BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1767 21. Wahlperiode 06.10.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Westenberger (CDU) vom 30.09.15 und Antwort des Senats Betr.: Hamburgische Interessen bei Verhandlungen zu CETA Das Freihandelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada soll Vorschriften und Regeln in der Wirtschaft Europas und der USA langfristig so gestalten, dass sie besser zusammenpassen. Ein erfolgreicher Abschluss des Abkommens mit Kanada bietet große Chancen für die Verbraucher und die Hamburgische Wirtschaft und wäre ein starker Impulsgeber für Wachstum , Beschäftigung und Wohlstand. Gerade die Hansestadt Hamburg mit dem drittgrößten Seehafen Europas und als führender Außenhandelsplatz Deutschlands würde von CETA profitieren. Das Abkommen ist eine Chance, den bestehenden Wohlstand zu sichern und sogar noch auszubauen. In den Verhandlungen um das Freihandelsabkommen gilt es die spezifischen Interessen der Freien und Hansestadt Hamburg beziehungsweise der hier ansässigen Unternehmen zu kennen, sie zu vertreten und zu wahren. Vor diesem Hintergrund frage den Senat: 1. Welche Maßnahmen hat der Senat bisher unternommen, um die wichtigsten Belange der Hamburger Wirtschaft beziehungsweise der hier ansässigen Unternehmen in Bezug auf CETA abzufragen und damit zu identifizieren? Die jeweiligen Behörden stehen im fortlaufenden Dialog mit den Branchen ihres Zuständigkeitsbereichs. Die Position der Handelskammer Hamburg fließt ebenso in die Bewertung von CETA mit ein wie Äußerungen von Fachverbänden und unternehmensspezifische Interessen. Diese werden gebündelt und mit den Interessen anderer Fachressorts abgeglichen. Ziel ist es, die Chancen, die in den bilateralen Wirtschaftsbeziehungen zwischen Hamburg und Kanada liegen, für alle Wirtschaftsbeteiligten wie auch für alle Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen zu realisieren. 2. Wie und wann hat sich der Senat im Bundesrat für die Belange der Freien und Hansestadt Hamburg beziehungsweise der hier ansässigen Unternehmen in Bezug auf den Abschluss des Freihandelsabkommens CETA eingesetzt? Die Behörden beteiligen sich fortlaufend an den Diskussionen über CETA auf Ebene der Bund-Länder-Kontakte. Dies geschieht auf Arbeitsebene, beispielsweise in BundLänder -Ausschüssen, wie auch auf politischer Ebene in den jeweiligen Fachministerkonferenzen . Eine zentrale Rolle kommt dabei dem Bund-Länder-Ausschuss im BMWI, das auch die Position der Bundesregierung gegenüber der Europäischen Kommission vertritt, zu. In diesem Gremium arbeitet die für Hamburg federführende Behörde seit Jahren intensiv mit – beispielsweise an der Erstellung der sogenannten Negativlisten über Bereiche, die nicht Gegenstand des Freihandelsabkommens werden sollen. Im Übrigen wird der Abschluss eines Abkommens und dessen Inhalt aktiv und positiv auf Arbeitsebene begleitet. Die Wirtschaftsministerkonferenz unter Vorsitz Drucksache 21/1767 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Hamburgs hat am 17./18. Juni 2015 die mit dem Freihandelsabkommen CETA verbundenen Chancen für Deutschland betont, erklärt, dass sich die Wirtschaftsministerkonferenz weiterhin für die Wahrung hoher europäischer Standards einsetzen werde, und sich für die Schaffung eines ständigen europäisch-amerikanischen Handelsgerichtshofs an Stelle eines Schiedsgerichts ausgesprochen. Außerdem tritt die Wirtschaftsministerkonferenz weiterhin für eine intensivere Einbeziehung und Mitwirkung der Öffentlichkeit ein. 3. Wie und durch welche Maßnahmen stellt der Senat sicher, dass die Hamburger Unternehmerinnen und Unternehmer regelmäßig über die Fortschritte in den Verhandlungen zu CETA informiert werden? Die Behörden stehen im permanenten Dialog mit Interessensvertretern aus ihrem Zuständigkeitsbereich. Vertreter der zuständigen Behörde informieren über das Freihandelsabkommen und dessen Vorteile für die Hamburger Wirtschaft sowie für die Beschäftigten. Darüber hinaus wird auf die Webseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (http://www.bmwi.de/) sowie der Europäischen Kommission (http://ec.europa.eu/index_de.htm) verwiesen, wo sich die Wirtschaftsbeteiligten einen Überblick verschaffen sowie über den Verhandlungsstand und die Betroffenheit ihrer jeweiligen Branche informieren können. Im Übrigen siehe Drs. 21/357, 20/12806, 20/11224.