BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17689 21. Wahlperiode 05.07.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 28.06.19 und Antwort des Senats Betr.: Novelle des Hamburgischen Transparenzgesetzes – Wie weit ist der Senat? (II) Bereits im November 2017 hat der Senat eine Novelle des Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) angekündigt.1 Mit Drs. 21/16011 wurde beschlossen, dass der Senat der Bürgerschaft bis zum 30. Juni 2019 einen Gesetzesentwurf vorlegt. Im Justizausschuss vom 02. Mai 2019 gaben die Senatsvertreter an, dass den Senat in den „nächsten Wochen“ ein Gesetzesentwurf erreichen werde. Leider liegt dieser der Bürgerschaft bis zum heutigen Tage – und damit kurz vor Ablauf der in Drs. 21/16011 genannten Frist – noch nicht vor. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie ist der aktuelle Sachstand der Erarbeitung der Gesetzesnovelle? Liegt der Entwurf mittlerweile vor? 2. Zu wann beabsichtigt der Senat, der Bürgerschaft die Gesetzesnovelle zur Beratung vorzulegen? 3. Welche Punkte des Evaluationsberichts, insbesondere die in Kapitel 3.4.8 genannten, sollen mit der Gesetzesnovelle aufgegriffen und überarbeitet werden? Für welche Punkte konnte noch keine Lösung gefunden werden? 4. Inwieweit wird mit der Gesetzesnovelle klargestellt, dass auch die mittelbare Staatsverwaltung das Transparenzportal nutzen soll? Siehe Drs. 21/15479. 5. Wie häufig haben sich Vertreter des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörden seit Beginn des Jahres 2019 mit den Initiatoren der seinerzeitigen Volksinitiative, mithin Transparency International Deutschland e.V. (TI), Mehr Demokratie e.V. (MD) und Chaos Computer Club e.V. (CCC), getroffen, um über Inhalte der Gesetzesnovelle zu sprechen? (Bitte jeweils Datum und senatsseitige Teilnehmer der Treffen angeben.) Es hat keine Treffen im Sinne der Fragestellung gegeben. 6. Wie weit sind die Beratungen zu einer Transparenzregelung für den NDR zwischen den Staatsvertragsländern seit Herbst 2018 fortgeschritten ? 2 1 Vergleiche Ausschussprotokoll Nummer 21/19 des Justizausschusses. 2 Vergleiche Senatsantwort zu Frage 5. in Drs. 21/15479. Drucksache 21/17689 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 a. Wie oft und wann genau seit 2018 erfolgte mit jeweils welchen Gesprächs- beziehungsweise Sitzungsteilnehmern ein entsprechender Austausch zwischen den Trägerländern und gegebenenfalls dem NDR? b. Worin bestehen aktuell noch die größten Hürden für eine entsprechende Regelung? Am 20. Februar 2019 fand ein Treffen der NDR-Staatsvertragsländer statt. An diesem Treffen nahmen aus Hamburg die Staatsrätin der Behörde für Kultur und Medien, die zuständigen Staatssekretäre aus Niedersachsen und Schleswig-Holstein sowie ein Vertreter der Fachebene aus Mecklenburg-Vorpommern teil. Im Übrigen siehe Drs. 21/15479.