BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17708 21. Wahlperiode 09.07.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 02.07.19 und Antwort des Senats Betr.: Fahren ohne Fahrerlaubnis in Hamburg (IV) Wie der Senat zuletzt auf meine Schriftliche Kleine Anfrage vom 5. Juni 2018 (Drs. 21/13305) berichtete, wurden im Jahr 2017 sowie im 1. Quartal 2018 pro Jahr über 1 700 Strafanzeigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gefertigt . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Personen sind 2018 sowie bis zum Ende des 2. Quartals 2019 in Hamburg bei Verkehrskontrollen ohne gültige Fahrerlaubnis jeweils jährlich aufgefallen? Wie viele entsprechende Strafanzeigen wurden jeweils gefertigt? Die Polizei führt keine Statistiken im Sinne der Fragestellungen. Eine interne Auswertung , für deren Vollständigkeit keine Gewährleistung übernommen werden kann, ergab für das Jahr 2018 2 109 Fälle und im ersten Halbjahr 2019 961 Fälle. Grundsätzlich wird bei jedem Verdachtsfall eine Strafanzeige gefertigt. 2. Wie viele Strafanzeigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis führten jeweils 2018 und im 1. und 2. Quartal 2019 zu welchen Verurteilungen welchen Strafmaßes? Die Auswertung der folgenden Angaben erfolgte über das Vorgangsbearbeitungs- und Vorgangsverwaltungssystems der Staatsanwaltschaft MESTA mit Stand vom 3. Juli 2019. Da dieses System nicht für Statistikzwecke konzipiert wurde, erfolgen diese Angaben mit Vorbehalt und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Freiheitsstrafen mit Bewährung Freiheitsstrafen ohne Bewährung Geldstrafen Verurteilungen nach Jugendrecht 2018 44 10 964 52 1. Quartal 2019 2 1 103 2 2. Quartal 2019 - - 6 - Neben den aufgeführten Strafen können Nebenstrafen verhängt werden, wie zum Beispiel die Entziehung der Fahrerlaubnis. 3. Welche (neuen) Maßnahmen haben die zuständigen Behörden ergriffen, um derartigen Fällen entgegenzuwirken? 4. Welche (neuen) Maßnahmen sind geplant, um derartigen Fällen entgegenzuwirken ? Siehe Drs. 21/13305.