BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17675 21. Wahlperiode 05.07.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 27.06.19 und Antwort des Senats Betr.: Rote Flora Die Rote Flora gilt als Treffpunkt von linksradikalen und linksextremen Gruppierungen und wird daher nicht erst seit dem G20-Gipfel als problematisch angesehen. Dass dieses Gebäude offenkundig als Brutstätte von linksextremistischen Anschlägen dient, wurde nach den linksextremen und linksradikalen und damit staatsfeindlichen Gewaltausschreitungen während des G20- Gipfels besonders deutlich. Was allerdings ebenfalls so deutlich erkennbar ist, ist die Tatsache, dass es sich bei diesem Gebäudekomplex um ein vom Staat finanziertes Areal handelt . Umso bedenklicher ist allerdings die Tatsache, dass die Rote Flora von dem Hamburger Gesetzgeber als rechtsfreier Raum behandelt wird. Denn offenkundig werden allgemeinverpflichtende Vorschriften wie zum Beispiel Brandschutz , aber auch steuerbare Einnahmen aus Veranstaltungen, nicht beachtet . Höchst gefährlich ist dieses rechtsstaatmissachtende Verhalten des Senats allerdings, wenn man die Veranstaltungstätigkeit in der Roten Flora bedenkt. Denn auch für die Rote Flora gelten unter anderem die Versammlungsstättenverordnung und die Brandschutzverordnung et cetera. Bekanntermaßen ist eine Zusammenarbeit zwischen Betreiber der Roten Flora und der Polizei sowie dem Brandschutzbeauftragten, den Sanitätswachen und der Feuerwehr sowie den Rettungsdiensten nicht gewährleistet. Ein normaler und nicht linksradikaler Betreiber eines derartigen Veranstaltungsbetriebes wäre schon längst zur Einstellung des Betriebes verpflichtet worden, wenn für die Sicherheit der Versammlungsstätte notwendige Anlagen , Einrichtungen oder Vorrichtungen nicht betriebsfähig sind oder wenn Betriebsvorschriften nicht eingehalten werden können. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Besteht für die Rote Flora eine aktuelle Abnahme nach der Brandschutzverordnung ? Die Rote Flora wird alle drei Jahre im Rahmen einer Brandverhütungsschau (BVS) nach der Brandverhütungsschauverordnung durch die Feuerwehr Hamburg überprüft. Drucksache 21/17675 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Wenn ja, wann ist diese Abnahme erfolgt? Die letzte BVS wurde am 05.11.2018 durchgeführt. Die Nachschau zur BVS erfolgte am 21.02.2019. Alle bei der BVS benannten Mängel wurden durch den Betreiber beseitigt. 3. Wenn nein, warum nicht? Entfällt. 4. Besteht für die Rote Flora eine aktuelle Abnahme nach der Versammlungsstättenverordnung ? 5. Wenn ja, wann ist diese Abnahme erfolgt? 6. Wenn nein, warum nicht? Eine Genehmigung als Versammlungsstätte liegt nicht vor. Das Gebäude genießt als bauliche Anlage Bestandsschutz und wird in Anlehnung an die Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) durch die Feuerwehr im Rahmen der Brandverhütungsschau überprüft. 7. Wann wurde das Gebäude das letzte Mal überhaupt durch eine Behörde begangen und kontrolliert? Siehe Antwort zu 2. 8. Liegt ein gültiger Feuerstättenbescheid nach der Feuerungsverordnung (FeuVO) vor? Ja, aufgrund von § 14 a des Schornsteinfegerhandwerksgesetzes. Die FeuVO enthält keine Vorschriften über Feuerstättenbescheide. 9. Wenn nein, warum nicht? Entfällt. 10. Ist der Betreiber der Roten Flora schon einmal einer Umsatzsteueraußenprüfung unterzogen worden? 11. Ist der Betreiber der Roten Flora schon einmal einer Einkommensteueroder Körperschaftssteueraußenprüfung unterzogen worden? Der Senat ist im Hinblick auf das Steuergeheimnis nach § 30 Abgabenverordnung gehindert, die Frage zu beantworten.