BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17684 21. Wahlperiode 05.07.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Deniz Celik (DIE LINKE) vom 28.06.19 und Antwort des Senats Betr.: Situation in den stationären Psychiatrien und bei der psychiatrischen Versorgung – Monitoring, Zwangsmaßnahmen, Patienten-/-innensicherheit und Patienten-/-innenrechte Im März ging der Bürgerschaft der lange erwartete Psychiatrie-Bericht zu (Drs. 21/16437), der erste nach über 20 Jahren. Die Drucksache beschreibt die in Hamburg bestehenden Strukturen und Angebote der psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung sowie der sozialpsychiatrischen Hilfen und auch im Maßregelvollzug – für Erwachsene und für Minderjährige. Zudem sind in ihm Leitlinien zur psychiatrischen Versorgung sowie Handlungsempfehlungen enthalten. Kritisiert wird von Verbänden wie der Hamburgischen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie (HGSP) oder dem Verein Genesungsbegleitung und Peerberatung Hamburg GBPH e.V. und dem Bundesverband Psychiatrieerfahrener (BPE), dass einiges fehle im Bericht. Bis 2005 wurde im statistischen Jahresbericht bundesweit die Anzahl der Psychiatrietoten aufgeführt, das ist nicht mehr der Fall. Vor dem Hintergrund des kürzlich am UKE im Zuge eines Einsatzes durch Kliniksicherheitspersonal zu Tode gekommenen Psychiatriepatienten am UKE zeigt sich erneut die Dringlichkeit dieses Themas. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der Hamburger Krankenhäuser mit Fachabteilungen für Psychiatrie und Psychotherapie sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie und der Unabhängigen Beschwerdestelle für Menschen mit Psychiatrie-Erfahrung in Hamburg e.V. wie folgt: 1. Gibt es untergesetzliche Rechtsnormen zum HmbPsychKG? Bitte im Wortlaut anhängen oder Fundstelle wenn im WWW verfügbar angeben mit URL. Untergesetzliche Rechtsnorm zum HmbPsychKG ist die „Anordnung zur Durchführung des Hamburgischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten“ vom 11. März 1997 (Fundstelle: „Amtlicher Anzeiger“ 1997, Seite 633, sowie § 63 StGB). Siehe http://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/ bshaprod.psml?showdoccase=1&st=lr&doc.id=jlr-PsychKGDAnOHArahmen& doc.part=X&doc.origin=bs. 2. Welche Beschwerdemöglichkeiten haben Psychiatriepatienten/-innen generell und für was spezifisch und wie werden sie von wem und wo darauf aufmerksam gemacht? Patientinnen und Patienten der Psychiatrie stehen alle Beschwerdemöglichkeiten und -wege offen, über die auch Patientinnen und Patienten in der Somatik verfügen. Drucksache 21/17684 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Zudem bieten der Landesverband Psychiatrie-Erfahrener e.V. Hamburg sowie der Landesverband Hamburg der Angehörigen psychisch Kranker e.V. Beratungen für psychisch kranke Menschen und ihre Angehörigen an. Die Unabhängige Beschwerdestelle für Menschen mit Psychiatrie-Erfahrung in Hamburg e.V. bietet Menschen mit Psychiatrie-Erfahrung Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer Rechte und Interessen unter anderem gegenüber Behörden, psychiatrischen Kliniken, psychiatrischen oder psychotherapeutischen Praxen, gesetzlichen Betreuerinnen und Betreuern, Beratungsstellen und außerklinischen Einrichtungen und Diensten. Darüber hinaus können sich Patientinnen und Patienten an die für die Aufsicht über die Krankenhäuser zuständige Fachbehörde, die Aufsichtskommission nach § 23 HmbPsychKG, den Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft, den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter sowie an supranationale Gremien, wie zum Beispiel den Europäischen Ausschuss zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe wenden. Siehe auch Drs. 21/17563. Gegen Unterbringungsbeschlüsse nach BGB und HmbPsychKG sowie Maßnahmen nach §§ 1906 Absatz 4 und 1906 a BGB sowie §§ 16 und 18 HmbPsychKG kann gemäß §§ 64 und 335 FamFG Beschwerde bei dem jeweils zuständigen Gericht eingelegt werden. 3. Welche Vorstandsmitglieder haben welchen Institutions- und Berufshintergrund in der Unabhängigen Beschwerdestelle für Menschen mit Psychiatrie -Erfahrung in Hamburg e.V.? Der Vorstand der Unabhängigen Beschwerdestelle für Menschen mit Psychiatrie- Erfahrung in Hamburg e.V. ist mit folgenden Personen besetzt: Name (beruflicher) Hintergrund Verbandszugehörigkeit Dr. Marion Huldisch xxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxx Anke Korsch xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Andrea Hamann xxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx - xxxx Susanne Penns xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Quelle: Unabhängige Beschwerdestelle für Menschen mit Psychiatrie-Erfahrung in Hamburg e.V. 4. Es zeigt sich anhand des Berichts der Aufsichtskommission nach HmbPsychKG zu den Jahren 2014 und 2015, Drs. 21/9201, dass seit 2008 Verlegungen von Patienten/-innen außerhalb Hamburgs stetig zunehmen. Wo werden die außerhalb Hamburgs untergebrachten Menschen untergebracht? (Bitte seit 2016 jährlich insgesamt und nach Einrichtung /Krankenhaus vor und nach der Verlegung und nach Vorliegen eines Unterbringungsbeschlusses angeben.) Gemäß der Anlage zum Bericht der Aufsichtskommission 2016 und 2017 gemäß § 23 Absatz 4 HmbPsychKG „Verlegungen in geschlossene Einrichtungen außerhalb Hamburgs in den Jahren 2016 und 2017 gemäß § 1906 und § 1631 b BGB – Ergebnisse der Rückmeldungen der Psychiatrischen Fachabteilungen der Hamburger Plan- Krankenhäuser“ hat es in den Jahren 2016 und 2017 folgende Verlegungen von Patientinnen und Patienten mit Unterbringungsbeschluss aus Hamburger Plankrankenhäusern in Einrichtungen außerhalb Hamburg gegeben: Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17684 3 Einrichtung/Krankenhaus Anzahl 2016 Anzahl 2017 Aufnehmende Einrichtungen Albertinen Krankenhaus 9 6 Diakoniewerk, Kropp Haus an der Stör, Itzehoe PH Schöne Aussicht, Pinneberg Haus Ilse, Norderstedt Mederius Gmbh, Bimöhlen Seniorenzentrum Halstenbek Ameos Neustadt Klinikum Wahrendorff SR Bad Bramstedt Asklepios Klinik Harburg 10 2 Mederius GmbH, Bimöhlen Haus Quellental, Pinneberg Ameos, Heiligenhafen Psychiatrisches Zentrum, Rickling Haus Hoheneck Rieckau, Dannenberg Ameos, Neustadt Ker Vita - Haus Eichenhof, Egestorf Klinik Walstedde GmbH, Drensteinfurt (KJPP) Asklepios Klinik Nord (Standorte Heidberg und Wandsbek) 53 52 Ameos, Heiligenhafen Ameos, Neustadt Ameos, Ückermünde Diakoniewerk, Kropp Fachpflege, Schleswig Gut Thesdorf, Pinneberg Haus Doris, Henstedt-Ulzburg Haus Herbstrose, Betzendorf Haus Ilse, Norderstedt Haus Quellental, Pinneberg Haus Schleusberg, Neumünster Klinikum Wahrendorff, Sehnde Mederius Gmbh, Bimöhlen PH Schöne Aussicht, Pinneberg Seniorenresidenz, Bad Bramstedt Seniorenzentrum, Halstenbek STZ, Barsbüttel Fachpflege Dänschendorf, Fehmarn Haus an der Stör, Itzehoe Haus Hog´n Dor, Norderstedt Helferichheim, Tostedt Karl Wagner Haus, Lübeck Psychiatrisches Zentrum, Rickling Vorwerker Diakonie, Birkenhof, Lübeck SR Lindenpark, Elmshorn Asklepios Westklinikum 6 8 Ameos, Heiligenhafen Haus Quellental, Pinneberg Mederius Gmbh, Bimöhlen PH Schöne Aussicht, Pinneberg Vitanas, Glückstadt Haus Hoheneck, Dannenberg Klinikum Wahrendorff, Sehnde Psychiatrisches Zentrum Rickling Einrichtung/Krankenhaus Anzahl 2016 Anzahl 2017 Aufnehmende Einrichtungen Bethesda Krankenhaus Bergedorf 3 8 Diakoniewerk, Kropp Psychiatrisches Zentrum, Rickling Seniorenzentrum, Halstenbek Klinikum Wahrendorff, Sehnde Ameos, Neustadt Drucksache 21/17684 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 SR, Bad Bramstedt STZ, Barsbüttel Vitalis e.V. Haus, Lütjenburg Vitanas, Glückstadt Psychiatrisches Krankenhaus Rickling 3 1 Psychiatrisches Zentrum, Rickling Schön Klinik Hamburg Eilbek 15 12 Ameos, Neustadt Haus Ilse, Norderstedt Haus Schleusberg, Neumünster Klinikum Wahrendorff, Sehnde Mederius Gmbh, Bimöhlen Psychiatrisches Zentrum, Rickling Vitanas, Glückstadt STZ, Barsbüttel Vorwerker Diakonie, Birkenhof, Lübeck Diakoniewerk, Kropp Haus Doris, Henstedt- Ulzburg Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf 13 16 Diakoniewerk, Kropp Haus an der Stör, Itzhoe Klinikum Wahrendorff, Sehnde Psychiatrisches Zentrum, Rickling Psychosoziales Wohnheim, Waren Vitanas, Glückstadt Vorwerker Diakonie, Birkenhof, Lübeck Ameos, Heiligenhafen Ameos, Neustadt Hans Christian Nickelsen Haus, Bredstedt Mederius Gmbh, Bimöhlen Vorwerker Diakonie, Birkenhof, Lübeck Summe 112 105 Aus Gründen des Datenschutzes kann nur die Anzahl der pro Krankenhaus insgesamt in Einrichtungen außerhalb Hamburgs verlegten Patientinnen und Patienten genannt werden. Eine weitere Ausdifferenzierung würde aufgrund der sich zum Teil dabei ergebenden geringen Zahlenwerte mithilfe weniger Zusatzinformationen eine Identifikation der jeweils betroffenen Personen ermöglichen. 5. Wie hat sich die Anzahl der Zwangseinweisungen, das heißt Unterbringungen , nach HmbPsychKG seit 2016 entwickelt? (Bitte jährlich angeben .) Jahr Anträge nach § 12 HmbPsychKG 2016 3 594 2017 4 009 2018 4 203 2019 (bis 30.06.2019) 2 014 Quelle: Statistik des Zentralen Zuführdienstes a) Wie oft wurde nach §12 HmbPsychKG eine sofortige Unterbringung seit 2016 in welchem Krankenhaus umgesetzt? (Bitte aufgliedern nach Jahr, Krankenhaus, Angabe ob Gerichtsbeschluss beziehungsweise behördliche Anordnung vorlag, Eingang Antrag einer/ eines psychiatrieerfahrenen Ärztin/Arztes bei der Behörde). Aufnehmendes Krankenhaus Fälle nach § 12 HmbPsychKG 2016 2017 2018 2019* Albertinen-Krankenhaus 231 75 241 40 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17684 5 Asklepios Klinikum Harburg Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik 281 303 339 131 Asklepios Klinikum Harburg Kinder- und Jugendpsychiatrie, -psychotherapie und -psychosomatik 31 27 16 12 Asklepios Klinik Nord/Ochsenzoll 923 1 137 1 143 575 Asklepios Westklinikum Hamburg 461 468 545 271 Bethesda Krankenhaus Bergedorf 182 201 106 12 Evangelisches Krankenhaus Alsterdorf gGmbH 0 2 0 1 Katholisches Kinderkrankenhaus Wilhelmstift 74 53 43 13 Schön Klinik Hamburg Eilbek 235 240 157 64 Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, - psychotherapie und -psychosomatik 65 50 27 16 Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie 508 572 575 212 Asklepios Klinik Nord/Wandsbek 417 463 531 260 Quelle: Statistik des Zentralen Zuführdienstes *bis 30.06.2019 Die zuständige Behörde ordnet die sofortige Unterbringung nach § 12 HmbPsychKG ausschließlich aufgrund eines ärztlichen Zeugnisses, das auf einer frühestens am Vortag bei der unterzubringenden Person durchgeführten eigenen Untersuchung beruht, an. Mit der Anordnung der sofortigen Unterbringung nach § 12 HmbPsychKG beantragt die zuständige Behörde unverzüglich eine gerichtliche Entscheidung über die Zulässigkeit der weiteren Unterbringung. Die gerichtliche Anhörung der betroffenen Person erfolgt am Tag der sofortigen Unterbringung oder am darauf folgenden Tag. b) Wie viele Beschwerden oder Widersprüche gegen einen Unterbringungsbeschluss wurden seit 2016 eingereicht? (Bitte nach Jahren und Krankenhäusern aufgliedern.) Für den Zeitraum seit einschließlich 2016 sind beim Amtsgericht Hamburg knapp 14 000 Unterbringungsanträge erfasst. Die erfragten Informationen werden hingegen weder beim Amtsgericht noch beim Landgericht statistisch erfasst. Um die Anzahl der Beschwerden und Widersprüche zu ermitteln, müsste eine händische Auswertung aller Verfahrensakten erfolgen. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. c) Liegt 2019 zum Stichtag 28.06.2019 die Anzahl der Zwangseinweisungen über dem Bundesdurchschnitt, wenn ja, mit wie viel in Prozent ? Zwangsmaßnahmen in der Psychiatrie werden bislang nur von einzelnen Ländern und statistisch nicht einheitlich erfasst. In der Folge liegen keine validen Daten zur Ermittlung eines Bundesdurchschnitts vor, sodass ein Vergleich im Sinne der Fragestellung nicht gegeben ist. d) Mit welchen Maßnahmen will der Senat erreichen, dass Zwang in der Psychiatrie vermieden wird? Der Senat unterstützt die Hamburger Plankrankenhäuser mit Fachabteilungen für Psychiatrie und Psychotherapie sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie mit Mitteln der Krankenhausinvestitionsförderung beziehungsweise Hochschulbauförderung bei der baulichen und strukturellen Weiterentwicklung (zum Beispiel Asklepios Westklinikum Hamburg, Bethesda Krankenhaus Bergedorf, Katholisches Kinderkrankenhaus Wilhelmstift , Asklepios Klinik Nord Wandsbek, Albertinen-Krankenhaus, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Evangelisches Krankenhaus Alsterdorf). Alle Hamburger Plankrankenhäuser mit Fachabteilungen für Psychiatrie und Psychotherapie sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie verlangen von ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die verbindliche und regelhafte Teilnahme an Schulungen und Trainings in Deeskalationsverfahren. In der Mehrzahl der genannten Abteilungen befindet Drucksache 21/17684 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 sich das Konzept Safewards (siehe dazu http://www.safewards.net/de/) in der Umsetzung oder dessen Einführung wird angestrebt. Im Übrigen siehe Drs. 21/16437. 6. Wie ist die Entwicklung seit 2016 mit den Überlastungsanzeigen im sozialpsychiatrischen Dienst? (Bitte jährlich aufgliedern.) Bezirk 2016 2017 2018 Altona 1 1 1 Eimsbüttel 0 0 0 Nord 2 2 1 Wandsbek 0 0 0 Bergedorf 0 0 0 Harburg 0 0 0 Mitte 1 0 0 Quelle: Bezirke 7. Wie entwickeln sich seit 2016 die Krankenstände im sozialpsychiatrischen Dienst? (Bitte jährlich angeben.) In den Abteilungen der bezirklichen Fachämter Gesundheit, denen die Sozialpsychiatrischen Dienste zugeordnet sind, haben sich die Fehlzeiten wie folgt entwickelt: Bezirk 2016 2017 2018 Altona 8,5% 3,1% 12,3% Eimsbüttel 4,8% 6,8% 6,6% Nord 12,9% 9,6% 12,1% Wandsbek 13,3% 8,5% 8,0% Bergedorf Keine Angaben Harburg 12,0% 14,8% Keine Angabe Mitte 5,2% 6,3% 3,8% Quelle: Bezirke * tz Die Darstellung untergliedert sich lediglich bis in die Ebene der Abteilung „Gutachten und Gesundheitshilfen“ (GA1). Der Abschnitt GA12 – Sozialpsychiatrischer Dienst – kann nicht gesondert ausgewertet werden. Eine Verknüpfung von individuellen Personendaten mit Fehltagen ist technisch nicht möglich. Wegen der Umstellung auf KOPERS stehen für die Zeit ab 07/2018 keine Daten zur Verfügung. 8. Wie viele Zwangsmedikationen gab es seit 2016 in den Psychiatrien? (Bitte jährlich angeben, ob an fixierter oder nicht fixierter Person umgesetzt , und nach Richterbeschluss vorher und nachher angeben.) Die Auswertung der Daten für das Jahr 2018 ist noch nicht abgeschlossen. Für die Jahre 2015 bis 2017 ist jeweils folgende Anzahl an Zwangsmedikationen im Zusammenhang mit Unterbringungen nach HmbPsychKG dokumentiert: 2015 2016 2017 Zwangsmedikation (Fälle) 180 161 178 Bei der Erfassung der Daten wird nicht nach den Merkmalen im Sinne der Fragestellung differenziert. 9. Wie verteilen sich die in Drs. 21/17150 genannten Fixierungen seit 2014 auf die Kliniken? (Bitte nach Jahren und Kliniken aufgliedern.) In der Drs. 21/17150 werden keine Fixierungen genannt. Wegen der geringen Fallzahlen können aus Gründen des Datenschutzes für den Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie keine nach Maßnahmen und Plankrankenhäusern differenzierten Angaben über Zwangsmaßnahmen im Zusammenhang mit Unterbringungen nach HmbPsychKG angegeben werden (siehe hierzu auch Drs. 21/1580 und Drs. 21/10976). Fixierungsmaßnahmen werden seit dem 2. Quartal 2014 erfasst. Aus Gründen der Vergleichbarkeit werden hier die jeweils für ein volles Kalenderjahr erhobenen Daten angegeben: Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17684 7 Fixierung (Fälle): Allgemeinpsychiatrie 2015 2016 2017 Albertinen-Krankenhaus 34 29 42 Asklepios Klinik Nord/Ochsenzoll 204 218 247 Asklepios Klinik Nord/Wandsbek 81 59 45 Asklepios Klinikum Harburg 61 60 62 Asklepios Westklinikum Hamburg 44 53 50 Bethesda Krankenhaus Bergedorf 55 51 79 Evangelisches Krankenhaus Alsterdorf 0 0 0 Schön Klinik Hamburg Eilbek 60 66 82 Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf 43 53 48 Fixierung (Fälle) 582 589 655 Kinder- und Jugendpsychiatrie: Zwangsmaßnahmen (Fälle) 21 103 40 Die Auswertung der Daten für das Jahr 2018 ist noch nicht abgeschlossen, sodass dafür noch keine validen Zahlen vorgelegt werden können. 10. Wie viele Fixierungen wurden seit 2014 aufgrund welcher Begebenheiten als unzulässig erachtet? (Bitte jährlich und Begründungen für Unzulässigkeit angeben.) Soweit die Hamburger Krankenhäuser mit psychiatrischen beziehungsweise kinderund jugendpsychiatrischen Fachabteilungen geantwortet haben, wurden dort seit dem Jahr 2014 keine Fixierungen als unzulässig erachtet. 11. Wie viele der seit 2016 erfolgten Fixierungen erfolgten in Anwesenheit einer Bettwache? (Bitte jährlich angeben.) In den Hamburger Plankrankenhäusern wird keine gesonderte Statistik zu dem Merkmal „Bettwache bei Fixierungen“ geführt. Eine diesbezügliche Einzelauswertung aller Patientenakten der seit dem Jahr 2016 in den Abteilungen für Psychiatrie und Psychotherapie der Hamburger Krankenhäuser untergebrachten Patientinnen und Patienten (über 12 000 Akten) ist in der zur Beantwortung der Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu leisten. Gemäß § 18 Absatz 1 HmbPsychKG ist die fixierte Person an Ort und Stelle ständig in geeigneter Weise persönlich zu betreuen. Wenn begründete Aussicht besteht, auf diese Weise eine schnellere Beendigung der Fixierung zu erreichen, kann im Einzelfall von einer unmittelbaren Anwesenheit der Betreuungsperson in dem Raum, in dem die Fixierung erfolgt, vorübergehend abgesehen werden, wenn sichergestellt ist, dass ein ständiger Sicht- und Sprechkontakt außerhalb des Fixierungsraums zur fixierten Person besteht. Auf Nachfrage haben alle Hamburger Plankrankenhäuser mit Fachabteilungen für Psychiatrie und Psychotherapie sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie mitgeteilt, dass die Betreuung fixierter Patientinnen beziehungsweise Patienten generell in Anwesenheit einer Bettwache erfolgt. Bei entsprechender Indikation erfolgt die Betreuung fixierter Patientinnen und Patienten bei ständiger Sicht- und Sprechverbindung. 12. Wie viele Todesfälle gab es seit 2010 im Zuge eines Psychiatrieaufenthalts ? (Bitte Todesursache angeben.) Soweit die Hamburger Plankrankenhäuser mit psychiatrischen beziehungsweise kinder - und jugendpsychiatrischen Fachabteilungen geantwortet haben, ist es seit dem Jahr 2010 im Zuge eines Psychiatrieaufenthalts zu 45 Todesfällen gekommen. Als Ursachen wurden dafür benannt: Todesursache Fälle Schwere körperliche Grunderkrankung 12 Karzinomerkrankungen 5 Herz-Kreislauf-Versagen 2 Organversagen 4 Nierenversagen 1 Drucksache 21/17684 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Todesursache Fälle Myokardinfark 2 Suizid im Krankenhaus 18 Schussverletzung 1 Summe 45 13. Wie viele der Todesfälle im Zuge eines Psychiatrieaufenthalts seit 2010 erfolgten unmittelbar, während oder nach Fixierungen oder Zwangsmedikation ? (Bitte jährlich angeben und mit Angabe, ob im Zuge einer Fixierung , Zwangsmedikation oder beidem.) Soweit die Hamburger Krankenhäuser mit psychiatrischen beziehungsweise kinderund jugendpsychiatrischen Fachabteilungen geantwortet haben, ist es seit dem Jahr 2010 zu vier Todesfällen im zeitlichen Zusammenhang mit einer Fixierung beziehungsweise Zwangsmedikation gekommen. 14. Wie viele der in meiner Schriftlichen Kleinen Anfrage an den Senat Drs. 21/17080 für das UKE angegebenen Not- und Interventionseinsätze durch den Sicherheitsdienst seit 2018 waren im Zuge von Fixierungen oder anderen Zwangsmaßnahmen? (Bitte jährlich und nach Einsatzgrund und Angabe, ob Einsatz in der Psychiatrie, aufgliedern.) Details zu den Not- und Interventionseinsätzen durch den Sicherdienst werden vom UKE nicht gesondert statistisch erfasst. Im Übrigen siehe Drs. 21/17080.