BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17707 21. Wahlperiode 09.07.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 02.07.19 und Antwort des Senats Betr.: Verstöße gegen das Neutralitätsgebot an der Stadtteilschule Blankenese ? Vom 23. bis 25. Mai 2018 fanden auf dem Schulgelände der Stadtteilschule Blankenese die 2. „Kulturtage“ unter dem Motto „Demokratie und Nachhaltigkeit “ statt. In Drs. 21/17346 legte der Senat das Programm für den schulinternen Teil vom 23. bis 24. Mai sowie für den öffentlichen Teil am 25. Mai dar. Eltern von betroffenen Schülern der Stadtteilschule hatten der AfD- Bürgerschaftsfraktion zuvor angezeigt, an der Schule würde kurz vor den EUund Bezirkswahlen „Wahlkampf für die Grünen“ betrieben; das Programm lese sich – so ein Elternteil – wie ein „Kongress der Grünen-Jugend“. Tatsächlich enthielt das Programm auffällig viele Veranstaltungen, die thematisch den Anliegen der Grünen und ihrer politischen Vorfeldorganisationen entsprechen. Hierbei fallen besonders die Veranstaltungen rund um die Themen „Migration/Vielfalt“ und „Klimawandel“ ins Gewicht sowie die Teilnahme mehrerer umwelt- und migrationspolitischer Organisationen. Nicht bestreitbar ist auch der Fakt, dass die Kulturtage zeitlich unmittelbar vor der EU- und der Hamburger Bezirkswahl (am 26. Mai 2019) stattfanden und mit Katharina Fegebank eine GRÜNEN-Politikerin die Schirmherrschaft der Kulturtage übernahm, das öffentliche Kulturfest bewarb und am 25. Mai 2019 besuchte. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Aufgrund der Hamburger Sommerferien konnten die Fragen zu 1., 4., 8., 9., 11., 17. sowie 19. bis 21. nur teilweise beziehungsweise nicht beantwortet werden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: (I.) In Jahrgangsstufe 11 fand ein „Europawahl-Dialog“ mit Vertretern folgender Organisationen statt: GRÜNEN Jugend, Linksjugend, Junge Liberale und Junge Union. Der „Europawahl-Dialog“ wurde nach Angaben des Senats veranstaltet vom „Schulverein“.1 1. Welche Organisationen wurden zu dem „Europawahl-Dialog“ eingeladen ? Bitte außerdem das Einladungsdatum benennen. Außer den aufgeführten Personen wurde noch eine Vertreterin beziehungsweise ein Vertreter der Jungsozialisten eingeladen, die beziehungsweise der aber nicht erschienen ist. 1 Drs. 21/17346 (Anhang). Drucksache 21/17707 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Das Einladungsdatum ist der für Bildung zuständigen Behörde nicht bekannt. Aufgrund der Hamburger Sommerferien konnte das Datum des Einladungsschreibens in der Schule nicht ermittelt werden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. Hätten gemäß Geschäftsordnungsbestimmung Nummer 14 der Behörde für Schule und Berufsbildung zu dieser Veranstaltung Vertreter aller in der Bürgerschaft vertretenen Parteien (oder ihrer Jugendorganisationen) eingeladen werden müssen? 3. Ist es zulässig, politische Diskussionsveranstaltungen an Unterrichtstagen und zur Unterrichtszeit in der Schule von einem „Schulverein “ veranstalten zu lassen und mit dieser „Auslagerung“ die Geschäftsordnungsbestimmung Nummer 14 der Behörde für Schule und Berufsbildung zu umgehen? Nach der Geschäftsordnung Nummer 14 der für Bildung zuständigen Behörde hätten zu der Veranstaltung alle in der Bürgerschaft vertretenen Parteien eine Einladung erhalten müssen. 4. Wie fiel das Ergebnis der Juniorwahl an der Stadtteilschule Blankenese aus? Bitte die Ergebnisse separat für die beteiligten Jahrgangsstufen und für die gesamte Schule angeben. Das Ergebnis der Juniorwahl der Stadtteilschule Blankenese ist der für Bildung zuständigen Behörde nicht bekannt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Zu den Ergebnissen der Juniorwahl für Hamburg zur Europawahl insgesamt siehe https://www.juniorwahl.de/europawahl-2019.html. (II.) Weiterhin fanden mehrere Veranstaltungen der Organisation „Grenzgänger e.V.“ statt (Workshop „Stereotype und Vorurteile“, „Stadtrundgang Migration“). Die Hamburger Leiterin von „Grenzgänger e.V.“, Anna L., ist Fachreferentin im Bereich „Migration“ im Landtag Schleswig- Holstein für die GRÜNEN Fraktion;2 die stellvertretende Leiterin von „Grenzgänger e.V.“ in Hamburg, Miriam B., ist Mitglied der GRÜNEN Hamburg und leitet die Landesarbeitsgruppe „Säkulare Grüne Hamburg “.3 Möglicherweise sind noch weitere Referenten des Hamburger Vereins „Grenzgänger e.V.“ Parteimitglieder der GRÜNEN; bei den oben genannten Angaben handelt es sich nur um eine stichprobenartige Recherche öffentlich zugänglicher Quellen über das Leitungspersonal. 5. Seit wann sind der BSB und der Leitung der Stadtteilschule Blankenese bekannt, dass es sich bei der Leitung der Hamburger Gruppe von „Grenzgänger e.V.“ um Parteimitglieder der GRÜNEN handelt , die in besonderer Weise programmatisch in die Partei- beziehungsweise die Fraktionsarbeit eingebunden sind und teils auch in wirtschaftlicher Abhängigkeit zu den GRÜNEN stehen? 6. Welche Kenntnisse hat die BSB über weitere Parteimitgliedschaften der Referenten der Hamburger Gruppe von „Grenzgänger e.V.“ und inwiefern ist das für die BSB vor dem Hintergrund der vorangestellten Informationen und der Gefahr möglicher parteipolitischer Einflussnahmen an Hamburger Schulen von Interesse? 7. Hält die BSB die Kooperation mit einem Verein, der nachweislich von GRÜNEN-Mitgliedern geleitet und inhaltlich gesteuert wird, vereinbar mit den Rechtsvorschriften rund um das Neutralitätsgebot? Insbesondere: Wie will die BSB das Vertrauen in die Neutralität staatlicher Schulen sicherstellen, wenn sie mit einem von GRÜNEN- 2 https://sh-gruene-fraktion.de/mitarbeiterinnen (abgerufen am 27.06.2019); http://grenzgaenger-hamburg.de/team-hamburg (abgerufen am 27.05.2019). 3 https://www.gruene-hamburg.de/gliederung/lag-saekulare-gruene-hamburg/ (abgerufen am 27.06.2019); http://grenzgaenger-hamburg.de/team-hamburg (abgerufen am 27.05.2019). Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17707 3 Mitgliedern gesteuerten Verein kooperiert und regelmäßig Veranstaltungen durchführt? Die Parteizugehörigkeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Kooperationspartnern der Schulen unterliegen dem Datenschutz, daher wird sie von der für Bildung zuständigen Behörde nicht erfasst beziehungsweise bewertet. Im Übrigen kann alleine die Zugehörigkeit zu einer Partei keinen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot darstellen. 8. Seit wann kooperiert die BSB mit der Hamburger Gruppe von „Grenzgänger e.V.“? 9. Welche Veranstaltungen/Projekte hat die Hamburger Gruppe von „Grenzgänger e.V.“ an Hamburger Schulen oder unter Beteiligung von Hamburger Schülern bislang durchgeführt? Zur Beantwortung der Frage hätte eine Schulabfrage bei sämtlichen Hamburger Schulen durchgeführt werden müssen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 10. Welche öffentlichen Mittel flossen bislang von der Freien und Hansestadt Hamburg an den Verein „Grenzgänger e.V.“? Bitte projektbezogen aufschlüsseln. 11. Werden mit Mitteln der Freien und Hansestadt Hamburg Personalkosten bei „Grenzgänger e.V.“ direkt oder indirekt finanziert? Bitte detailliert darlegen. 12. Erhielten die Referenten von „Grenzgänger e.V.“ für ihre Veranstaltungen im Rahmen der „Kulturtage“ ein Honorar? Wenn ja, wie hoch fiel das Honorar aus? Für die Jahre ab 2014 konnten folgende Zahlungen im Einzelplan 3.1 festgestellt werden : 2014: 368, 94 Euro, 2015: 1 670 Euro, 2018: 1 630 Euro, 2018 100 Euro und bis einschließlich 1. Juni 2019 450 Euro. Mit Stand vom 30. Juni 2019 wurden an den Verein „Grenzgänger e.V.“ Honorare in Höhe von 450 Euro gezahlt. Der Zuwendungsnehmer entscheidet über die Verwendung der Mittel. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 13. In welcher Höhe hat der Verein „Grenzgänger e.V.“ für seine Hamburger Arbeit öffentliche Mittel bei anderen Institutionen (Bund, EU et cetera) beantragt und inwieweit sind diese bewilligt worden? Diese Frage betrifft nicht den Zuständigkeitsbereich des Hamburger Senats. 14. Handelt es sich bei dem Verein „Grenzgänger e.V.“ um einen gemeinnützigen Verein? Aufgrund des in § 30 AO normierten Steuergeheimnisses darf diese Frage nicht beantwortet werden. 15. Wird die BSB angesichts der derzeitigen Leitung des Vereins durch herausgehobene Mitglieder der GRÜNEN weiter mit dem Verein kooperieren? 16. Wie würde es die BSB bewerten, wenn ein Verein unter Leitung und Steuerung von herausgehobenen AfD-Mitgliedern migrationskritische Workshops oder Stadtrundgänge an Hamburger Schulen beziehungsweise mit Hamburger Schülern durchführen würde? Siehe Antwort zu 5 bis 7. 17. Welche Personen waren an der Terminierung der „Kulturtage“ an der Stadtteilschule Blankenese beteiligt und warum wurde der Termin ausgerechnet unmittelbar vor die EU- und die Hamburger Bezirkswahl(en) gelegt? Drucksache 21/17707 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Aufgrund der Hamburger Sommerferien ist eine Ermittlung der Personen, die an der Terminierung beteiligt waren, nicht möglich. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 18. Sieht die BSB aufgrund des grün-linkslastigen Agenda-Settings der „Kulturtage“ unmittelbar vor der EU- und der Bezirkswahl wirklich keinerlei Beeinflussung der politischen Präferenzen oder Wahlentscheidungen von Schülern? Die für Bildung zuständige Behörde vermag bei einem Podium, das mit je einem Vertreter der Jugendorganisationen der GRÜNEN, der LINKEN, der FDP und der CDU besetzt ist, keine einseitige Ausrichtung erkennen. Im Übrigen siehe Antworten zu 2. und 3. sowie zu 4. (III.) In Jahrgangsstufe 8 fand während der schulinternen „Kulturtage“ der Workshop „Fake News“ unter Leitung der Organisation „Think social now 2.0“ statt; die Organisation führte in Jahrgangsstufe 10 außerdem die Veranstaltung „Hate Blocker“ durch. 19. Welche Definition beziehungsweise welches Konzept von „Fake News“ lag der Veranstaltung zugrunde? 20. Welche Inhalte wurden bei der Veranstaltung vermittelt? 21. Welche Beispiele für „Fake News“ wurden während der Veranstaltung besprochen? Bitte konkret darlegen. 22. Welche Beispiele für Hass-Nachrichten wurden im Rahmen der Veranstaltung „Hate Blocker“ besprochen? Bitte konkret darlegen. Siehe Vorbemerkung.