BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17722 21. Wahlperiode 09.07.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Ralf Niedmers (CDU) vom 03.07.19 und Antwort des Senats Betr.: Landstromanlagen in Hamburg (VII) Kreuzfahrtschiffe verbringen einen großen Teil ihrer Betriebszeit in Häfen (AIDA-Schiffe beispielsweise 40 Prozent). Ziel ist es, die Energieversorgung von Kreuzfahrtschiffen während ihrer Liegezeiten umweltfreundlicher und effizienter zu gestalten. Bei 100-prozentiger Versorgung mit stationärem Landstrom fallen die Emissionen bei den Kraftwerken und nicht im Hafen an. Dadurch soll der Schadstoffausstoß während der Liegezeiten im Vergleich zur Eigenstromversorgung durch Generatoren deutlich gesenkt werden. Laut Cruise Gate Hamburg sei der Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) durch die Landstromnutzung von Kreuzfahrtschiffen in Hamburg im Jahr 2017 bereits um rund 200 Tonnen und 2018 um 458 Tonnen reduziert worden. Betrachtet man jedoch die Liegezeiten, die Kreuzfahrtschiffe – wie beispielsweise die AIDAsol – an der Landstromanlage Altona tatsächlich verbringen, wird deutlich, dass die Kapazitäten nicht ansatzweise ausgeschöpft werden (vergleiche Drs. 21/9391). Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt: 1. Wie viele und welche Kreuzfahrtschiffe wurden im 2. Quartal 2019 an der Landstromanlage am Cruise Center Altona jeweils wie lange mit Landstrom versorgt? Bitte konkreten Zeitraum und Anzahl der tatsächlichen Versorgungsstunden, den jeweiligen Verbrauch in MWh sowie die entsprechenden Umsatzerlöse nennen. Im 2. Quartal 2019 wurde die AIDAsol am Cruise Center Altona mit Landstrom versorgt . Datum. Versorgungszeit. Verbrauch 05.05.2019 circa 8.00 bis 17.15 Uhr 44MWh 12.05.2019 circa 7.30 bis 17.45 Uhr 47MWh 22.05.2019 circa 7.00 bis 20.45 Uhr 63MWh 01.06.2019 circa 6.30 bis 18.00 Uhr 50MWh 11.06.2019 circa 7.30 bis 18.00 Uhr 46MWh 28.06.2019 circa 7.30 bis 18.30 Uhr 49MWh Drucksache 21/17722 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die HPA ist als Infrastrukturdienstleister nur Betreiber der Landstromanlage. Über die Verträge zwischen Energielieferanten und Reederei können deshalb keine Angaben gemacht werden. Im Übrigen siehe Drs. 21/14616. 2. Wie bewertet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die unter 1. genannte Anzahl im Hinblick auf die Auslastungsentwicklung der Landstromanlage am Cruise Center Altona? Bitte unter Berücksichtigung technischer und organisatorischer Aspekte beantworten. Siehe Drs. 21/14780. 3. Wie viele und welche landstromfähige Kreuzfahrtschiffe haben 2. Quartal 2019 wann im Hamburger Hafen angelegt? Es haben sechs landstromfähige Kreuzfahrtschiffe im 2. Quartal 2019 im Hamburger Hafen angelegt. Im Einzelnen: AIDAperla (zehn Anläufe) 30.04.2019 04.05.2019 11.05.2019 18.05.2019 25.05.2019 01.06.2019 08.06.2019 15.06.2019 22.06.2019 29.06.2019 AIDAsol (sieben Anläufe) 28.04.2019 05.05.2019 12.05.2019 22.05.2019 01.06.2019 11.06.2019 28.06.2019 MSC Preziosa (sechs Anläufe) 27.04.2019 12.05.2019 19.05.2019 26.05.2019 06.06.2019 17.06.2019 Queen Mary 2 (zwei Anläufe) 16.06.2019 21.06.2019 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17722 3 Independence of the Seas (ein Anlauf) 20.05.2019 Hanseatic Nature (drei Anläufe) 03.05.2019 05.05.2019 01.06.2019 4. In wie vielen Fällen kam es im 2. Quartal 2019 vor, dass Kreuzfahrtschiffe mit technischer Voraussetzung zur Landstromnutzung (zum Beispiel die AIDAsol und Hapag-Lloyd MS EUROPA 2) nicht am Cruise Center Altona, sondern an anderen Terminals angelegt haben? Sollten „nautische und operative Gründe“ dafür verantwortlich sein, bitte jede einzelne Fallkonstellation ausführen. In 22 Fällen konnten Kreuzfahrtschiffe nicht am Cruise Center Altona anlegen. Schiff Grund AIDAperla Schiffsgröße übersteigt Terminalkapazität in Altona. AIDAsol Zufahrt zum Terminal Altona durch Marathon gesperrt. MSC Preziosa Schiffsgröße übersteigt Terminalkapazität in Altona. Independence of the Seas Schiffsgröße übersteigt Terminalkapazität in Altona. Queen Mary 2 Schiffsgrößen übersteigt Terminalkapazität in Altona. Hanseatic Nature Terminal in Altona durch AIDAsol belegt. 5. Wie viele und welche landstromfähige Kreuzfahrtschiffe werden voraussichtlich bis Ende 2019 im Hamburger Hafen anlegen? Wie viele davon werden am Cruise Center Altona anlegen und Landstrom beziehen? Wie viele davon werden an deren Terminals anlegen und warum? Siehe Drs. 21/16713. 6. In Drs. 21/14998 gibt der Senat an, die technischen Voraussetzungen für die Nutzung der Landstromanlage würden von der HPA für zwei weitere Schiffe geprüft. Nach Abschluss der Prüfung würden die Schiffe zertifiziert werden, sodass anschließend eine vermehrte Nutzung der Landstromanlage erfolgen könne. Ist diese Prüfung mittlerweile abgeschlossen ? Wenn ja, mit welchem Ergebnis und sind die Schiffe bereits zertifiziert? Wenn nein, wann wird dies der Fall sein? Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen. Zum voraussichtlichen Abschluss der Tests liegen keine Angaben vor. 7. Auf die Frage nach einer möglichen Installation einer weiteren Landstromanlage am Neubau Steinwerder teilte der Senat in Drs. 21/14780 und Drs. 21/16713 mit, dass die Meinungsbildung hierzu noch nicht abgeschlossen sei. Welchen Standpunkt vertritt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde hierbei und ist die Meinungsbildung mittlerweile abgeschlossen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, wann wird dies der Fall sein? Die Meinungsbildung hierzu ist noch nicht abgeschlossen. 8. Was ist konkret aus den in Drs. 21/14780 und Drs. 21/16713 erwähnten Gesprächen mit den Reedereien, in denen für die Nutzung von Landstrom während der Liegezeit geworben wurde, hervorgegangen? Drucksache 21/17722 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 9. Sind die Ergebnisse zu den Verhandlungen mit weiteren Reedereien (vergleiche Drs. 21/14780 und Drs. 21/16713) mittlerweile abschließend ausgewertet? Wenn ja, welche Erkenntnisse gehen daraus hervor? Wenn nein, warum nicht und wann wird die Auswertung abgeschlossen sein? CGH Cruise Gate Hamburg GmbH steht in fortlaufendem Kontakt mit Reedereien, bei dem auch Themen wie Emissionen oder Landstrom angesprochen werden. Bei den Schiffsneubauten ist eine Tendenz zur landstromfähigen Ausrüstung der Schiffe erkennbar. Die Umrüstung von Schiffen der bestehenden Flotten ist allerdings sehr aufwendig und mit hohen Investitionen verbunden. 10. Wie bewertet der Senat die Reduzierung der EEG-Umlage auf 20 Prozent ? Wie wird sich die Senkung konkret auf den Preis für Landstrom auswirken und von welchen Effekten auf die tatsächliche Nutzung von Landstrom geht man derzeit für den Hamburger Hafen aus? Der Senat befürwortet eine Reduzierung der EEG-Umlage auf 20 Prozent für diese besondere Konstellation angestrebter zusätzlicher Stromnutzung als Ersatz für aus Marinediesel gewonnenen Bordstrom ausdrücklich. Im Jahr 2019 beträgt die EEG- Umlage 6,405 Cent pro Kilowattstunde. Eine Reduzierung auf 20 Prozent würde den Preis für Landstrom um 5,124 Cent pro Kilowattstunde vergünstigen. Die Bedingungen für eine verstärkte Nutzung von Landstrom im Hamburger Hafen würden hierdurch deutlich verbessert. Um den Wettbewerbsnachteil von Landstrom gegenüber Bordstrom weiter zu verringern und damit eine Nutzung von Landstrom im Hamburger Hafen sowie bundesweit maßgeblich anzureizen, ist jedoch ein Gesamtpaket von Maßnahmen erforderlich. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat ein entsprechendes Maßnahmenpaket auf der Wirtschaftsministerkonferenz am 25./26. Juni 2019 in Bremerhaven (Bremen) vorgestellt. Dieses umfasst neben der weiteren Prüfung der Reduzierung der EEG-Umlage für Landstrom in Seehäfen auf 20 Prozent, ein Investitionsförderprogramm des Bundes zur Mitfinanzierung von Länderprogrammen , eine Initiative für eine EU-weite Einführung einer Landstrompflicht und die Förderung mobiler Stromversorgungsanlagen als Ergänzung zur stationären Versorgung . Der Senat war maßgeblich an der Erarbeitung dieser Vorschläge im Rahmen der gemeinsamen Arbeitsgruppe zwischen Bund und Ländern zum Thema Landstrom beteiligt. 11. Verfolgt der Senat das Ziel, die EEG-Umlage auf lange Sicht gänzlich abzuschaffen? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Damit hat sich der Senat nicht befasst. 12. Wird der durch die Bundesregierung eingerichtete Arbeitskreis zum Thema Landstrom, unter Beteiligung der Länder, weiterhin in regelmäßigen Abständen tagen? Wenn ja, welche konkreten thematischen Schwerpunkte hat sich der Hamburger Senat für die gemeinsame Arbeit als Ziel gesetzt? Die Wirtschaftsministerkonferenz hat das BMWi einstimmig aufgefordert, die gemeinsame Arbeitsgruppe zwischen Bund und Ländern fortzusetzen, das im Bericht vorgestellte Maßnahmenpaket weiter zu prüfen, dessen Umsetzung einzuleiten und zur Herbstsitzung des Jahres 2019 der Amtschefkonferenz erneut über den Sachstand zu berichten. Die gemeinsame Arbeitsgruppe zwischen Bund und Ländern hat seitdem einmal getagt und sich dabei im Schwerpunkt mit vorgeschlagenen Maßnahmen befasst. Weitere Treffen sind derzeit noch nicht terminiert. Im Übrigen siehe Antwort zu 10. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17722 5 13. Ist die Meinungsbildung hinsichtlich konkreter Maßnahmen zur Landstromnutzung durch Containerschiffe mittlerweile abgeschlossen oder vorangeschritten? Wenn ja, mit welchem (Teil-)Ergebnis? Gibt es bereits konkreten Maßnahmen , die daraus abgeleitet werden können? Siehe Drs. 21/16713. 14. Welche Container- und Kreuzfahrtreedereien haben bisher im Jahr 2019 den Hamburger Hafen mit landstromfähigen Schiffen angelaufen? Bitte einzeln aufführen. Folgende Kreuzfahrtreedereien haben bisher im Jahr 2019 den Hamburger Hafen mit landstromfähigen Schiffen angelaufen: Costa Kreuzfahrten, Carnival UK, Hapag-Lloyd Cruises und RCL Cruises Ltd. Zu den Containerschiffen siehe Drs. 21/16713.