BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17667 21. Wahlperiode 02.07.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Ovens (CDU) vom 26.06.19 und Antwort des Senats Betr.: Ausgang der Pool-Posse im Schnelsener Märchenviertel – Was hat der Steuerzahler am Ende blechen müssen? Auf dem Grundstück Goldmariekenweg 31 a/b und 33a (Flurstück 141 und 142) befand sich im rückwärtigen Bereich über Jahre eine Schwimmhalle, die in den neunziger Jahren als „Anlage für sportliche Zwecke“ rechtswidrig vom Bezirksamt Eimsbüttel genehmigt worden war. Aus Drs. 21/3259 geht hervor, dass die Schwimmhalle im Zeitraum Mai 2014 bis Oktober 2014 vollständig zurückgebaut wurde, die dafür vom ehemaligen Bauherrn getragenen Kosten für den Rückbau jedoch von diesem bislang noch nicht belegt und daher auch nicht abgerechnet worden seien. Zudem kann die zuständige Behörde in gleicher Drucksache aufgrund des noch nicht beendeten Amtshaftungsprozess nicht das Ergebnis dieses Verfahrens mitteilen. Nachdem nun einige Zeit vergangen ist, hat der Steuerzahler ein Recht darauf, möglichst transparent über die entstandenen Kosten informiert zu werden, die aus einem Fehler der Verwaltung entstanden sind. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Auf welche Summe belaufen sich die vollständigen Kosten für den Rückbau insgesamt? Bitte differenziert nach juristischen Kosten, Baukosten sowie sonstigen Kosten und ohne Verweis auf andere Drucksachen auflisten. 2. Zu welchem Anteil haben die beteiligten Parteien die Gesamtkosten getragen? 3. Im Herbst 2014 wurde bekannt, dass der Bauherr das Bezirksamt Eimsbüttel vor dem Landgericht Hamburg verklagt, um seine „Ansprüche auf Amtshaftung“ geltend zu machen. Als Ersatz für die entstandenen Kosten forderte er rund 514 000 Euro, so das Ergebnis einer Anfrage an die Verwaltung. Liegt bereits ein Ergebnis des Verfahrens vor? Wenn ja, welches? Wenn nein, bis wann ist damit zu rechnen? 4. In Drs. 21/3259 wird in der Antwort des Senats auch eine Nachbarklage mit dem Ziel einer Ersatzvornahme zur Beseitigung des Schwimmbads genannt. Liegt bereits ein Ergebnis des Verfahrens vor? Wenn ja, welches? Wenn nein, bis wann ist damit zu rechnen? Drucksache 21/17667 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Kosten für den Rückbau hat der damalige Bauherr getragen. Die juristischen Kosten hinsichtlich der Klage des damaligen Bauherrn gegen die Anordnung zur Beseitigung der Schwimmhalle hat der Kläger aufgrund der Rücknahme der Klage selbst getragen. Ihre Höhe ist dem Senat nicht bekannt. Daher sind die vollständigen Kosten dem Senat nicht bekannt. Das Verfahren wegen eines Amtshaftungsanspruchs wurde durch Vergleich beendet. Die Freie und Hansestadt Hamburg zahlte daraufhin 57 500 Euro an den damaligen Bauherrn. Diese Summe beinhaltet zum Teil auch Kosten des Rückbaus der Schwimmhalle. Das seitens eines Nachbarn angestrengte Verfahren ist ebenfalls beendet. Das Verwaltungsgericht Hamburg hat den Antrag abgewiesen. Die dagegen eingelegte Beschwerde wurde vom Hamburgischen Oberverwaltungsgericht zurückgewiesen.