BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17709 21. Wahlperiode 09.07.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 02.07.19 und Antwort des Senats Betr.: Eine Bildungscloud für Hamburgs Schulen – Was ist der aktuelle Stand? Cloud-basierte Softwarelösungen für Schulen bieten prinzipiell enorme Potenziale, denn sie sind die Grundlage für interaktives Lernen sowie digitalgestütztes individualisiertes Lernen und können zudem zu einer effektiven wie papierlosen Schulverwaltung beitragen. Mittelfristig muss die „digitale Schule aus einem Guss“ das Ziel sein. Die Freien Demokraten haben daher immer wieder die Umsetzung einer Bildungscloud für Hamburgs Schulen gefordert.1 Aktuell wird durch die Hasso-Plattner-Institut für Digital Engineering gGmbH und den Verein mathematisch-naturwissenschaftlicher Excellence-Center an Schulen e.V. (Verein MINT-EC) eine durch das Bundesbildungsministerium geförderte Bildungscloud entwickelt.2 Der bisherige Stand der Entwicklung, Planung und Umsetzung und auch die Herausforderung der Umsetzung einer Bildungs-Cloud wurden in den Medien problematisiert .3 Im Zusammenhang mit der Umsetzung wurde auch kritisiert, dass bei der bisherigen Umsetzung nur analoge Unterrichtsansätze ins Digitale übertragen , neue didaktische Möglichkeiten aber nicht umfassend erprobt würden .4 Ein weiterer Kritikpunkt bezieht sich nicht auf die Softwarelösung als solche, sondern darauf, dass eine breite Umsetzung und Nutzung durch mangelhafte Kommunikation und Koordination mit den Ländern erschwert würde. Es besteht hier die Gefahr, dass viel investiert wird, ohne dass eine breit genutzte und auch überregional kompatible Anwendung entsteht.5 Es ist für die Zukunft der digitalen Bildung in Hamburg entscheidend, dass die Bildungscloud kein fernes Versprechen bleibt, sondern bald zu einer Realität des Schulalltags wird. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Cloud-basierte Softwarelösungen, sogenannte Bildungsclouds, sind ein wichtiger Bestandteil ganzheitlicher Ansätze für eine Bildung in der digitalen Welt. „Bil- 1 http://www.buergerschafthh .de/parldok/dokument/56622/wlan_und_bildungscloud_fuer_alle_hamburger_ schulen.pdf und https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/61083/ digitalisierung_an_hamburger_schulen_endlich_voranbringen.pdf. 2 https://www.bmbf.de/de/die-schul-cloud-digitale-lernangebote-fuer-den-unterricht-7479.html und https://hpi.de/open-campus/hpi-initiativen/bildungscloud.html. 3 Beispielhaft: https://www.spiegel.de/lebenundlernen/schule/digitaler-schulunterrichtdeutschland -ist-weit-abgeschlagen-a-1273039.html. 4 https://www.zeit.de/2019/25/schul-cloud-digitalisierung-schule-unterricht-lernen. 5 https://www.noz.de/deutschland-welt/politik/artikel/1766187/fdp-bund-ist-dabei-mit-schulcloud -sieben-millionen-euro-in-den-sand-zu-setzen. Drucksache 21/17709 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 dungsclouds“ nehmen einen breiten Raum in der öffentlichen Diskussion zum digitalen Lernen und zum DigitalPakt Schule ein. Eine einheitliche Definition des Begriffs „Bildungscloud“ existiert nicht. Im Kontext Schule sollen „Bildungscloud“-Lösungen den Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern digitale Lerninhalte zur Verfügung stellen, als Dateiablage für die Schul- und Unterrichtsorganisation dienen oder Kalenderfunktionen beinhalten. „Bildungsclouds“ sind im Kern eine Kommunikations- und Kollaborationsplattform für Lehrende und Lernende in einer Schule sowie einem Bundesland . Sie enthalten daher allesamt Kernmodule wie eine webbasierte Dateiablage und können um weitere Module erweitert werden (https://www.datenschutz zentrum.de/artikel/1097-Was-ist-eigentlich-unter-dem-Begriff-Bildungs-Cloud-zuverstehen .html). Die für Bildung zuständige Behörde hat frühzeitig begonnen, die Voraussetzungen für ein Lernen mit digitalen Bildungsmedien und die Förderungen von Kompetenzen für ein Leben in der digitalen Welt zu schaffen. Handlungsleitend ist dabei die Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ der Kultusministerkonferenz (https://www.kmk.org/ fileadmin/Dateien/pdf/PresseUndAktuelles/2017/Strategie_neu_2017_datum_1.pdf). Alle staatlichen Hamburger Schulen sind über den Anschluss an das Glasfasernetz der Stadt Hamburg mit schnellen Internetzugängen ausgestattet, verfügen über eine kabelgebundene Vernetzung und leistungsstarke Internetschutzfilter. In den staatlichen allgemeinbildenden Schulen sind über 30 000 digitale Endgeräte im Einsatz und statistisch betrachtet ist jeder zweite Unterrichtsraum mit Präsentationstechnik ausgestattet . Für die beruflichen Schulen hat das Hamburger Institut für Berufliche Bildung bereits 2004 mit WiBeS (Wissensmanagement für berufliche Schulen) eine gemeinsame Internetplattform als Bildungscloud für die Kollaboration von Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften eingeführt. Sie unterstützt den Austausch und die Zusammenarbeit der HIBB-Zentrale und der berufsbildenden Schulen untereinander auf der Grundlage einer gemeinsamen Wissensbasis und erfüllt Funktionalitäten im Qualitätsmanagement der Schulen. Die 32 berufsbildenden Schulen nutzen die Plattform WiBeS in unterschiedlicher Intensität als Medium für den inner- und überschulischen Austausch von Regelungen und Materialien. In zwei berufsbildenden Schulen wird zusätzlich der Einsatz einer auf WiBeS basierenden Steuerung von Unterrichtsprozessen erprobt. Ein gemeinsames WiBeS-basiertes Intranet befindet sich derzeit im Aufbau. Mit der einheitlichen Kommunikations- und Kollaborationsplattform „eduPort“ im Schuljahr 2016/2017 hat die für Bildung zuständige Behörde für alle allgemeinbildenden Schulen und ihre Beschäftigten den landesweiten Betrieb einer „Bildungscloud“ begonnen. Über eduPort stehen den Lehrkräften dienstliche E-Mail-Adressen zur Verfügung . Über das „eduPort“-Modul edu-sharing können Dateien und Dateiordner auf „eduPort“ datenschutzkonform abgelegt und zwischen Lehrkräften ausgetauscht werden . So können zum Beispiel Lehrkräfte und Fachschaften innerhalb einer Schule, aber auch schulübergreifend mit Kolleginnen und Kollegen aller allgemeinbildenden Schulen Hamburgs miteinander kommunizieren und webbasiert zusammenarbeiten. Darüber hinaus erfüllt „eduPort“ die wichtige Funktion eines landesweiten Zugangsportals . Über ein sogenanntes Single-Sign-On-Verfahren (SSO) muss sich eine Lehrkraft nur einmal anmelden, um neben den Kernmodulen E-Mail und der Dateiablage „edu-sharing“ auch weitere landesweite webbasierte Angebote nutzen zu können . So können Lehrkräfte etwa über SSO im Rahmen von „eduPort“ auf den sonst anmeldungspflichtigen Dienst der Schulmediathek Hamburg und damit auf eine Vielzahl digitaler Unterrichtsmedien zugreifen. Einige Schulen nutzen die Plattform zur Zusammenarbeit mit Schülerinnen und Schülern . Perspektivisch werden die Schülerinnen und Schüler an den allgemeinbildenden Schulen Zugang zu „eduPort“ erhalten. So wird die rechtssichere und datenschutzkonforme Nutzung des Internets über das drahtlose LAN sichergestellt. Die Plattform „eduPort“ baut auf „Logineo“ auf, einer Lösung, die in Nordrhein- Westfalen von den kommunalen Dienstleistern LVR-InfoKom und dem kommunalen Rechenzentrum Niederrhein für Schulen entwickelt wurde. Es handelt sich daher um eine „private Cloud“, die die flexible Bereitstellung für die Nutzerinnen und Nutzer mit einem hohen Maß an Datenschutz und Datensicherheit verbindet. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17709 3 Des Weiteren stehen allen staatlichen weiterführenden Schulen in Hamburg die Anwendungen bettermarks und kapiert.de als Cloud-basierte Anwendungen zur Verfügung . Einen Schwerpunkt in der Umsetzung der Strategie der Kultusministerkonferenz stellt im Bereich digitaler Bildungsmedien für die für Bildung zuständige Behörde das digital .learning.lab Hamburg dar, das seit Oktober 2018 ebenfalls über eduPort nutzbar ist. Lehrkräfte können im frei zugänglichen digital.learning.lab auf digitale Unterrichtsbausteine zugreifen, die unter Federführung der für Bildung zuständigen Behörde von Hamburger Lehrkräften erstellt wurden. Diese erprobten Unterrichtskonzepte liegen als freie Bildungsmaterialien, sogenannte Open Educational Resources, vor und können an die eigene Lerngruppe angepasst werden. Die digitalen Unterrichtsbausteine enthalten Angaben zur Differenzierung und leisten einen Beitrag zu einer verstärkten Individualisierung von Lernprozessen durch den Einsatz digitaler Medien. Während einige dieser Unterrichtskonzepte einen niedrigschwelligen Einstieg in das Lehren und Lernen mit digitalen Medien ermöglichen, weisen andere einen sehr hohen Innovationsgrad auf, zum Beispiel durch die gemeinsame Erstellung von VR-Umgebungen (virtuelle Realität) durch Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler. Das digital .learning.lab wird derzeit bundesweit als ein beispielgebendes Bildungsportal für die Umsetzung der Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ der Kultusministerkonferenz wahrgenommen. Es ist aus Sicht der für Bildung zuständigen Behörde nicht zielführend, analoge Unterrichtsansätze von digitalen zu unterscheiden. Bildungsclouds, Lernplattformen und digitale Bildungsmedien sind einige Merkmale eines Unterrichts, in dem Schülerinnen und Schüler neben dem Erwerb fachspezifischer und überfachlicher Kompetenzen ihre Fertigkeiten mit digitalen Medien und ihr Wissen über digitale Medien erweitern. Diese Merkmale ergänzen sich und stellen keine Alternativkonzepte dar. Im Übrigen siehe Drs. 21/4284, 21/7633, 21/11206 und 21/16616. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche praktischen Anwendungen sehen der Senat und die zuständigen Behörden aktuell in Bezug auf eine Bildungscloud? Bitte die möglichen Anwendungen konkret und unter Nennung des geplanten Zeithorizonts der Umsetzung – kurzfristig, mittelfristig, langfristig – darstellen. Bitte an dieser Stelle ebenfalls kennzeichnen, welche Funktionalitäten lediglich eine digitale Umsetzung bereits analog vorhandener Möglichkeiten sind und welche Funktionalitäten neu durch eine digitale Umsetzung ermöglicht werden. 2. Welchen Ansatz verfolgt die Freie und Hansestadt Hamburg bei der Implementierung einer Bildungscloud für Hamburgs Schulen? Bitte insbesondere auf folgende Aspekte eingehen: a) Ob, seit wann und mit welchem bisherigen Ergebnis in Hamburg an einer Bildungscloud gearbeitet wird. Bitte ebenfalls konkret benennen , welche Definition einer Bildungscloud den Planungen des Senats und der zuständigen Behörden zugrunde liegt. Siehe Vorbemerkung. b) Welche Position der Senat und die zuständigen Behörden bezüglich der Grundsatzfrage vertreten, ob eine Bildungscloud von staatlichen Einrichtungen entwickelt und betrieben oder aber von Privaten entwickelt und entsprechend erworben oder lizenziert werden sollte. Entscheidend für die Auswahl einer „Bildungscloud“ sind ihre Funktionalität und Qualität . Des Weiteren sind die Kosten der Anschaffung oder Entwicklung und des Betriebs wesentliche Kriterien. Es kommen somit sowohl private als auch staatliche Einrichtungen in Betracht. Drucksache 21/17709 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 c) Ob vonseiten des Senats und der zuständigen Behörde derzeit Pläne bestehen, die Entwicklung einer Bildungscloud für Hamburgs Schulen auszuschreiben? Wenn ja, wann und inwiefern? Siehe Vorbemerkung. Zur Erweiterung mit zusätzlichen Modulen sind die Überlegungen der für Bildung zuständigen Behörde noch nicht abgeschlossen. d) Ob nach Ansicht des Senats und der zuständigen Behörden an Hamburgs Schulen bereits die technische Infrastruktur – zum Beispiel WLAN in jedem Klassenzimmer – die für den erfolgreichen Betrieb einer Bildungscloud notwendig ist, besteht. Wenn ja, bitte erläutern, inwiefern die technische Infrastruktur den Betrieb einer wie in 2. a) definierten Bildungscloud ermöglicht. Wenn nein, warum nicht? Wann wird die Infrastruktur bestehen? Im Rahmen des Sonderinvestitionsprogramms – SIP 2010 wurden eine leistungsfähige strukturierte lokale Netzinfrastruktur (LAN) in den Unterrichtsräumen und ein breitbandiger Zugang zum Internet in allen staatlichen allgemeinbildenden Schulen realisiert . Damit steht bereits heute der schnelle Internetzugang mit kabelgebundenen Endgeräten wie Notebooks und Desktop-Rechnern für die Nutzung der „Bildungscloud “ zur Verfügung. Eine Funkvernetzung wird diese Ausstattung für den unterrichtlichen Einsatz von mobilen Endgeräten wie Smartphones und Tablets ergänzen und erweitern. Im Zuge der Umsetzung des DigitalPaktes wird ein flächendeckender Ausbau der WLAN-Infrastruktur erfolgen. Im Übrigen siehe Drs. 21/13546. e) Ob die Inhalte des digital.learning.lab von dem Senat und den zuständigen Behörden als mögliche zukünftige Bestandteile oder als Alternativkonzept zur Bildungscloud betrachtet werden. f) Ob bei der Umsetzung einer Bildungscloud für Hamburg auf eine eigene Entwicklung oder auf die Umsetzung eines extern entwickelten Systems gesetzt wird. Bitte den gewählten Ansatz im Detail darstellen und begründen, warum die Entscheidung für diesen Ansatz getroffen wurde. Bitte auch an dieser Stelle auf die unter 2. b) aufgeworfene Frage der Wahl zwischen staatlicher und privater Entwicklung eingehen. g) Inwiefern die unter Punkt 1. genannten Funktionen durch den gewählten Ansatz umgesetzt werden. An dieser Stelle bitte ebenfalls darstellen, ob es sich bei der jeweils genannten Funktion um eine lediglich aus der analogen Welt ins Digitale überführte Funktion oder aber um eine gänzlich neue Funktionalität handelt. Siehe Vorbemerkung. h) Ob und inwiefern Kompatibilitätserwägungen, also überregionale Nutzung und Anschlussmöglichkeiten des Bildungscloud-Systems, bei der lokalen Umsetzung mitgedacht und umgesetzt wurden. Bei jeder Cloud wird als Stand der Technik eine überregionale Nutzung und Anschlussmöglichkeit mitbedacht. „EduPort“ ist bereits eine Lösung, die nicht Hamburg -spezifisch entwickelt wurde. Große Teile sind Open Source, was bedeutet, dass der Quellcode frei verfügbar ist. i) Inwiefern Überlegungen zu Datenschutz und Datensicherheit bei den bisherigen Planungen mitgedacht und umgesetzt wurden. Die für Bildung zuständige Behörde erfüllt ihre Verpflichtungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit, sodass diese Themen immer eine wesentliche Anforderung bei der Auswahl und dem Betrieb von IT-Lösungen sind. j) Inwiefern Überlegungen zu einem schulischen Qualitätsmanagement -System bei den bisherigen Planungen mitgedacht und umgesetzt wurden. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17709 5 Siehe Vorbemerkung. k) Ob und inwiefern Mittel aus dem Digitalpakt für die Umsetzung einer Bildungscloud in Hamburg durch den Senat und die zuständigen Behörden eingeplant sind. Bitte hier insbesondere darauf eingehen, ob und inwiefern die unterschiedlichen Funktionalitäten durch Mittel aus dem Digitalpakt förderfähig sind (da zum Beispiel die Entwicklung einer Verwaltungssoftware nicht förderfähig ist). Bitte an dieser Stelle ebenfalls auf die unter 2. b) aufgeworfene Frage Bezug nehmen und darstellen, wie der Senat die Einschränkungen beurteilt, die sich durch die aktuellen Förderbedingungen diesbezüglich ergeben . Die Nutzung der Förderung durch den DigitalPakt wird beim Aufbau, der Entwicklung und Weiterentwicklung von Cloud-Angeboten jeweils geprüft. Fördervoraussetzung nach der Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule ist, dass die Maßnahme pädagogische oder funktionale Vorteile bietet, sodass sachgerechte, dem Förderzweck des DigitalPakts Schule entsprechende Kriterien festgelegt wurden. l) Ob und inwiefern die auf der Hamburger Bildungscloud umgesetzten digitalen Lernmittel kurz-, mittel- und langfristig finanziert werden sollen. Die für Bildung zuständige Behörde setzt nur solche Maßnahmen um, bei denen die Finanzierung nachhaltig erfolgt. m) Ob und inwiefern Open Educational Resources bei der derzeitigen Umsetzung und Planung einer Bildungscloud für Hamburgs Schulen berücksichtigt werden. Siehe Vorbemerkung. 3. Welche Gespräche fanden zwischen Vertretern der Freien und Hansestadt Hamburg und anderen Vertretern des Bundes, der Länder sowie anderer Institutionen und Behörden bezüglich der Umsetzung einer Bildungscloud statt? Bitte konkret Zeitpunkt, Inhalt der Gespräche und beteiligte Hamburger Personen und die jeweiligen Gesprächspartner darstellen. 4. Findet ein regelmäßiger Kontakt und Austausch von Expertise zwischen den zuständigen Hamburger Behörden und den Entwicklern des Hasso- Plattner-Instituts und des MINT-EC statt? Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, warum nicht? Hamburg hat mit dem Chief Digital Officer (CDO) der für Bildung zuständigen Behörde an den vom Schulausschuss der Kultusministerkonferenz initiierten länderübergreifenden Treffen zu dem Thema „Bildungscloud“ im Mai und im Dezember 2018 teilgenommen . Das Hasso-Plattner-Institut war anwesend und an den Austauschen beteiligt . 5. Bestehen vonseiten des Senats und der zuständigen Behörde Pläne, die Ergebnisse der Entwicklung einer Bildungscloud am Hasso-Plattner- Institut für den Auf- oder Ausbau einer Hamburger Bildungscloud zu nutzen ? Wenn ja, wann und inwiefern? Wenn nein, warum nicht? Die staatlichen Schulen in Hamburg verfügen über eine Bildungscloud. Die für Bildung zuständige Behörde steht weiteren Entwicklungen aufgeschlossen gegenüber. Im Übrigen siehe Antwort zu 3 und 4. 6. Wie viele Hamburger Schulen sind momentan an der Entwicklung oder Erprobung einer Bildungscloud in welcher Form beteiligt? Drucksache 21/17709 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Bitte die entsprechenden Schulen auflisten und die Art der Beteiligung konkret darstellen. Siehe Vorbemerkung.