließen.