BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17683 21. Wahlperiode 05.07.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 28.06.19 und Antwort des Senats Betr.: Arbeitslos und das lange Warten auf die Arbeitsbescheinigung (II) Die Antwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/17386 bietet Raum für Nachfragen. Insbesondere ist es nur schwer nachvollziehbar, dass dem Senat keine Informationen über die eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstoßes gegen § 404 Absatz 2 Nummer 19 SGB III vorliegen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Bundesagentur für Arbeit (BA) wie folgt: 1. Welche Stelle ist für die Durchführung der OWi-Verfahren gemäß § 404 SGB III zuständig? Für welche OWi-Verfahren ist diese Stelle noch zuständig ? Zuständig ist ausschließlich die Bundesagentur für Arbeit, hier der Operative Service der Agentur für Arbeit Kiel, die zur der Regionaldirektion Nord gehört. Der Operative Service Kiel erbringt für alle Agenturen für Arbeit Schleswig-Holstein, Mecklenburg- Vorpommern und Hamburg folgende Leistungen: - Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem SGB III in der Zuständigkeit der BA, - Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 156 SGB IX, - Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 16 AÜG, - Abgabe von Strafverdachtsfällen an die Hauptzollämter und Strafverfolgungsbehörden , - Wahrnehmung von Gerichtsterminen als Vertreter der Verwaltungsbehörde im Bußgeldverfahren. 2. Wie viele OWi-Verfahren wegen Verstoßes gegen § 404 Absatz 1 SGB III wurden in den Jahren 2016 bis 2018 jeweils jährlich eingeleitet? 3. Wie viele OWi-Verfahren wegen Verstoßes gegen § 404 Absatz 2 SGB III wurden in den Jahren 2016 bis 2018 jeweils jährlich eingeleitet? 4. Wie viele Widersprüche wurden gegen die unter 2. und 3. eingeleiteten OWi-Verfahren erhoben und wie viele davon waren erfolgreich? 5. Wie viele Gerichtsverfahren wurden seit 2016 jährlich wegen OWi- Verfahren gemäß § 404 SGB III eingeleitet? 6. Wie hoch war die seit 2016 jährlich eingenommene Gesamtsumme der Bußgelder wegen OWi-Verfahren gemäß § 404 SGB III? 7. Sofern hierüber keine Daten vorliegen, weshalb nicht? Drucksache 21/17683 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die für die Beantwortung benötigten Daten werden nicht gesondert statistisch erfasst. Da die Daten nicht merkmalbezogen erfasst werden, ist zur Beantwortung der Fragestellungen eine händische Auszählung von rund 20 000 Datensätzen erforderlich. Dieses ist durch den Operativen Service Kiel in der für eine Parlamentarische Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.