BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17670 21. Wahlperiode 02.07.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Richard Seelmaecker und Dr. Jens Wolf (CDU) vom 26.06.19 und Antwort des Senats Betr.: Rolling-Stones-Affäre – Sondernutzungsgebühren und Entgelte für kommerzielle Veranstaltungen in den Bezirken (III) Die Antworten des Senats auf die Vorgängeranfragen (Drs. 21/17300 und 21/17511), aber auch die fortlaufende Berichterstattung geben Anlass zu Nachfragen. Wir fragen den Senat: Die Beantwortung erfolgt in dem Umfang beziehungsweise in der Vollständigkeit, die in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit möglich ist. Zu berücksichtigen ist insbesondere, dass einzelne Fragen sich auf Sachverhalte beziehen, die statistisch nicht erfasst werden und überdies sämtliche Beschäftigte der Freien und Hansestadt Hamburg einschließlich ihrer öffentlichen Unternehmen betreffen. Ende des Jahres 2017 bestanden allein in der Kernverwaltung rund 83 000 Beschäftigungsverhältnisse, siehe Drs. 21/13830. Sofern der Senat – wie hier – nicht selbst über die erfragten Informationen verfügt, muss er sich um dieselben bemühen. Die Bemühungspflicht unterliegt ebenfalls den Grenzen, die die Fristen und der zumutbare Aufwand dem Senat setzen. Der Senat sieht darüber hinaus von der Beantwortung der Fragen ab, die die Grenzen des Fragerechts gemäß Artikel 25 der Hamburgischen Verfassung überschreiten. Im Übrigen siehe Drs. 21/17511. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften von öffentlichen Unternehmen wie folgt: 1. Es ist bekannte Praxis der staatlichen beziehungsweise bezuschussten Kultur- und Sporteinrichtungen, dass an die Verwaltung, Senat und Politik sogenannte Steuerkarten ausgeteilt werden. a. Aus welchen staatlichen Theatern sind an wen (Verwaltung, Senat, Politik) welche Kartenkontingente für Premieren oder andere Vorstellungen angeboten worden? Bitte aufschlüsseln nach Empfängern , Spielstätten und Jahre 2013 – 2019. aa. Welche Rechtsgrundlage (Vertrag, Verwaltungskontrakt oder ähnliche) führt jeweils zur Gewährung der Freikarten? bb. Wer hat diese Karten angenommen, wer hat diese verteilt? Gab es eine Genehmigung der Steuerkarten und wer hat diese vorgenommen ? Wenn nein, warum nicht? Planen Senat oder zuständige Behörde hier ein analoges Vorgehen wie gegen die Beschäftigten des Bezirksamtes Hamburg-Nord? Drucksache 21/17670 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn nein, wie erklärt sich das unterschiedliche Vorgehen? b. Aus welchen staatlichen Musikstätten (insbesondere CCH, Laeiszhalle und Elbphilharmonie) sind an wen (Verwaltung, Senat, Politik) welche Kartenkontingente für Premieren oder andere Vorstellungen angeboten worden? Bitte aufschlüsseln nach Spielstätte und Jahre 2013 – 2019. aa. Welche Rechtsgrundlage (Vertrag, Verwaltungskontrakt oder ähnliche) führte jeweils zur Gewährung der Freikarten? bb. Wer hat diese Karten angenommen, wer hat diese verteilt? Gab es eine Genehmigung der Steuerkarten und wer hat diese vorgenommen ? Wenn nein, warum nicht? Plant der Senat hier ein analoges Vorgehen wie gegen die Beschäftigten des Bezirksamtes Hamburg -Nord? Wenn nein, wie erklärt sich das unterschiedliche Vorgehen? Die Vergabe ermäßigter und unentgeltlicher Karten durch alle staatlichen Theater regeln die Häuser durch interne Anordnungen. Darin wird definiert, zu welchen Zwecken und an welche Personenkreise ermäßigte und unentgeltliche Karten vergeben werden können. Sogenannte Dienstkarten werden unentgeltlich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des jeweiligen staatlichen Theaters im Rahmen ihrer dienstlichen Verpflichtung vergeben. Darüber hinaus können Betriebszugehörige der staatlichen Theater pro Inszenierung in ihrem Haus bis zu zwei sogenannte Personalkarten für den persönlichen Besuch und eine Begleitperson erhalten. Im Übrigen siehe Drs. 21/16896. Zu Steuerkarten siehe Drs. 21/17511. Außerdem können die staatlichen Theater und Musikstätten unentgeltlich auch sogenannte Ehrenkarten und Gastkarten, unter anderem an leitende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anderer Theater, vergeben. Im Übrigen siehe Drs. 21/17511. Die HamburgMusik gGmbH (HHM) lädt anlässlich der jeweiligen Saisoneröffnung und der Eröffnung des Internationalen Musikfestes unter anderem Vertreter von Senat und Verwaltung in die Elbphilharmonie ein. Der Teilnehmerkreis ist mit der Behörde für Kultur und Medien (BKM) auf der Grundlage einer Dienstkartenrichtlinie für die Elbphilharmonie abgestimmt. Ansonsten haben Vertreterinnen und Vertreter des Senats und des Staatsrätekollegiums sowie zwei fachlich zuständige Mitarbeiter der BKM bei einem begründeten dienstlichen Anlass die Möglichkeit, Karten zu beantragen. Die Entscheidung darüber erfolgt durch die Geschäftsführung der Elbphilharmonie und Laeiszhalle Betriebs GmbH auf der Grundlage der genannten Richtlinie. Kartenkontingente werden weder angeboten noch verteilt; Karten werden auf der Grundlage der oben genannten Regelungen zur Verfügung gestellt. Im Rahmen ihrer dienstlichen Aufgaben im Hinblick auf die Repräsentation der Freien und Hansestadt Hamburg nehmen die Mitglieder des Senats auch an Veranstaltungen der staatlichen Theater und Musikstätten teil (siehe Drs. 21/17511). Die Daten werden weder bei den erfragten Spielstätten noch beim Senat, den Behörden , Ämtern, Landesbetrieben und öffentlichen Unternehmen gesondert statistisch erfasst. Sie sind in der für die Bearbeitung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit – insbesondere während der Sommerferien/Spielzeitpause – nicht vollständig zu ermitteln und zum Teil auch nicht mehr zu rekonstruieren. Dies gilt wegen der hohen Zahl dienstlicher Befassungen in besonderem Maße für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BKM. Insofern sind die ermittelten Daten nicht aussagefähig . Ferner war eine Differenzierung nach Kartentypen im Nachhinein nicht möglich . Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17670 3 Zu den Regelungen für die Annahme ermäßigter oder kostenloser Karten von staatlichen Kultureinrichtungen siehe Drs. 21/16896. Soweit Daten überhaupt ermittelt werden konnten, wurde im Jahr 2018 eine Karte für die Elbphilharmonie an Mitarbeiter der Verwaltung angeboten, die nicht angenommen wurde und im bisherigen Jahr 2019 waren es zwei Karten für die Staatsoper, die nicht angenommen wurden. Im Jahr 2013 haben Mitarbeiter der Verwaltung drei Karten für das Thalia Theater und eine Karte für die Staatsoper angenommen. Im Jahr 2014 haben Mitarbeiter der Verwaltung vier Karten für das Thalia Theater, drei Karten für das Schauspielhaus und zwei Karten für die Staatsoper angenommen. Im Jahr 2015 haben Mitarbeiter der Verwaltung drei Karten für das Thalia Theater, zwei Karten für das Schauspielhaus und eine Karte für die Staatsoper angenommen, im Jahr 2016 waren es jeweils drei Karten für das Thalia Theater, das Schauspielhaus und die Staatsoper und im Jahr 2017 jeweils zwei Karten für das Thalia Theater, die Staatsoper und die Elbphilharmonie sowie eine Karte für das Schauspielhaus. Im Jahr 2018 haben Mitarbeiter der Verwaltung vier Karten für das Schauspielhaus, eine Karte für die Staatsoper und vier Karten für die Elbphilharmonie angenommen, 2019 waren es drei Karten für das Thalia Theater, zwei Karten für das Schauspielhaus und zwei Karten für die Staatsoper . 2. Gemäß Antwort des Senats zu Frage 7. (Drs. 21/17511) setzt die Veröffentlichung im Transparenzportal voraus, dass dieses im jeweiligen Vertrag vereinbart wurde. a. Auf welcher Rechtsnorm beruht diese Aussage des Senats, denn weder in § 3 Absatz 2 Nummer 1 noch in § 7 Absatz 2 Hamburgisches Transparenzgesetz findet sich eine entsprechende Formulierung ? b. Aus welchem Grund wurden unter anderem die Verträge bezüglich der Alsterdorfer Sporthalle (völlig zu Recht) im Transparenzportal veröffentlicht, obwohl sich in diesen Verträgen keine entsprechende Vereinbarung befindet? c. Aus welchem Grund wurde unter anderem der Rolling-Stones- Vertrag (völlig zu Recht) im Transparenzportal veröffentlicht, obwohl sich in diesem Vertrag keine entsprechende Vereinbarung befindet? Eine Vereinbarung ist keine Voraussetzung für eine Veröffentlichung im Transparenzportal . Sie kann allerdings zu einer Veröffentlichung führen. Im Übrigen siehe Drs. 21/17511. Die Veröffentlichungen der Verträge erfolgten aufgrund des § 3 Absatz 2 Nummer 1 Hamburgisches Transparenzgesetz. d. Welche weiteren Verträge wurden in den vergangenen drei Jahren im Transparenzportal veröffentlicht, obwohl sich auch in diesen jeweils keine entsprechende Vereinbarung befindet und warum wurden diese jeweils veröffentlicht? Siehe Anlage. e. Sofern der Senat die Auffassung der Fragesteller teilt, dass eine entsprechende Vereinbarung keine Voraussetzung für die Veröffentlichung eines Vertrages im Transparenzportal ist, aus welchem Grund wurde die Frage 7. fehlerhaft beantwortet? Wann wird der Vertrag im Transparenzportal veröffentlicht? Entfällt. Im Übrigen siehe Drs. 21/17300. f. Wie hoch waren die jährlichen Einnahmen der Freien und Hansestadt Hamburg aus dem Objekt Trabrennbahn in den vergangenen zehn Jahren jeweils? Bitte für jedes Jahr auflisten inklusive der Angabe des Zwecks/Grundes für die einzelnen Zahlungen. Drucksache 21/17670 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 g. In welcher Form war die Freie und Hansestadt Hamburg an den Einnahmen aus dem Ed-Sheeran-Konzert im Juli 2018 beteiligt? Wenn sie nicht beteiligt war, warum nicht und wer hat dieses wann in Abstimmung mit wem entscheiden? Die Freie und Hansestadt Hamburg erhält aus dem Pachtvertrag jährliche Einnahmen. Im Übrigen siehe Drs. 21/17300. Weitere veröffentlichte Verträge Begründung Verträge über die Finanzierung flankierender Aktivitäten im Programm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt Hamburg Die Verträge stehen im öffentlichen Interesse, da der Vertragsgegenstand die Wertgrenze von 100.000 Euro übersteigt. Verträge über die Finanzierung von Verwaltungsund Infrastrukturkosten im Programm STAFFEL Die Verträge stehen im öffentlichen Interesse, da der Vertragsgegenstand die Wertgrenze von 100.000 Euro übersteigt. Verträge über Veranstaltungen in der Sporthalle Hamburg Die Verträge stehen im öffentlichen Interesse. Vertrag zur Durchführung des Ed-Sheeran-Konzertes auf der Trabrennbahn Bahrenfeld Der Vertrag steht im öffentlichen Interesse. Vereinbarungen zum Betrieb einer Erstaufnahmeeinrichtung Die Verträge stehen im öffentlichen Interesse. Verträge über die Umsetzung von Maßnahmen in Innovationsgebieten (BID) Die Verträge stehen im öffentlichen Interesse. Vertrag über die Bereitstellung der Infrastruktur und Betrieb des Verfahrens CASA blanca im Rechenzentrum Der Vertrag steht im öffentlichen Interesse. Vertrag über die Bereitstellung der Infrastruktur und den Betrieb für das Verfahren "SUPRA" im Dataport Rechenzentrum sowie technisches Verfahrensmanagement Der Vertrag steht im öffentlichen Interesse. Vertrag über die Bereitstellung der Infrastruktur und den Betrieb für das Verfahren WAY (Dokumentationssystem für die Drogen- und Suchtberatung ) im Dataport Rechenzentrum Der Vertrag steht im öffentlichen Interesse. Vertrag über die Bereitstellung der Infrastruktur und den Betrieb für das Verfahren ZTEIS- Trinkwasserdatenerfassungssystem im Dataport Rechenzentrum Der Vertrag steht im öffentlichen Interesse. Kündigung des Vertrages über die Bereitstellung der IT-Infrastruktur und den Betrieb für das Verfahren Gesundheitswegweiser "Infodatenbank" im Dataport Rechenzentrum Der Vertrag steht im öffentlichen Interesse. Rahmenvertrag über die Wartung von SUPRA- Online Der Vertrag steht im öffentlichen Interesse. Vertrag über die Bereitstellung von Entwicklungssystemen für die Verfahren Coach und Coper in der Dataport Cloud – IaaS Der Vertrag steht im öffentlichen Interesse. Vertrag über die Bereitstellung von Servern zur Anbindung von Coach/Coper an SAP Der Vertrag steht im öffentlichen Interesse. Vertrag über die Unterstützung für die Vorabanpassung der Anwendung "EISU" Der Vertrag steht im öffentlichen Interesse. Vertrag über die Änderungen im Fachverfahren „Pflegedienste“ Der Vertrag steht im öffentlichen Interesse. Vertrag über die Bereitstellung der IT-Infrastruktur und den Betrieb für das Verfahren IFAS (Fachanwendung Arbeitnehmerschutz) Der Vertrag steht im öffentlichen Interesse. Änderungsvertrag zum Vertrag zwischen der FHH und dem Hamburger Tierschutzverein von 1841 e.V. (HTV), Fassung vom 06.12.2016 Der Vertrag steht im öffentlichen Interesse. 1. Änderungsvertrag über die Bereitstellung der Infrastruktur und des Betriebs des Verfahrens IFAS im Rechenzentrum Der Vertrag steht im öffentlichen Interesse. Vertrag über die Beschaffung und Inbetriebnahme eines Videokonferenzsystems Der Vertrag steht im öffentlichen Interesse. Werkvertrag zwischen der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) und der Verbraucherzentrale Hamburg e. V. Der Vertrag steht im öffentlichen Interesse. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17670 5 Anlage Vertrag über das Projekt Entwicklungskontingent IFAS Onlinedienst-Arbeitszeit (Weiterentwicklung einer Fachsoftware) Der Vertrag steht im öffentlichen Interesse. Vertrag über das Projekt Entwicklungskontingent IFAS Server Asbestanzeige (Weiterentwicklung einer Fachsoftware); Der Vertrag steht im öffentlichen Interesse. Änderungsvertrag zwischen der FHH und der Firma Rendac Rotenburg GmbH über die Abholung , den Transport, die Behandlung und die Beseitigung von nicht für den menschlichen Verzehr bestimmten tierischen Nebenprodukten der Kategorien 1 und 2 gemäß der Verordnung (EG) 1069/2009 in der FHH Der Vertrag steht im öffentlichen Interesse. Vertrag über die Durchführung der Regelprüfung nach § 30 Hamburgisches Wohn- Betreuungsqualitätsgesetz (HmbWBG) in vollstationären Pflegeeinrichtungen Der Vertrag steht im öffentlichen Interesse. Änderungsvertrag zum Vertrag zwischen der FHH und dem Hamburger Tierschutzverein von 1841 e.V. (HTV), Fassung vom 06.12.2016 Der Vertrag steht im öffentlichen Interesse. Vertrag zwischen der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) und dem Statistischen Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein über die Angehörigenbefragung in Hamburger Pflegeeinrichtungen 2019 Der Vertrag steht im öffentlichen Interesse. Projekt Revitalisierung CCH Übereignungsvertrag vom 19.12.2016 an CCH Immobilien GmbH & Co. KG Der Vertrag steht im öffentlichen Interesse. Projekt Revitalisierung CCH, Erbbaurechtsänderungsvertrag vom 19.12.2016 Der Vertrag steht im öffentlichen Interesse. Projekt Revitalisierung CCH, Rückübereignungsvertrag FHH - Hamburg Messe und Congress GmbH Der Vertrag steht im öffentlichen Interesse. Anschlussregelung zum sog. 10.000er-Vertrag, LIG und LGH, Stand 29.06.2017, Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e.V., Vertrag zur Regelung von Kleingartenangelegenheiten, Ersatzlandgestellung bei Räumung von Kleingartenflächen Der Vertrag steht im öffentlichen Interesse. Eckpunktepapier 2 zur Anschlussregelung zum sog. 10.000er-Vertrag, LIG und LGH, Stand 29.06.2017, Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e.V., Vertrag zur Regelung von Kleingartenangelegenheiten , Ersatzlandgestellung bei Räumung von Kleingartenflächen Der Vertrag steht im öffentlichen Interesse. Treuhandvertrag mit der Mietergenossenschaft Farmsen vom 10.10.2017 Der Vertrag steht im öffentlichen Interesse. Drucksache 21/17670 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 17670ska_Text 17670ska_Anlage