BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17666 21. Wahlperiode 02.07.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 26.06.19 und Antwort des Senats Betr.: Beschädigung von Fahrzeugen und Brücken durch zu hohe Fahrzeuge in Hamburg (IV) Immer wieder bleiben zu hohe Fahrzeuge unter Brücken und in anderen Unterführungen in Hamburg stecken. Dabei werden oftmals die Fahrzeuge oder sogar Brücken beschädigt. Zuletzt berichtete der Senat auf meine Schriftliche Kleine Anfrage vom 18. Juni 2018 (Drs. 21/13474) über eine Reihe von Brückenanfahrschäden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN), der Deutschen Bahn AG (DB AG), der AKN Eisenbahn GmbH (AKN) und der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt: 1. Wie viele und welche Brücken erlitten in Hamburg 2018 und 2019 jeweils Anfahrschäden durch zu hohe Fahrzeuge? Bitte nach Bezirken aufschlüsseln . 2. Welche Reparaturkosten sind dabei entstanden? 3. Wurden die Schäden zwischenzeitlich durch die Verursacher oder deren Versicherung vollständig beglichen? Falls nein, in welchen Fällen und warum nicht? An folgenden Brücken im Zuständigkeitsbereich des Landesbetriebes Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) sind im abgefragten Zeitraum Anfahrschäden durch zu hohe Fahrzeuge entstanden: Brücke Bezirk Schadenshöhe Jahr Ehestorfer Weg Harburg noch nicht abschließend ermittelt 2018 Veddeler Brückenstraße Hamburg-Mitte noch nicht abschließend ermittelt 2018 Billhorner Brückenstraße Hamburg-Mitte noch nicht abschließend ermittelt 2018 S300 BAB A 7 AS Bahrenfeld Altona noch nicht abschließend ermittelt 2018 Alsterkrugchausseetunnel Hamburg-Nord noch nicht abschließend ermittelt 2018 Römischer Garten Altona noch nicht abschließend ermittelt 2018 Neue Elbbrücken Hamburg-Mitte noch nicht abschließend ermittelt 2018 Drucksache 21/17666 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Brücke Bezirk Schadenshöhe Jahr AS-Hamburg-Heimfeld West Harburg noch nicht abschließend ermittelt 2019 Grevenbrücke Hamburg-Mitte noch nicht abschließend ermittelt 2019 Die Brückenschäden aus den Jahren 2018 und 2019 sind noch in der Bearbeitung. Diese besteht aus der Begutachtung des Schadens, der Ermittlung der Instandsetzungskosten , der Bearbeitung bei den beteiligten Versicherungen und gegebenenfalls der Behebung der Schäden. Im Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum 26.06.2019 entstanden folgende Anprallschäden an den Brücken der HOCHBAHN: Brücke Bezirk Schadenshöhe Jahr Barmbeker Markt Hamburg-Nord 1 000 € 2018 Lerchenfeld Hamburg-Nord 1 700 € 2019 Alsterdorfer Straße (Höhe OH Ohlsdorf) Hamburg-Nord 1 800 € 2019 Billstedt Busumsteigeanlage Hamburg-Mitte 2 000 € 2019 Soweit die beziehungsweise der Verursachende ermittelbar ist, wurden beziehungsweise werden die Schäden regelmäßig der Versicherung des Unfallverursachenden gemeldet. Die Schadenserstattung durch die jeweilige Versicherung erfolgt nach Sach- und Rechtslage und/oder – sofern mit der jeweiligen Versicherung ein solches vereinbart wurde – nach Teilungsabkommen bis zu dem im jeweiligen Teilungsabkommen vereinbarten Betrag. Seit dem Jahr 2017 bis heute gab es im Zuständigkeitsbereich der DB AG etwa 50 Anfahrschäden im Hamburger Bereich, die meisten an der Eisenbahnüberführung (EÜ) Elbgaustraße. Eine Auflistung nach Hamburger Bezirken erfolgt bei der DB AG nicht. Genaue Angaben der verursachten Kosten können seitens der DB AG nicht gemacht werden, da zum einen die hinterlegten Schätzkosten zum tatsächlichen Aufwand aus unterschiedlichen Gründen abweichen können, zum anderen noch nicht alle der Schäden behoben sind. Die Kosten für die Behebung variieren außerdem aus unterschiedlichen Gründen und müssen einzelfallbezogen betrachtet und ausgewertet werden . Detaillierte Angaben zu Kosten beziehungsweise eine genaue Aufschlüsselung der Schäden können daher in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht gemacht werden. Im Bereich der AKN sowie der HPA sind in den Jahren 2018 und 2019 keine Anfahrschäden entstanden. 4. Inwieweit wurden die Schäden der Vorjahre (2016 bis 2017) vollständig beglichen beziehungsweise auf welchen Kosten blieb jeweils die öffentlichen Hand sitzen? Die Schadensabwicklung an Brückenbauwerken erfordert ein umfangreiches Verfahren . Nach Feststellung eines Schadens müssen die Bauwerke intensiv begutachtet werden. Erst danach wird ein Instandsetzungskonzept entwickelt und die Kosten für eine Erstattung werden ermittelt. Die Abrechnung mit der Verursacherin beziehungsweise dem Verursacher beziehungsweise der Versicherung erfolgt erst nach Abschluss aller Arbeiten. Bei den Brücken im Zuständigkeitsbereich des LSBG aus den Jahren 2016 und 2017 wurde eine Teilrechnung über 802,25 Euro (2520/17 Halstenbeker Straße) bereits bezahlt. Die HPA hat mitgeteilt, dass ein Schaden aus dem Jahr 2016 in voller Höhe von der gegnerischen Versicherung beglichen wurde und ein Schaden aus dem Jahr 2017 in Höhe von 13 000 Euro noch nicht vollständig beglichen wurde. Es erfolgte lediglich die Notreparatur mit Kosten in Höhe von 9 928,87 Euro; eine Reparatur soll erfolgen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17666 3 Die DB AG hat mitgeteilt, dass detaillierte Angaben zu Kosten beziehungsweise eine genaue Aufschlüsselung der Schäden in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht gemacht werden können. 5. Zu welchem Ergebnis führten jeweils Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen derartiger Beschädigungen, die noch nicht aufgrund der kurzen Speicherfristen gelöscht werden mussten? Verstöße kommen gegen § 41 StVO (Straßenverkehrs-Ordnung) „Vorschriftzeichen“ oder gegen § 32 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) „Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen“ in Betracht. Entsprechend des Bußgeldkatalogs sind hierbei Regelsätze in Höhe von 20 Euro (nicht originärer Bereich, Verwarnungsgeld ) beziehungsweise 60 Euro (originärer Bereich, Bußgeld) vorgesehen. Die Statistik der zuständigen Behörde lässt keine Differenzierung zur Auswertung nach den Ergebnissen der einzelnen Ordnungswidrigkeitsverfahren zu. Eine Auswertung im Sinne der Fragestellung würde die händische Auswertung von rund 100 noch nicht archivierten Verfahren erfordern. Dieses ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 6. Auf welche Weise wurden neue Maßnahmen ergriffen, um derartigen Beschädigungen vorzubeugen? Siehe Drs. 21/13474.