BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17681 21. Wahlperiode 05.07.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 27.06.19 und Antwort des Senats Betr.: Was verdient die Stadt wirklich an Hamburgs Weihnachtsmärkten? In der Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/17511 gibt der Senat an, welche Gebührenerlöse für Veranstaltungen erzielt wurden. Dabei richtet sich die Höhe des Entgelts sowohl nach der Art der Veranstaltung beziehungsweise konkreten Nutzung sowie nach der Lage der Fläche: „Das Bezirksamt Hamburg-Mitte stuft die Flächen Rathausmarkt, Jungfernstieg und Gänsemarkt als Premiumflächen ein. Die übrigen Einstufungen ergeben sich aus der Anlage 1 der Gebührenordnung für die Verwaltung und Benutzung der öffentlichen Wege, Grün- und Erholungsanlagen.“ Bei den beliebten Weihnachtsmärkten am Rathausmarkt, am Gänsemarkt und in der Spitalerstraße schwankten die vereinnahmten Gebühren seit dem Jahre 2015 erheblich (Anlage 3 zu Drs. 21/17511), was Anlass für Nachfragen bietet. So betrugen beispielsweise die Gebührenerlöse für den Weihnachtsmarkt am Rathausmarkt im Jahre 2015 148 019,17 Euro, im Jahre 2016 77 736,66 Euro, im Jahre 2017 68 739,07 Euro und im Jahre 2018 nur noch 66 148,68 Euro; dies ist eine – jedenfalls nicht auf den ersten Blick – nachvollziehbare Absenkung um 55 Prozent. Ebenso wenig erschließt sich der Anstieg der Gebührenerlöse beim Weihnachtsmarkt an der Spitalerstraße zwischen den Jahren 2015 und 2016. Lagen die Gebühren dort im Jahre 2015 bei 46 965,60 Euro zahlten die Betreiber im Jahr darauf 596 969,59 Euro. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Hat sich die vermietete Gesamtfläche beim Weihnachtsmarkt am Rathausmarkt seit dem Jahre 2015 verändert? Falls ja, in welchem Jahr wurden jeweils wie viele Quadratmeter Gesamtfläche vermietet? Nein. 2. Hat sich die Art der Nutzung beim Weihnachtsmarkt am Rathausmarkt seit dem Jahre 2015 verändert? Falls ja, zu welchen Veränderungen kam es in welchem Jahr? 3. Wie erklärt sich die erhebliche Differenz zwischen der Gebühr, die im Jahre 2015 für den Weihnachtsmarkt am Rathausmarkt eingenommen wurde, und den Gebühren, die in den Folgejahren eingenommen wurden ? Drucksache 21/17681 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Art der Nutzung beim Weihnachtsmarkt auf dem Rathausmarkt hat sich nicht grundlegend verändert. Ab dem Jahr 2016 wurde jedoch die Grundlage der Gebührenberechnung dahin gehend modifiziert, dass die nicht bebauten Flächen entsprechend ausgewiesen und seitdem nur mit 0,20 Euro/m² berechnet werden. Im Jahr 2015 wurde die jeweilige Nutzung noch auf diese Flächen umgelegt. Hintergrund für die veränderte Gebührenberechnung ist die vom Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg geforderte angemessene Berücksichtigung des wirtschaftlichen Werts von Sondernutzungsgenehmigungen; im Rahmen der Maßnahmenumsetzung hat das Bezirksamt zur Ausgestaltung des Gebührenrahmens drei Kategorien mit gestaffelten Gebührensätzen gebildet. Für gastronomisch genutzte Flächen wird dabei der höchste Gebührensatz erhoben. 2015: Gastronomie: 25 Prozent der Platzfläche (1 045 m²) x 1,70 Euro/m² Verkauf: 65 Prozent der Platzfläche (2 717 m²) x 0,85 Euro/m² Kultur, Logistik: 10 Prozent der Platzfläche (418 m²) x 0,20 Euro/m² 2016: Gastronomie: 405 m² x 1,70 Euro/m² Verkauf: 906 m² x 0,85 Euro/m² Kultur, Logistik: 215 m² x 0,20 Euro/m² Freifläche: 2 654 m² x 0,20 Euro/m² 2017: Gastronomie: 451 m² x 1,70 Euro/m² Verkauf: 927 m² x 0,85 Euro/m² Kultur, Logistik: 278 m² x 0,20 Euro/m² Freifläche: 2 524 m² x 0,20 Euro/m² 2018: Gastronomie: 505 m² x 1,70 Euro/m² Verkauf: 611 m² x 0,85 Euro/m² Kultur, Logistik: 184 m² x 0,20 Euro/m² Freifläche: 2 881 m² x 0,20 Euro/m² 4. Wie erklärt sich die erhebliche Abweichung der Gebührenerlöse für den Weihnachtsmarkt an der Spitalerstraße in den Jahren 2015 und 2016 (2015: 46 965,60 Euro, 2016: 596 969,59 Euro)? Bei der Angabe in Drs. 21/17511 handelt es sich um einen Übertragungsfehler. Die Gebühren im Jahr 2016 betrugen 59 969,59 Euro. 5. Auch für den Weihnachtsmarkt am Gänsemarkt sanken die Gebühreneinnahmen deutlich: Wurden 2015 noch 49 707 Euro eingenommen, waren es 2018 nur noch 21 635,20 Euro. Wie erklärt sich dies? Die Veranstaltungsfläche hat sich seit dem Umbau verkleinert. Außerdem wurden seit dem Jahr 2016 die Berechnungsmodalitäten verändert, siehe Antwort zu 2. und 3. 6. Das beliebte Stuttgarter Weindorf fand nach 30 Jahren zum letzten Mal vom 25. Juni bis 11. Juli 2015 (17 Tage) statt, da die Stadt die Gebühren massiv erhöhen wollte. Die Gebühreneinnahmen beliefen sich im Jahre 2015 auf 42 636 Euro, laut Angaben in der Drs. 21/3443 betrug der Gebührenerlass 70 185 Euro. Demzufolge hätten die Gesamtkosten 112 821 Euro betragen. Der Weihnachtsmarkt auf dem Rathausmarkt läuft in der Regel 4,5 Wochen; die Gebühren betrugen im Jahre 2018 66 148,68 Euro. Wie ist das zu erklären? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17681 3 Grund sind die unterschiedlichen Berechnungsmodalitäten, siehe Antwort zu 2. und 3. Im Übrigen siehe Drs. 21/7185 und 21/4831.