BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17665 21. Wahlperiode 02.07.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 26.06.19 und Antwort des Senats Betr.: Die Kleinsten schützen – Verkehrserziehung an Kitas und Schulen sowie Unfallprävention in deren Umfeld (2) Nachdem die Zahl der Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Kindern in Hamburg seit 2011 zunächst erfreulicherweise zurückgegangen war, hat es seit 2014 wieder einen Anstieg auf 591 Fälle im Jahr 2018 gegeben. Diese wurden in etwa zur Hälfte von Kindern selbst verursacht, wie aus der Senatsantwort auf eine CDU-Anfrage im März dieses Jahres (Drs. 21/16379) hervorging . Der Verkehrserziehung an Kindertagesstätten (Kitas) und Schulen sowie der Unfallprävention in deren Umfeld fällt daher weiterhin eine wichtige Funktion zu. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Ein besonderes Augenmerk gilt der effektiven und effizienten Verkehrssicherheitsarbeit für besonders gefährdete Risikogruppen, zum Beispiel Kinder. Die Verkehrserziehung ist dabei ein wichtiger Bestandteil der Verkehrssicherheitsarbeit. Bei der Sicherheit von Kindern im Straßenverkehr wirken dabei verschiedenste Beteiligte zusammen ; die Eltern durch Vorbild und Anleitung im täglichen Verkehrsgeschehen, die Kita und Schulen sowie Partner in der Verkehrssicherheitsarbeit durch Verkehrserziehung und Schulung. Die polizeiliche Beteiligung an der Verkehrserziehung verfolgt das Ziel, Kinder – ihrer altersgemäßen Entwicklung entsprechend – zu einer sicheren, altersgemäßen und eigenständigen Verkehrsteilnahme zu befähigen. Die polizeilichen Maßnahmen sollen in erster Linie Eltern, aber auch Kindertagesstätten beziehungsweise Kindergärten und Schulen in ihrem Erziehungsauftrag unterstützen. Hierfür ist die Polizei Hamburg seit vielen Jahren mit systematischen verkehrserzieherischen Maßnahmen tätig. Darüber hinaus trifft die Polizei Maßnahmen zur Verkehrsüberwachung im Bereich von Kita und Schulen und spezifische Maßnahmen zum Schuljahresbeginn . Ergänzend ist der Landesbetrieb Verkehr geschäftsführend mit der Entwicklung von Aktionen innerhalb des Forums Verkehrssicherheit und seiner Arbeitskreise betraut. Siehe hierzu auch Drs. 21/15572. Sowohl die Kinderunfälle insgesamt als auch die Schulwegunfälle verteilen sich auf das gesamte Hamburger Stadtgebiet, ohne dass eine örtliche Häufung festgestellt werden kann. Die aktuelle Entwicklung der Anzahl der schwerverletzten Kinder bei Schulwegunfällen betrachtet der Senat mit Sorge. Bei den Unfällen mit schwerverletzten beteiligten Kindern waren die Kinder zu gleichen Teilen zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs. In nahezu der Hälfte der Unfälle waren die Kinder selbst Hauptunfallverursacher. Auch diese Unfälle ereigneten sich auf das gesamte Hamburger Stadtgebiet verteilt. Drucksache 21/17665 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Anzumerken ist, dass eine bei Kindern häufiger stattfindende stationäre Aufnahme in ein Krankenhaus zur Beobachtung erfolgt und das Kind dann bereits statistisch als schwer verletzt gezählt wird, auch wenn sich später die Verletzung als nicht so folgenschwer erweist. Sofern im Rahmen der jährlichen Überprüfung und Identifizierung von Unfallhäufungsstellen Entwicklungen und Ursachen festgestellt werden, die polizeiliche Maßnahmen erforderlich machen, werden diese für jede Unfallhäufungsstelle individuell und unabhängig davon ergriffen, ob sich Kitas oder Schulen im Umfeld befinden. Sofern sich Beziehungen zwischen Unfallhäufungsstelle und Kita beziehungsweise Schule herstellen lassen, werden entsprechend an die Örtlichkeit angepasste Maßnahmen eingeleitet . Unfallhäufungsstellen vor Kitas und Schulen können nicht standardisiert ausgewertet werden. Bei der Bearbeitung der Unfallhäufungsstellen hat die polizeiliche Erfahrung bisher gezeigt, dass sich diese eher selten im direkten Umfeld von schützenswerten Einrichtungen befinden. Der weit überwiegende Anteil der Unfallhäufungsstellen befindet sich im Bereich von Knoten und Einmündungen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: I. Verkehrserziehung an Kitas und Schulen 1. Wie hat sich die Zahl der Verkehrslehrerstellen bei der Polizei Hamburg inklusive des Besetzungsumfangs und der Vakanzen seit 2018 entwickelt ? Bitte jahresweise zu den Stichtagen 1.1. und 20.06. aufschlüsseln jeweils die Stellenzahl, die Beschäftigtenzahl, den Beschäftigungsumfang in VZÄ sowie die Zahl der Vakanzen angeben. Stichtagsgenaue Daten zum 20. Juni 2019 liegen nicht vor, die Auswertung erfolgte deshalb zum 1. Juni 2019. Durch unterjährige Zu- und Abgänge kann es zu Abweichungen kommen. Seit dem 01.06.2018 haben sechs Mitarbeiter die Dienststellen verlassen (zum Beispiel Dienststellenwechsel, Pensionierungen). Zum 01.08.2019 kommen zwei neue Mitarbeiter hinzu. Weiteren vier Stellen sollen zeitnah nachbesetzt werden. Stichtag Stellen Freie Stellenanteile VPK *) Anzahl Mitarbeiter**) 01.01.2018 71 1,94 68,87 74 01.06.2018 71 1,01 72,08 77 01.01.2019 71 3,65 66,27 71 01.06.2019 71 6,4 65,92 71 *) verfügbare Personalkapazität **) einschließlich Handpuppenspieler, Jugendverkehrsschule und Polizeiverkehrslehrer an Sonderschulen 2. Inwiefern planen der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden aktuell Verbesserungen beziehungsweise Veränderungen bei der Verkehrserziehung an a) Kitas? Die Arbeit der Polizeiverkehrslehrer an Hamburger Kitas wird fortgesetzt. Siehe hierzu auch Drs. 21/15572. Die „Hamburger Bildungsempfehlungen für die Bildung und Erziehung von Kindern in Tageseinrichtungen“ sind der verbindliche Orientierungsrahmen für die pädagogische Arbeit in den Kindertageseinrichtungen. Im Bildungsbereich „Körper, Bewegung und Gesundheit“ wird die Mobilitäts- und Verkehrserziehung als gemeinsame Aufgabe mit den Eltern thematisiert, damit sich Kinder auch im Straßenverkehr sicher bewegen können. Die Bildungsempfehlungen bieten nach Einschätzung der zuständigen Behörde einen adäquaten Rahmen für die Verkehrserziehung an den Kindertageseinrichtungen. Im Frühjahr 2020 wird erstmalig eine gemeinsame Fortbildung des Sozialpädagogischen Fortbildungszentrums Hamburg (SPFZ) und des Landesinstituts für Lehrerbil- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17665 3 dung und Schul-entwicklung (LI) angeboten, die sich an Vorschullehrkräfte sowie Erzieherinnen und Erzieher richtet. Das Thema „Mobilitäts- und Verkehrserziehung in der Vorschule und in den Kitas“ soll dort von verschiedenen Seiten bearbeitet werden. Unter anderem werden Vertreter der Polizei, den „HVV-Schulprojekten“, der für Bildung zuständigen Behörde und eine Praktikerin aus einer Vorschule einbezogen. b) Schulen? Die Arbeit der Polizeiverkehrslehrer an Hamburger Schulen wird fortgesetzt. Siehe hierzu auch Drs. 21/15572. Es ist vorgesehen, die in enger Abstimmung zwischen der Behörde für Schule und Berufsbildung und der Polizei Hamburg überarbeiteten Lehrmaterialien , wie „Schulwegtrainer“ und „Sicher unterwegs – mit meinem Fahrrad“ (ehemals „Fahrradtagebuch“), zum Beginn des neuen Schuljahres flächendeckend einzusetzen. Im Rahmen der Fahrradausbildung ab Klasse 3 wird die Einbindung eines Konzepts zur Schulung der akustischen Fähigkeiten von Kindern erarbeitet und in den Lehrauftrag der Jugendverkehrsschulen integriert. Darüber hinaus werden die Verkehrssicherheitsaktionen „Verkehrsfuchs“ und „Fahrradfuchs“ nach ihrer konzeptionellen Überarbeitung in den Sommerferien im Stadtgebiet durchgeführt. Interessierte Eltern können ihre Kinder seit Jahresbeginn nun auch im Internet anmelden. Die direkte Kommunikation mit den durchführenden Polizeiverkehrslehrer (PVKL) wird dadurch optimiert. Im Hinblick auf den jährlich statt findenden Plakat- und Liederwettbewerb ist vorgesehen, die positive Entwicklung im Jahr 2019 weiter auszubauen. Zurzeit werden das Schülerarbeitsheft „Wir fahren mit dem HVV“ und die entsprechenden HVV-Rallyes neu erstellt. Das neue Heft, das im September 2019 erscheinen soll, wird „Unterwegs mit dem HVV“ heißen und eine verbessere Anbindung an die HVV-Rallyes als bisher haben. 3. Wie oft wurden folgende Aktionen im Jahr 2018 und im laufenden Jahr 2019 in Hamburg durchgeführt? a) Aktion „Schultüte“ zum Schulbeginn Die „Aktion Schultüte“ findet im Rahmen der dreiwöchigen Schulwegsicherung einmal jährlich zu Beginn des neuen Schuljahres statt. Die Aktion steht unter dem Motto „Hamburg gibt 8 – Sichere Straßen für unsere Kinder“ und wird mit einer Auftaktveranstaltung zur Einschulung von Erstklässlern eröffnet. 20.08.2018 Auftaktveranstaltung Schule Redder Beteiligung von 102 Grundschulen 13.08.2019 Auftaktveranstaltung Schule Carl-Cohn- Straße Beteiligung steht noch nicht fest b) Aktion „Zu Fuß zur Schule“ Die Aktion „Zu Fuß zur Schule“ wird einmal jährlich in den drei Wochen vor den Herbstferien durchgeführt. Im vergangenen Jahr sammelten die Schülerinnen und Schüler in der Zeit vom 10. bis 28. September 2018 Schulwegstempel im Schulwegpass . 52 Grundschulen beteiligten sich an der Aktion. 2019 findet die Aktion in der Zeit vom 9. bis 27. September statt. 14.09.2018 Auftaktveranstaltung Grundschule Müssenredder Beteiligung von 49 Grundschulen 13.09.2019 Auftaktveranstaltung Schule Iserbarg Beteiligung steht noch nicht fest Eine Reihe von Schulen richtet schuleigene Stempelaktionen aus, die in der Regel unabhängig von dem Aktionszeitraum durchgeführt werden. Die für Bildung zuständige Behörde unterstützt diese Einzelaktionen durch Beratung und die Bereitstellung von Material. Ergänzend wurde 2018 erstmalig die Aktion „Rücksicht auf Kinder – 10 Tage ohne Elterntaxi“ durchgeführt. Diese Aktion richtet sich direkt an Eltern, die ihre Kinder mit Drucksache 21/17665 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 dem Auto zur Schule fahren. Auch 2019 wurde diese Aktion in der Zeit vom 1. bis 12. April erfolgreich an zehn Schulen durchgeführt. II. Unfallprävention im Umfeld von Kitas und Schulen 4. Wie viele Dialogdisplays gibt es aktuell wo in Hamburg und welche davon befinden sich in unmittelbarer Nähe von Kitas oder Schulen? Bezirk Bergedorf: Standorte: Alte Holstenstraße, Weidenbaumsweg auf dem Bahnhofsvorplatz, Bergedorfer Straße vor Nummer 128, Holtenklinker Straße vor Nummer 43. Die Standorte befinden sich nicht in unmittelbarer Nähe von Schulen und Kitas. Bezirk Harburg: Es gibt in Harburg folgende Dialogdisplays: Bremer Straße/Appelbütteler Weg (2013), Bremer Straße/Vogelhüttenberg (2013), Marschkamper Deich 64 (01.12.2015). Die Dialog-Displays wurden an Standorten aufgestellt, um auf besondere Gefahrenstellen wie zum Beispiel stark von Schulkindern frequentierte Bushaltestellen aufmerksam zu machen. An den Standorten hatte sich (auch in Absprache mit dem jeweiligen PK) gezeigt, dass zu hohe Geschwindigkeiten gefahren werden, obwohl eine hohe Verkehrsdichte herrscht und/oder die beengten Fahrbahnverhältnisse dieses eigentlich bereits verhindern müssten. Bezirk Altona: Dialogdisplays befinden sich in der Stresemannstraße (Höhe Lerchenstraße) und im Lüttkamp (vor der Kreuzung Farnhornweg). Das Dialogdisplay in der Stresemannstraße steht nicht im direkten Bezug zu einer Schule oder Kita. Es wurde für den Abschnitt der Hauptverkehrsstraße mit Tempolimit 30km/h eingerichtet. Das Dialogdisplay im Lüttkamp dient unter Anderem der Schulwegsicherung für die anliegende Grund- und Stadtteilschule Luruper Hauptstraße. Bezirke Nord, Mitte, Eimsbüttel und Wandsbek: In allen Bezirken sind mindestens zwei Dialogdisplays aufgestellt. Behörde für Umwelt und Energie: Darüber hinaus wurden durch die Behörde für Umwelt und Energie zur Unterstützung der Einhaltung von Tempo 30 nachts aus Lärmschutzgründen der Betrieb von zehn Dialogdisplays, die allerdings nur von 22 – 6 Uhr in Betrieb sind, finanziert. Es steht jeweils ein Gerät stadteinwärts und stadtauswärts an folgenden Strecken: • Bergedorfer Straße/Holtenklinkerstraße, • Eiffestraße, • Harburger Chausssee, • Mühlendamm/Kuhmühle, • Winsener Straße. Eine Überschneidung zwischen Lärmschutzstrecken und Kitas gibt es nicht. 5. Plant der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Aufstellung weiterer Dialogdisplays in unmittelbarer Nähe zu Kitas und/oder Schulen? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17665 5 Wenn ja, wo genau? Seitens der Bezirke werden derzeit keine weiteren Dialog-Displays geplant. Die Behörde für Inneres und Sport prüft derzeit die Aufstellung weiterer Geräte. 6. Wann genau und mit welchen Teilnehmern hat der Arbeitskreis „Kinder“ des „Forums Verkehrssicherheit Hamburg“ im Jahr 2018 und im laufenden Jahr 2019 getagt? Welche Beschlüsse wurden hierbei jeweils gefasst und welche konkreten Maßnahmen wurden aus diesen Beschlüssen seither abgeleitet? Der Arbeitskreis Kinder hat im laufenden Jahr am 19. März 2019 sowie am 4. Juni 2019 getagt. Am 19. März 2019 nahmen Vertreter des ACE Auto Club Europa e.V. (ACE), des ADAC Hansa, der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB), des Landesbetrieb Verkehrs (LBV), der Polizei Hamburg, der Unfallkasse Nord und des Verkehrswacht Hamburg e.V. teil. In der Sitzung wurde sich mit dem anstehenden Aktionszeitraum „Rücksicht auf Kinder“/“Elterntaxi“ vom 01.04. – 12.04.2019 beschäftigt. Es wurde vereinbart, dass der ACE in diesem Jahr unterstützend mit einer Zählung von Elterntaxis und Falschparkern über den Aktionszeitraum hinaus tätig sein wird. Die Folgezählung erfolgte teilweise bis in den Juni. Weiterhin wurden zwei Plakatmotive beschlossen, die künftig für das Werben des „Zu Fuß zur Schule Gehens“ verwendet werden soll. Eins der ausgewählten Motive ist in dem „Hamburger Abendblatt“-Magazin „Hamburg mit Kindern“ in den Ausgaben vor und nach den Sommerferien abgedruckt. Hinzu kommt eine geplante A1- beziehungsweise A0-Plakatierung der städtischen Litfaßsäulen Kontingente im September 2019, zeitgleich mit den „Geh-zur Schule“-Wochen. An der Sitzung vom 4. Juni 2019 nahmen Vertreter des ACE, des Amts A der Behörde für Inneres und Sport, der BSB, des LBV, der Polizei Hamburg und des Verkehrswacht Hamburg e.V. teil. In dieser Sitzung wurde die Aktion „Rücksicht auf Kinder “/“Elterntaxi“ rückblickend betrachtet. Die Folgezählung des ACE ist noch nicht abgeschlossen, sodass die Wirkung der Maßnahme noch nicht abschließend bewertet werden konnte. Weiterhin wurde die anstehende Aktion „Schultüte“ thematisiert. Es wurde vereinbart, die Verkehrssicherheitskampagne „Hamburg gibt Acht“ einzubinden. Am Veranstaltungstag wird ein Vertreter des LBV mit dem Kampagnenlogo vor Ort sein. 7. Wie viele Verkehrsgroßkontrollen wurden im Jahr 2018 und im laufenden Jahr 2019 in Hamburg im unmittelbaren Umfeld von Kitas und Schulen durchgeführt? Eine Großkontrolle definiert sich aus einem klar definierten Personal- und Zeiteinsatz. Großkontrollen finden in der Regel im Bereich größerer Straßenzüge mit der Zielrichtung der Bekämpfung der Hauptunfallursachen (Alkohol-/Drogen-, Geschwindigkeitsoder Rotlicht-kontrollen) statt. Durch die in der Regel begrenzten Platzverhältnisse vor oder im unmittelbaren Umfeld von Schulen oder Kitas führen Großkontrollen, insbesondere zu den Hauptstoßzeiten (Schul-beginn- /-ende), zu vermeidbaren Störungen und Behinderungen des Schulbetriebs. Die Durchführung von kleineren und zielgerichteten Kontrollen ermöglicht hingegen effektivere Maßnahmen unter Berücksichtigung der Bedarfszeiten der Schulen oder Kitas. Darüber hinaus hat der Begriff Großkontrolle nichts mit der Priorität einer Maßnahme zu tun. Die Anzahl der im unmittelbaren Umfeld von Kitas und Schulen durchgeführten Verkehrsgroßkontrollen zum Stichtag 28. Juni 2019 ergibt sich aus folgender Tabelle: Jahr 2018 2019 Anzahl Verkehrsgroßkontrollen 3 2 8. Welche Straßen vor welchen Kitas und Schulen in Hamburg gelten aktuell als Unfallhäufungsstellen? 9. Welchen Maßnahmen zur Entschärfung dieser Unfallhäufungsstellen vor Kitas und Schulen sind seitens der Unfallkommission geplant? Drucksache 21/17665 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Derzeit werden durch die Unfallkommission Hamburg 23 Unfallhäufungsstellen betrachtet. Davon befindet sich keine im Bereich einer Kita oder aber Schule. Darüber hinaus siehe Drs. 21/13487. 10. Wie viele Messeinheiten der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung wurden im Jahr 2018 und im laufenden Jahr 2019 in Hamburg im unmittelbaren Umfeld von a) Kitas, b) Schulen durchgeführt? In der folgenden Tabelle sind die durchgeführten Messstunden, für das Jahr 2019 zum Stichtag 31. Mai 2019 vor schützenswerten Einrichtungen aufgeführt. Jahr 2018 2019 Messstunden 6 268 4 731 Im Übrigen siehe Drs. 21/13487.