BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/177 21. Wahlperiode 10.04.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 02.04.15 und Antwort des Senats Betr.: Fahrradstraße Harvestehuder Weg Fast alle Bürger meinen, dass die für 1,5 Millionen Euro eingerichtete Fahrradstraße Harvestehuder Weg ein völliger Fehlschlag ist. Nun will der Senat mit einem Internetauftritt und umfangreichen Überwachungen Informationen gewinnen. Ich frage den Senat: 1. Warum wurde nicht einfach der vorhandene Radweg saniert und gegebenenfalls erweitert? Siehe Drs. 20/14125. 2. Warum wurden die vorhandenen Parkplätze beseitigt und stattdessen Stellplätze auf der Fahrbahn angelegt? Gibt es dafür einen anderen Grund als die Behinderung des Autoverkehrs? Die vorhandenen Längsparkstände zwischen den Bäumen wurden aufgehoben, da sich der Wurzelbereich der Bäume im Parkplatzbereich befindet und die vorhandenen Parkplätze deshalb dort nicht saniert werden können. Dies hätte die vorhandenen Bäume noch weiter in Mitleidenschaft gezogen. 3. Warum wurden auf der Fahrradstraße Richtungspfeile für Radfahrer aufgetragen ? Vermuteten der Senat oder die zuständigen Behörden, dass die Radfahrer solche regelmäßigen Hinweise auf das Rechtsfahrgebot benötigen? Siehe Drs. 20/14125. 4. Welche Untersuchungen wurden vor Beginn der Baumaßnahmen betreffend Verkehrsdichte und Folgen der Umbauten vorgenommen? Was war das Ergebnis dieser Untersuchungen? Vor Beginn der Baumaßnahmen wurde am Knotenpunkt Harvestehuder Weg/ Alsterufer/Alte Rabenstraße am Dienstag, dem 26. Juni 2014, eine Verkehrszählung durchgeführt. Für den Harvestehuder Weg (nördlich Alte Rabenstraße) wurden im Zeitraum von 6 bis 19 Uhr rund 4.360 Radfahrer gezählt. Für den Kraftfahrzeugverkehr wurden rund 4.200 Kfz in 24 Stunden gezählt, davon waren rund 180 Fahrzeuge dem Schwerverkehr (SV = Kfz größer 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht (inklusive Busse)) zuzuordnen. Im Übrigen siehe Drs. 20/14056. Vorherige Untersuchungen zu möglichen Folgen von Umbauten sind nicht möglich. Es hat im Vorfeld Untersuchungen zum Zustand des Fahrbahnaufbaus gegeben. Die Untersuchungen ergaben, dass unabhängig von der Einrichtung einer Fahrradstraße die vorhandene Asphaltdeck- sowie Binderschicht erneuert werden musste. Des Wei- Drucksache 21/177 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 teren haben baubegleitend Untersuchungen und Instandsetzungen der vorhandenen Trummen (Regenwasserabläufe) stattgefunden. Die Gefahrenerkundung/ Luftbildauswertung anhand historischer Aufnahmen der Alliierten aus dem Zweiten Weltkrieg ergab, dass im Maßnahmenbereich der Verdacht auf Bombenblindgänger sowie auf vergrabene Kampfmittel bestand. Eine baubegleitende Kampfmittelsondierung wurde für diese Bereiche berücksichtigt. 5. Werden jetzt im und am Harvestehuder Weg laufend Videoaufnahmen gemacht, um die Verkehrsmengen zu erfassen? Wenn ja: Welches ist die Rechtsgrundlage für ein solches Vorgehen? Wann werden die Aufnahmen gelöscht? Nein, laufende Aufzeichnungen werden nicht durchgeführt. Die Erfassung der Verkehrsmenge , -abläufe erfolgt mittels Videoaufnahme (Kfz und Rad) lediglich an jeweils drei Tagen in den Monaten Februar bis Mai. Die angewandten Verfahren folgen den Richtlinien der Empfehlungen für Verkehrserhebungen (Herausgeber Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Januar 2012). Es werden keine benutzerbezogenen Daten erhoben. Nach der Auswertung der Videoaufnahmen werden diese sofort gelöscht. 6. Werden die Kennzeichen der auf dem Harvestehuder Weg fahrenden Autos erfasst? Wenn ja: Welches ist die Rechtsgrundlage für ein solches Vorgehen? Welchen Nutzen hat diese Erfassung für die Frage, ob die Einrichtung der Fahrradstraße sinnvoll war? Wann werden die erfassten Daten gelöscht? Die Ermittlung des quartiersfremden Durchgangsverkehrserfolgt mittels händischer Zählung. Die Erfassung erfolgt mithilfe eines Diktiergerätes, es werden nur Fragmente der Kennzeichen erfasst. Hierdurch können Erkenntnisse darüber gewonnen werden, ob verkehrslenkende Maßnahmen zum Beispiel zur Vermeidung von Durchgangsverkehr sinnvoll sind. Die angewandten Verfahren folgen den Richtlinien der Empfehlungen für Verkehrserhebungen (Herausgeber Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Januar 2012). Es werden keine benutzerbezogenen Daten erhoben. Nach der Auswertung werden alle Daten sofort gelöscht. 7. Werden Studien der Verkehrsabläufe auf dem Harvestehuder Weg mit Video vorgenommen? Wenn ja: Welches ist die Rechtsgrundlage für ein solches Vorgehen? Warum kann das nicht von Mitarbeitern vorgenommen werden? Wann werden die Aufnahmen gelöscht? Ja. Eine technische Erfassung der Verkehrsabläufe führt im Gegensatz zu einer Erfassung durch (sichtbare) Mitarbeiter nicht zu einem veränderten Verhalten der Verkehrsteilnehmer und ist deshalb das übliche Vorgehen zur Erfassung derartiger Daten. Im Übrigen siehe Antwort zu 5. 8. Werden im oder am Harvestehuder Weg Geschwindigkeitsmessungen vorgenommen? Wenn ja: Handelt es sich um gut erkennbare feste Messanlagen oder um versteckte mobile Anlagen? Welchen Nutzen haben solche Messungen für die Frage, ob die Einrichtung der Fahrradstraße sinnvoll war? Von der Polizei wurden am 12. Januar und am 13. Februar 2015 im Bereich Harvestehuder Weg/Fährdamm Messungen mit einem sichtbaren Verkehrsstatistikgerät durchgeführt, um aktuelle Informationen über den Radverkehrsanteil und das Geschwindigkeitsniveau zu erhalten. Repressive Geschwindigkeitsmessungen erfolgten bisher nicht. Es werden zusätzlich Geschwindigkeitsmessungen mittels eines verdeckten Radargerätes an jeweils drei Tagen in den Monaten Februar bis Mai durchgeführt . Aus den gewonnenen Erkenntnissen sollen Hinweise auf eventuell erforderliche Überplanungen des ersten Teilstückes gewonnen werden. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/177 3 9. Werden Reisezeitvergleichsmessungen zwischen dem Harvestehuder Weg und dem Mittelweg erstellt? Wenn ja: Wie erfolgen diese Messungen? Welche Überwachungen erfolgen dazu am Mittelweg? Welches ist die Rechtsgrundlage für die einzelnen Überwachungen am Mittelweg? Es werden Reisezeitvergleiche in Echtzeit im Kfz-Verkehr zwischen Nutzung des Harvestehuder Wegs und Nutzung des Mittelwegs durchgeführt. Es erfolgen drei Stichprobenfahrten mit jeweils zwei Fahrzeugen an insgesamt drei Tagen in den Monaten Februar bis Mai. Im Mittelweg wird nicht überwacht. 10. Welche Kosten verursachen die zuvor abgefragten Maßnahmen (Erfassung der Verkehrsmengen durch Videoaufnahmen, Kennzeichenerfassung , Studien der Verkehrsabläufe mit Video, Geschwindigkeitsmessungen , Reisezeitvergleiche)? Bitte für jede Maßnahme getrennt und für alle Maßnahmen einschließlich deren Auswertung angeben. Die Gesamtkosten der in den Antworten zu 5. bis zu 9. enthaltenen Maßnahmen belaufen sich auf rund 17.200 Euro. Davon entfallen auf - die Erfassung der Verkehrsmenge circa 9.000 Euro, - die Ermittlung des quartiersfremden Durchgangsverkehrs mittels Kennzeichenerfassung circa 2.000 Euro, - die Beobachtung der Verkehrsabläufe circa 3.400 Euro, - die Geschwindigkeitsmessung circa 2.400 Euro, - den Reisezeitvergleich circa 400 Euro. 11. Warum werden diese Maßnahmen nicht öffentlich angekündigt? Die Onlinebefragung wurde in den Medien angekündigt. Die weiteren Maßnahmen der Evaluation wurden nicht öffentlich angekündigt, um möglichst unverfälschte Untersuchungsergebnisse für die weiteren Planungen der Alster-Fahrradachse zu erhalten. 12. Seit wann besteht der Internetauftritt www.alster-fahrradachsen.de? Wie viele Kommentare wurden dort bisher abgegeben? Was ist der wesentliche Inhalt der Kommentare? Am 30. März 2015 erfolgte die Freischaltung der Onlinebefragung. Bis zum 9. April 2015 haben circa 1.000 Personen an der Evaluierung teilgenommen. Die Kommentare werden inhaltlich erst zum Ende der Befragungszeit ausgewertet. 13. Wann wird das Benutzungsverbot des vorhandenen Radweges aufgehoben ? Die Einrichtung der Fahrradstraße Harvestehuder Weg wird bis Ende Mai 2015 evaluiert . Bis zur Vorlage der Evaluationsergebnisse sind keine Änderungen an den bestehenden Regelungen und Verkehrsführungen vorgesehen. Im Übrigen siehe Drs. 20/13764 und Drs. 20/14125.