BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17677 21. Wahlperiode 05.07.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 27.06.19 und Antwort des Senats Betr.: Wenn Sahara-Hitze auf hanseatischen Boden trifft – Zur „Blow-up“- Gefahr auf Hamburgs Straßen Sonnenbrillen, Flip-Flops, Grillgeruch und Sonnenanbeter auf jeder noch so kleinen Freifläche – der Sommer hat Hamburg endlich wieder fest im Griff. Doch die aktuelle Hitzewelle hat nicht nur schöne Seiten. Wegen der extrem volatilen und aktuell immens hohen Temperaturen kann es auf Hamburgs Straßen jederzeit zu den gefürchteten „Blow-ups“1 im Asphalt kommen. In Sachsen-Anhalt und Baden-Württemberg müssen sich Autofahrer Medienberichten zufolge bereits auf zusätzliche Tempolimits auf Autobahnen einstellen .2 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Aus dem Betonstraßenbau im Bundesgebiet (vornehmlich Bundesautobahnen älterer Ausführungsart) sind Hitzeschäden bekannt. Bei diesen sogenannten Blow-ups kommt es, ausgelöst durch hohe Temperaturen, zu positiven Längenänderungen, die von den Betonfugen nicht mehr aufgenommen werden können; einzelne Platten schieben sich in kürzester Zeit übereinander. Hierdurch entsteht ein Fahrbahnversatz von meist mehreren Dezimetern und damit unmittelbar eine hohe Unfallgefahr. Im Stadtstraßennetz der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) kommt der Betonstraßenbau nur untergeordnet zur Anwendung (vergleiche Drs. 21/5743). Seit dem Jahr 1994 werden ausschließlich die stark belasteten Busverkehrsflächen (Haltestellen am Fahrbahnrand, Busbuchten und Buskaps) in der Betonbauweise befestigt, alle übrigen Straßenflächen sind in der Asphalt- oder Pflasterbauweise befestigt, prozentual ist die Verkehrsfläche damit verhältnismäßig klein. Die Streckenlängen der Busverkehrsflächen von regelmäßig unter 100 Meter minimieren das Risiko der Blow-ups weiter, denn die für einen Blow-up erforderlichen Druckspannungen können sich erst ab Betonfahrbahnlängen von über 250 Metern aufbauen. In der FHH kann das Risiko der Blow-ups durch die vorgeschriebene Bauart mit verdübelten Querscheinfugen zur Lastübertragung und zur Sicherung der Höhenlage nahezu ausgeschlossen werden. Seit dem 1. Januar 2017 ist kein Fall bekannt geworden, bei dem es auf Hamburgs Straßen im Zusammenhang mit erhöhten Temperaturen zu einem als Blow-up bezeichneten Hitzeschaden gekommen ist. 1 Bei „Blow-ups“ handelt es sich um Abplatzungen oder Aufwölbungen einzelner Betonfahrplatten . Solche Hitzeschäden treten vor allem bei älteren Fahrbahnen oder Fahrbahnen mit Vorschäden auf. 2 Vergleiche zum Beispiel: „Focus“, Sommerhitze – Tempolimit wegen Blow-Up Gefahr auf mehreren Autobahnen – erhältlich unter: https://www.focus.de/auto/ratgeber/sicherheit/ wetter-hitzeschaeden-auf-autobahnen-im-osten-befuerchtet_id_10861223.html (Stand: 25.06.2019). Drucksache 21/17677 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) und der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt: 1. Gab es seit dem 1. Januar 2017 Fälle, bei denen es auf Hamburgs Straßen in Zusammenhang mit erhöhten Temperaturen zu den als „Blow-up“ bezeichneten Hitzeschäden gekommen ist? Wenn ja, a. jeweils wo, jeweils wann und bei jeweils welcher vorherrschenden Außentemperatur? Bitte pro Jahr (bezüglich 2019 zum Stichtag 27. Juni) und nach den Kategorien Bundesautobahn, Bundesstraße und sonstige Straßen gesondert darstellen. b. hatten die unter Frage 1. a. fallenden Hitzeschäden etwaige Sachund /oder Personenschäden zur Folge? Wenn ja, jeweils welche und – soweit bekannt – in jeweils welcher Höhe? Bitte pro Jahr (bezüglich 2019 zum Stichtag 27. Juni) und nach den Kategorien Bundesautobahn, Bundesstraße und sonstige Straßen gesondert darstellen. c. jeweils welche Maßnahmen hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde seit dem 1. Januar 2017 ergriffen, um die unter Frage 1. a. fallenden Hitzeschäden der Hamburger Straßen zu beheben? Bitte pro Jahr (bezüglich 2019 zum Stichtag 27. Juni) und nach den Kategorien Bundesautobahn, Bundesstraße und sonstige Straßen gesondert darstellen. d. wie lange hat es – nach Erstanzeige - jeweils gedauert, bis die unter Frage 1. a. fallenden Hitzeschäden vollständig behoben waren? Bitte pro Jahr (bezüglich 2019 zum Stichtag 27. Juni) und nach den Kategorien Bundesautobahn, Bundesstraße und sonstige Straßen gesondert darstellen. e. welche Kosten sind für die unter Frage 1. c. fallenden Maßnahmen seit dem 1. Januar 2017 jeweils angefallen? Bitte pro Jahr (bezüglich 2019 zum Stichtag 27. Juni) und nach den Kategorien Bundesautobahn , Bundesstraße und sonstige Straßen gesondert darstellen . f. jeweils welche präventiven Maßnahmen hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde seit dem 1. Januar 2017 bereits ergriffen, um angesichts der fortschreitenden Klimaerwärmung künftig Blow-ups zu verhindern? Bitte pro Jahr (bezüglich 2019 zum Stichtag 27. Juni) und nach den Kategorien Bundesautobahn , Bundesstraße und sonstige Straßen gesondert darstellen. g. welche Kosten sind für die unter Frage 1. f. fallenden präventiven Maßnahmen seit dem 1. Januar 2017 jeweils angefallen? Bitte pro Jahr (bezüglich 2019 zum Stichtag 27. Juni) und nach den Kategorien Bundesautobahn, Bundesstraße und sonstige Straßen gesondert darstellen. h. jeweils welche (weiteren) Maßnahmen mit jeweils welchem finanziellen Umfang aus jeweils welchen finanziellen Mitteln hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde bereits konkret geplant, um angesichts der fortschreitenden Klimaerwärmung künftig Blowups auf Hamburgs Straßen zu verhindern? Zu jeweils welchem konkreten Zeitpunkt ist mit einer Umsetzung beziehungsweise Vollendung zu rechnen? Bitte nach den Kategorien Bundesautobahn, Bundesstraße und sonstige Straßen gesondert darstellen. Siehe Vorbemerkung.