BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17711 21. Wahlperiode 09.07.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oetzel (FDP) vom 02.07.19 und Antwort des Senats Betr.: Babylotsen Aus einer Antwort des Senats geht hervor, dass das Programm „Babylotsen“ in unterschiedlichen Ausformungen in elf Hamburger Geburtskliniken angeboten wird (Drs. 21/14753). Insoweit übernimmt einerseits die Stiftung See- You in einer Mehrzahl der Hamburger Geburtskliniken die Durchführung dieses Programms und andererseits existieren klinikinterne Angebote sowie ein Angebot des Gesundheitsamtes in Harburg. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Unterschiede bestehen zwischen dem Angebot der Stiftung SeeYou und klinikinternen Angeboten beziehungsweise dem Angebot durch das Gesundheitsamt in Harburg? In Harburg werden die verschiedenen Aufgaben der Bereiche Mütterberatung, Familienteams und Babylotsen von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bezirksämter wahrgenommen. Die Leistungen werden zu weiten Teilen auch aufsuchend und gleichsam aus einer Hand angeboten. Die Babylotsinnen und Babylotsen sind als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Auftrag der Stiftung SeeYou tätig. Sie lotsen die unterstützenden Familien bedarfsbezogen in die Familienteams und zu weiteren Angeboten. Darüber hinaus besteht im Zentrum Geburtshilfe, Kinder- und Jugendmedizin des UKE ein eigenes Sozialteam, in dem Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sowie speziell weitergebildete Pflegekräfte tätig sind. Dieses Sozialteam wird gegebenenfalls auch aufsuchend bei den Patientinnen tätig. Bei Bedarf lotst das Sozialteam die zu unterstützenden Familien in weiterführende, möglichst heimatnahe Hilfestrukturen. Außerdem begleitet das Sozialteam die entsprechenden Familien weiter, wenn das Neugeborene beziehungsweise die Neugeborenen auch medizinische Unterstützung durch die Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendmedizin benötigt beziehungsweise benötigen. Durch dieses Vorgehen ist eine kontinuierliche Unterstützung während des gesamten Krankenhausaufenthaltes für Mutter und Kind sowie die Anbindung an weitere Unterstützungsangebote gewährleistet. 2. Ist eine Ausweitung der Kooperation mit der Stiftung SeeYou im Rahmen der „Babylotsen“ geplant? 3. Wie hoch ist die jährlich zur Verfügung gestellte Gesamtfördersumme für Frühe Hilfen für die Bezirke gemäß der zwischen Bund und Ländern zum 1. Oktober 2017 geschlossenen Verwaltungsvereinbarung des Fonds Frühe Hilfen über die Bundesstiftung Frühe Hilfen (Verwaltungsvereinbarung )? Drucksache 21/17711 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Gemäß Verwaltungsvereinbarung „Fonds Frühe Hilfen“ über die Bundesstiftung Frühe Hilfen erhält die Freie und Hansestadt Hamburg jährlich 1 179 473 Euro aus dem Fonds der Bundesstiftung zur Umsetzung der Förderbereiche (Artikel 3 Absatz 1 Nummern 1 bis 3 der Vereinbarung). Dieser Betrag ist seit 2014 unverändert. Die Bezirksämter erhalten im Jahr 2019 davon insgesamt 780 500 Euro zur Umsetzung der Förderbereiche der Bundesstiftung Frühe Hilfen. Die jährlich beantragte Gesamtfördersumme übersteigt regelmäßig die zur Verfügung stehenden Mittel. Die aktuell beantragte Fördersumme für die Stiftung SeeYou beträgt für 2020 639 607,15 Euro. Eine Ausweitung von SeeYou setzte weitere Stiftungsmittel voraus. Hamburg hat sich mit anderen Ländern für die Dynamisierung der Fördermittel auf der 92. Gesundheitsministerkonferenz eingesetzt. 4. Wie hoch ist die jährlich zur Verfügung gestellte Gesamtfördersumme nach 2.4 der Verwaltungsvereinbarung? Bei Artikel 2 der Verwaltungsvereinbarung geht es um den Stiftungszweck und das Stiftungsvermögen der Bundesstiftung. Abschnitt 2.4. der Hamburger Fördergrundsätze zur „Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Hamburger Landeskonzeptes Frühe Hilfen“ bezieht sich hingegen auf die „Angebote an den Schnittstellen der unterschiedlichen Sozialleistungssysteme“ und umfasst damit die Förderung der Babylotsen . Für die Umsetzung der Hamburger Babylotsen der Stiftung SeeYou werden im Jahr 2019 305 000 Euro (2018: 305 000 Euro, 2017: 290 000 Euro) aus Mitteln der Bundesstiftung Frühe Hilfen zur Verfügung gestellt. Aus eigenen Mitteln hat die BGV 75 000 Euro zu Verfügung gestellt. Hinzu kommen 35 000 Euro aus Bundesmitteln für die Umsetzung des Harburger Modells der Babylotsen, die dem Bezirk Harburg zur Verfügung gestellt werden. 5. Wie hoch ist die jährlich beantragte Gesamtfördersumme nach 2.4 der Verwaltungsvereinbarung durch die antragsfähigen Träger? 6. Inwieweit wird oder hat der Beschluss der 92. Gesundheitsministerkonferenz zur Dynamisierung der Fördermittel zur Förderung Früher Hilfen1 die Fördermittelvergabe nach Fragen 3. und 4. beeinflusst? Siehe Antwort zu 2. und 3. 1 https://www.gmkonline.de/Beschluesse.html?id=884&jahr.