BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17704 21. Wahlperiode 09.07.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dennis Thering und Birgit Stöver (CDU) vom 02.07.19 und Antwort des Senats Betr.: Stationäre Behandlung von Alkoholvergiftungen in den Jahren 2017 und 2018 Missbräuchlicher Alkoholkonsum ist weiterhin ein großes Problem in unserer Gesellschaft. Auch 2016 wurden immer noch 781 Personen mit einer Alkoholvergiftung in ein Hamburger Krankenhaus eingeliefert und behandelt, wie durch eine CDU-Anfrage herauskam. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie viele vollstationäre Krankenhausfälle mit der Hauptdiagnose F10.0 gab es in den Jahren 2017 und 2018 in Hamburger Krankenhäusern? Bitte für jedes Jahr einzeln und nach Geschlecht und Alter aufgliedern. 2. Wie verteilten sich diese Behandlungsfälle in den Jahren 2017 und 2018 jeweils auf welche Hamburger Krankenhäuser? Die folgenden Hamburger Plankrankenhäuser haben der zuständigen Behörde Angaben zur Anzahl der vollstationären Fälle mit der Hauptdiagnose F10.0 (Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol: Akute Intoxikation (akuter Rausch)) für die Jahre 2017 und 2018 übermittelt. Eine Aufschlüsselung nach dem Alter ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Krankenhaus 2017 2018 Männlich Weiblich Männlich Weiblich Albertinen-Krankenhaus 14 0 10 0 Asklepios Klinik Altona 37 0 27 0 Asklepios Klinik Nord* 119 111 Asklepios Klinik St. Georg 20 1 13 1 Asklepios Klinik Wandsbek* 114 46 Asklepios Westklinikum Hamburg 40 13 24 10 Bethesda Krankenhaus Bergedorf 24 8 21 11 Bundeswehrkrankenhaus Hamburg 2 1 4 0 Ev. Amalie-Sieveking Krankenhaus 4 0 17 0 HELIOS Mariahilf Klinik Hamburg 35 14 31 14 Kath. Kinderkrankenhaus Wilhelmstift 20 19 16 20 Kath. Marienkrankenhaus 4 3 8 6 Schön Klinik Hamburg Eilbek 26 20 12 17 UKE 54 27 58 31 Wilhelmsburger Krankenhaus Groß-Sand 55 10 45 12 Gesamt 684 565 * keine Aufschlüsselung nach Geschlecht erhoben Drucksache 21/17704 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Welche Kosten entstehen in diesen Fällen im Durchschnitt pro Person für a. den Transport, Die Notfallbeförderung mit einem Rettungswagen kostet laut Ziffer 4.1 der Anlage zur Gebührenordnung der Feuerwehr Hamburg in diesem Jahr 463,00 Euro. b. die Behandlung, Die Fälle werden nach Mitteilung der Hamburg Plankrankenhäuser überwiegend in der Basis-DRG V60 (Alkoholintoxikation und Alkoholentzug oder Störungen durch Alkoholmissbrauch und Alkoholabhängigkeit ohne psychotisches Syndrom, ohne HIV- Krankheit) abgerechnet. Laut DRG-Report des Instituts für das Endgeldsystem im Krankenhaus (InEK) entstehen dafür im Durchschnitt pro vollstationärem Fall Kosten zwischen 1 200 und 1 600 Euro. c. die Nachversorgung? Hierzu liegen der zuständigen Behörde keine Informationen vor. 4. Bei wie vielen der oben genannten Krankenhauseinlieferungen wegen einer Alkoholvergiftung erfolgte in den Jahren 2017 und 2018 ein Polizeieinsatz ? Bitte jahresweise aufschlüsseln. Siehe Drs. 21/5527. 5. In welcher Höhe müssen sich die betreffenden Personen (oder deren Erziehungsberechtigte) an diesen Kosten beteiligen? Schulden Patienten der Stadt Hamburg noch diverse Beträge? Wenn ja, in welcher Gesamthöhe? Grundsätzlich ist nach Hamburgischem Gebührenrecht der Patient zugleich Zahlungspflichtiger in voller Höhe. Bei krankenversicherten Patienten erfolgt die Abrechnung der fälligen Gebühr mit dem zuständigen Kostenträger. Ob die Versicherungen individuell aufgrund der Symptomatik des Einzelfalls (vorsätzliches In-Rausch- Versetzen) die erstatteten Kosten vom Patienten zurückfordern, ist der zuständigen Behörde nicht bekannt. In welchem Umfang im Zusammenhang mit Alkoholvergiftungen Polizeieinsätze erfolgt sind und für Einsätze noch offene Forderungen bestehen, kann in der Kürze der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht ermittelt werden. 6. Welche Maßnahmen gedenkt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde zu ergreifen, um die Zahl der alkoholintoxikierten Personen in Hamburg langfristig zu reduzieren? 7. Welche Maßnahmen gedenkt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde zu ergreifen, um die Zahl der alkoholintoxikierten Personen in Hamburg kurzfristig zu reduzieren? Die Zahlen zu den vollstationären Krankenhausaufenthalten aufgrund einer Alkoholintoxikation zeigen eine fallende Tendenz auf und bestätigen den Erfolg des bisherigen Konzepts (siehe Antwort zu Fragen 1. und 2.). Die in der Drs. 21/5527 aufgeführten Maßnahmen werden bis auf den Trinkkompass weitergeführt. Vom 18. bis 26. Mai 2019 wurden zudem im Rahmen der Aktionswoche Alkohol zahlreiche Angebote in Hamburg durchgeführt (https://www.aktionswoche-alkohol.de/die-aktionswoche/). 8. Wie hat sich die Summe der städtischen Zuwendungen an Alkoholpräventionsprojekte in den Jahren 2017 und 2018 entwickelt? Bitte jahresweise aufschlüsseln. 9. Wie hat sich die Summe der städtischen Zuwendungen an Institutionen, die schwerpunktmäßig auf dem Gebiet der Alkoholprävention tätig sind, in den Jahren 2017 und 2018 entwickelt? Bitte jahresweise aufschlüsseln . Siehe Drs. 21/17382. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17704 3 10. Wie hat sich die Summe der städtischen Zuwendungen an Projekte auf dem Gebiet der Alkoholsuchthilfe in den Jahren 2017 und 2018 entwickelt ? Bitte jahresweise aufschlüsseln. 11. Wie hat sich die Summe der städtischen Zuwendungen an Institutionen, die schwerpunktmäßig auf dem Gebiet der Alkoholsuchthilfe tätig sind, in den Jahren 2017 und 2018 entwickelt? Bitte jahresweise aufschlüsseln. Die Suchthilfeangebote arbeiten suchtmittelunspezifisch, das heißt, eine Trennung nach Suchtmitteln erfolgt nicht. Hilfesuchende finden in allen Angeboten Unterstützung , gleich welches Suchtmittel vorrangig konsumiert wird. Demzufolge kann eine Darstellung der Zuwendungsmittel nicht nach spezifischen Suchtmitteln gegliedert erfolgen. Im Jahr 2017 sind 18 339 190 Euro an Zuwendungen in Rahmen von Projektförderungen an die Träger geflossen, im Jahr 2018 waren es 19 297 102 Euro.