BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17680 21. Wahlperiode 05.07.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten David Erkalp (CDU) vom 27.06.19 und Antwort des Senats Betr.: Alstervergnügen 2019 – Findet das beliebte Spektakel dieses Jahr wieder statt? Aufgrund zu hoher Kosten für Terrorabwehrmaßnahmen sagte der Hamburger Veranstalter RSW Veranstaltungs GmbH im vergangenen Jahr überraschend das traditionelle Alstervergnügen, das seit 1976 alljährlich Hunderttausende von Besuchern anzog, ab. Das „Hamburger Abendblatt“ berichtete am 11. April 2018: „Zwar hatte die Stadt zwischenzeitlich Gesprächsbereitschaft signalisiert, „doch für dieses Jahr war das zu spät“, so Britta Wilkens, Sprecherin der RSW Veranstaltungs GmbH. Großsponsoren vergäben ihr Geld spätestens zum Ende eines Jahres . Es sei illusorisch, nun so kurzfristig noch einen Großsponsor zu akquirieren . „Die Budgets für 2018 sind vergeben. Ohne das finanzielle Engagement eines großen Wirtschaftspartners ist eine Umsetzung des Alstervergnügens nicht möglich“, sagt Helmut Schultze, RSW-Geschäftsführer. Für eine Veranstaltung wie das Alstervergnügen müssten zwischen 200.000 und 300.000 Euro akquiriert werden. (…) „Auf dieser Basis können wir jetzt planen. Wir haben mit der Sponsorenakquise für das Alstervergnügen 2019 begonnen“, sagt Britta Wilkens.“ Wir haben uns mit einem Antrag in der Bürgerschaft, Drs. 21/12487, für den Erhalt des Alstervergnügens eingesetzt. Zwar wurde dieser von den Regierungsfraktionen abgelehnt, doch teilte die Innenbehörde gegenüber dem „Hamburger Abendblatt“ mit, dass eine Veranstaltung nicht an Sicherheitskosten scheitern solle. Insofern stellt sich die Frage, ob sich die Hamburger in diesem Jahr wieder auf ihr Alstervergnügen freuen können. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Findet das Alstervergnügen in diesem Jahr statt? Falls ja, wann? 2. Falls nein, welche Informationen liegen darüber vor, weshalb es wieder ausfällt? 3. Falls nein, inwiefern wurden Gespräche über die Beteiligung an den Sicherheitskosten durch den Senat beziehungsweise die zuständige Behörde geführt? Der Veranstalter hatte das Bezirksamt Hamburg-Mitte im November 2017 darüber informiert, dass er die Durchführung der Veranstaltung Alstervergnügen in den kommenden Jahren nicht bewältigen kann. Anders lautende Informationen liegen dem Bezirksamt nicht vor. Drucksache 21/17680 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Im Übrigen siehe Drs. 21/12845. 4. Falls nein, inwiefern wurde versucht, einen anderen Veranstalter für die Durchführung des Alstervergnügens zu gewinnen? Von einer erneuten Ausschreibung zur Durchführung der Veranstaltung Alstervergnügen wurden seitens des Bezirksamts bisher abgesehen. 5. Falls nein, bedeutet dies das endgültige Aus für das traditionelle Alstervergnügen ? Dem Bezirksamt liegen keine Interessenbekundungen für ein derartiges Veranstaltungsformat vor. Es ist daher derzeit davon auszugehen, dass eine Veranstaltung im Format des Alstervergnügens nicht mehr stattfindet. 6. Falls nein, inwiefern bestehen Planungen zu einer Alternativveranstaltung zum Alstervergnügen? Falls Planungen bestehen, wie ist der Sachstand ? Dem Bezirksamt Hamburg-Mitte sind keine diesbezüglichen Planungen bekannt.