BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17694 21. Wahlperiode 09.07.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Jens Wolf (CDU) vom 01.07.19 und Antwort des Senats Betr.: Digitalisierung in der Verwaltung Die Digitalisierung verspricht in unterschiedlichen Bereichen des Kontakts mit der Verwaltung Erleichterungen; beispielsweise kann der Datenaustausch zwischen Verwaltung und Bürgern beziehungsweise Unternehmen für alle Beteiligten effizienter gestaltet werden. Die Freie und Hansestadt Hamburg stellt bereits einige „Online-Dienste“ zur Verfügung (siehe https://gateway.hamburg.de/HamburgGateway/Home/Index). Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Die Landesregierung in Schleswig-Holstein hat jüngst beschlossen, zukünftig sogenannte Chatbots für die Beantwortung von Bürgeranfragen einzusetzen (https://www.welt.de/regionales/hamburg/ article192722009/Landesregierung-setzt-Chatbot-fuer-Buergeranfragenein .html). Auch in Berlin gab es entsprechende Überlegungen (https://www.parlament-berlin.de/ados/18/IIIPlen/vorgang/d18-1769.pdf). a) Welche Vor- und Nachteile sieht der Senat bei der Einsetzung von sogenannten Chatbots? Chatbots bieten einen einfachen, niedrigschwelligen Zugang zu Informationen der Verwaltung, stehen 24 Stunden an sieben Tagen pro Woche zur Verfügung und können mit unterschiedlichen Endgeräten genutzt werden. Durch die Nutzung von Verfahren der sogenannten Künstlichen Intelligenz (KI) können sich die Dialoge an die Fragen der Bürgerinnen und Bürger und den Gesprächsablauf anpassen. Chatbots können Hotlines und Telefonauskünfte von einfachen Anfragen entlasten und vergleichsweise leicht in verschiedenen Sprachen eingesetzt werden. Nachteile ergeben sich für die Auskunftsuchenden nicht, weil die bisherigen Kommunikationskanäle bestehen bleiben. b) In welchen Bereichen würde der Einsatz von „Chatbots“ – aus der Sicht des Senats – geeignet sein? Chatbots eignen sich grundsätzlich zur Unterstützung von Hotlines und Telefonauskünften . Mit der passenden Datenbasis und entsprechenden Schnittstellen können zudem Formularassistenten für Onlinedienste angeboten werden. c) Gibt es Überlegungen des Senats, „Chatbots“ einzusetzen? Wenn ja, wie sehen diese aus? Ja. Mit dem Dienst „Frag-den-Michel“ steht die Unterstützung der einheitlichen Behördennummer 115 auf den Seiten von hamburg.de bereits zur Verfügung. Dieser Dienst wird außerdem vom Landesbetrieb Verkehr für Auskünfte zu Fragen zum Führer- Drucksache 21/17694 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 schein und zur Kfz-Anmeldung eingesetzt. „Frag-den-Michel“ arbeitet als textbasierter Chatbot auf der Basis zentral verfügbarer Dienstleistungsbeschreibungen. Der Landesbetrieb für Geoinformation und Vermessung (LGV) prüft derzeit, die aktuellen Internetauftritte des Hamburger Metadatenkatalogs und der Urban Data Platform Hamburg mit einer interaktiven, benutzerfreundlichen Suche nach offen verfügbaren Datensätzen zu erweitern. Hierfür soll gegebenenfalls ein Chatbot entwickelt werden, der nicht nur den Zugang zu den Datensätzen vereinfachen soll, sondern auch häufiger auftretende Fragen nach bestimmten Begriffen, Diensten und Anwendungen beantworten können soll. 2. In Berlin soll die IT-Sicherheit insbesondere auch durch „Aus-, Fort- und Weiterbildung gewährleiste(t) werden (https://www.parlamentberlin .de/ados/18/IIIPlen/vorgang/d18-1823.pdf). a) Gibt es in den Hamburger Behörden bereits präsenzpflichtige Module zur Aus-, Fort- und Weiterbildung im Bereich der IT-Sicherheit? Wenn ja, welche? Die Steuerverwaltung schult im Rahmen der Einführung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im IT-Referat ein eigenes Modul zur IT-Sicherheit. Für die übrigen Hamburger Behörden steht ein breites Angebot an freiwilligen Formaten zur Aus-, Fort- und Weiterbildung im Themenbereich IT-Sicherheit zur Verfügung. b) Werden IT-Sicherheitsübungen in Hamburg durchgeführt? Wenn ja, wann und in welchem Rahmen beziehungsweise Umfang wurden diese zwischen 2015 und 2019 durchgeführt? Ja, diese werden vom IT-Dienstleister Dataport durchgeführt. c) Welche Maßnahmen möchte der Senat zukünftig ergreifen, um die IT-Sicherheit zu gewährleisten? Der Senat wird die bisherigen Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit fortführen (siehe Drs. 21/15908). Die Überlegungen zu weiteren Maßnahmen sind noch nicht abgeschlossen. 3. In Berlin wurde vorgeschlagen, mit „(i)nteroperable(n) Postfächer(n) und Servicekonten für alle Berliner Organisationen“ mehr E-Government zu wagen. a) Welche Dienste bestehen für Bürger, Unternehmen und Behörden derzeit in der Freien und Hansestadt Hamburg? Im Hamburger Serviceportal (https://serviceportal.hamburg.de) stehen derzeit 137 Dienstleistungen zur Verfügung. Darüber hinaus siehe Drs. 21/16492, 21/16192, 21/15623. b) Welche Dienstleistungen sollen – nach den Vorstellungen des Senats – zukünftig (und zu welchem Zeitpunkt) „digitalisiert“ werden ? Über den in Drs. 21/15623 und 21/16492 aufgeführten Sachstand hinaus sind folgende Verwaltungsdienstleistungen in Planung und Umsetzung oder bereits im Betrieb: Verfahren Umsetzungsstand Antragstellung zur Förderung aus dem Sammelfonds für Bußgelder Betrieb Antrag zur Kulturförderung aus dem Elb-Kulturfonds (Pro-elAn) Betrieb Antrag auf Trassengenehmigung für Versorgungs- und Telekommunikationsleitungen Betrieb Bearbeitung von Gebühren im Abwasser-Datenbank- Informations-System (ADIS) Betrieb Fördermittelrechner Wärme Implementierung Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17694 3 Verfahren Umsetzungsstand Antragsverfahren für Gartenberegnungsbrunnen Implementierung Elektronische Umsetzung des Schiffsregisters Implementierung Online-Registrierung für vom Brexit Betroffene Implementierung Digitale Anbindung der KFZ-Verwahrstelle Validierung Zustimmung im Einzelfall zur Abweichung von technischen Baubestimmungen Validierung Wohnungsberechtigungsschein Design Internetbasierte Kraftfahrzeugzulassung (Stufe 4) Design Digitaler Bauantrag Design Mutterschutzmitteilung beim Amt für Arbeitsschutz Design Kita-Gutschein Ausbaustufe 2 Design Elektronischer Rechtsverkehr Design Digitaler Service für Jugendmusikschulen Planung Elektronische Anzeige zur individuellen Arzneimittelherstellung Planung Elektronische Anzeige meldepflichtiger Tiere bei der Tierseuchenkasse Planung Sondernutzung von Flächen (Gastronomie) Planung c) Inwieweit orientiert sich der Senat beim Digitalisierungsprozess an den „Best Practices“ und Vorlagen aus der EU-Kommission? Der Senat steht auch bezüglich der Digitalisierung im ständigen nationalen und internationalen Austausch und fördert diesen. Delegationsreisen und die Teilnahme an nationalen und internationalen themenbezogenen Veranstaltungen sind fester Bestandteil des Vorgehens. Dazu zählen beispielsweise: Delegationsreisen des Chefs der Senatskanzlei 2018 nach Estland und 2019 nach Helsinki, die Beteiligung verschiedener städtischer Einrichtungen an EU-Projekten (zum Beispiel Smart-City- Projekt mySMARTLife in Bergedorf) und anderen EU-Vorhaben (zum Beispiel Digital Cities Challenge), an der „Digital Transition Partnership“ des Programms „Urban Agenda for the EU“ der Europäischen Kommission, die Teilnahme am „Jahreskongress Major Cities Europe“, der Erfahrungsaustausch mit britischen Digitalisierungsexperten in der britischen Botschaft in Berlin, die Teilnahme am Zukunftskongress Staat und Verwaltung in Berlin. d) Beantworten die Bezirksämter digital eingereichte Vorgänge auch ausschließlich digital? Wenn nein, warum nicht? Soweit möglich, werden auf elektronisch eingereichte Vorgänge die entsprechenden Auskünfte, Informationen und Antragsbestätigungen auch digital übermittelt. Soweit von Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen gewünscht, erhalten diese die Antworten der Verwaltung in Papierform. Dies geschieht darüber hinaus immer dann, wenn die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben ist beziehungsweise ihr Nachweis oder die Vorlage auf Papier an anderer Stelle gefordert wird.