BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17723 21. Wahlperiode 09.07.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Ralf Niedmers (CDU) vom 03.07.19 und Antwort des Senats Betr.: Hat sich der rot-grüne Senat mit der Bebauung des Kleinen Grasbrooks verkalkuliert? (III) Auf der Fläche des Kleinen Grasbrooks plant der rot-grüne Senat eine Bebauung mit 3 000 Wohnungen für 6 000 Menschen sowie Gewerbebauten mit bis zu 16 000 Arbeitsplätzen. Der restliche Bereich soll laut „Letter of Intent“, der im August 2017 zwischen der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) sowie dem Unternehmensverband Hafen Hamburg e.V. (UVHH) und dem Industrieverband Hamburg e.V. (IVH) unterzeichnet wurde, für die Hafennutzung vorbehalten werden. Ein wesentliches Ziel des Projekts soll die Bereitstellung attraktiver Flächen für Großbetriebe darstellen. Seit Unterzeichnung des „Letter of Intent“ mehren sich Stimmen unter anderem aus der Hafenwirtschaft, die Verstöße des rot-grünen Senats gegenüber dieser Vereinbarung sehen. Dies gilt insbesondere für den Nutzungskonflikt zwischen Wohnungen, Gewerbe und Hafenbetrieben, die der Störfallverordnung unterliegen und den daraus folgenden vorgeschriebenen Sicherheitsabständen . Anders als vereinbart, scheinen betroffene Betriebe zunehmend in ihrer Entwicklung und Planungssicherheit beeinträchtigt. Auch wenn die geschlossene Absichtserklärung keine rechtsverbindliche Wirkung hat, sollte der Senat sein Wort halten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der HafenCity Hamburg GmbH (HCH) und der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt: 1. Was sind die zentralen Erkenntnisse des öffentlichen Workshopverfahrens zur Bebauung des Kleinen Grasbrooks und wie bewertet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde diese? Das Workshopverfahren war ein öffentliches Beteiligungsverfahren und dient der Meinungsbildung und der Kommunikation. Die Ergebnisse werden derzeit ausgewertet und eine ausführliche Zusammenfassung wird noch im Juli 2019 im Hamburger Transparenzportal veröffentlicht. Die Ergebnisse dienen als Input für das städtebaulich -freiraumplanerische Wettbewerbsverfahren. 2. Ist die Prüfung der am 11. Januar 2018 im Haushaltsausschuss angekündigten Bestandsaufnahme mittlerweile abgeschlossen? Wenn ja, seit wann und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, wann wird es zum Abschluss kommen? Die Bestandsaufnahme ist abgeschlossen und wurde in Form einer Zusammenfassung der thematischen Einzelgutachten im April 2019 in das Hamburger Transparenz- Drucksache 21/17723 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 portal eingestellt: standortanalyse stadtteil grasbrook bericht | Transparenzportal Hamburg. Aus der Bestandsaufnahme ergeben sich keine Hinweise auf nicht lösbare Nutzungskonflikte. 3. Wann wird der in Drs. 21/16235 erwähnte Auslobungstext des städtebaulich -freiraumplanerischen Wettbewerbsverfahrens veröffentlicht? Gemäß der am 20. Juni 2019 veröffentlichten EU-Bekanntmachung wird der Auslobungstext des städtebaulichen-freiraumplanerischen Wettbewerbsverfahrens Ende August 2019 an die ausgewählten Teilnehmer versandt und im September 2019 öffentlich vorgestellt. 4. Wieso wurden auf dem Kleinen Grasbrook keine Kampfmittelsondierungen durchgeführt? Kampfmittelsondierungen werden von den privaten Bauherren auf den von Gebäuden freigeräumten Grundstücken beziehungsweise bei Infrastrukturmaßnahmen von öffentlichen Bauherren in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit den Baumaßnahmen durchgeführt. Im Übrigen siehe Drs. 21/2222. 5. Kann der Senat ausschließen, dass die Flächen auf dem Kleinen Grasbrook nicht mit Kampfmitteln des Zweiten Weltkriegs belastet sind? Wenn ja, worauf gründet sich dieser Ausschluss? Wenn nein, wieso sieht der Senat/die zuständige Behörde hier dennoch Potenzial für den Wohnungsbau? Der gesamte Bereich ist Kampfmittelverdachtsgebiet. Wohnungen werden regelhaft in Gebieten gebaut, die entsprechend Frage 4. sondiert worden sind. Im Übrigen siehe Antwort zu 4. 6. Wieso hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde keine Kenntnis über die Vornutzungen (vergleiche Drs.21/16235), insbesondere während des zweiten Weltkriegs, der zuvor erwähnten Flächen? In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts befanden sich in dem Gebiet historische, mittlerweile teilweise zugeschüttete Hafenbecken mit Hafenumschlagsanlagen und Speicherbauten. Vergangene historische Zustände in diesem Bereich sind nicht systematisch erfasst und archiviert, weil dies für den heutigen Betrieb nicht relevant ist. 7. Liegen dem Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde seit der letzten Abfrage neue Erkenntnisse darüber vor, mittels welcher Maßnahmen die Wahrung angemessener Sicherheitsabstände zwischen Störfallbetrieben und schutzwürdigen Nutzungen künftig eingehalten werden sollen? Der zuständigen Behörde liegen gegenüber der Drs. 21/16235 keine neuen Erkenntnisse vor. 8. Zu welchen Ergebnissen führten die in Drs. 21/16235 erwähnten Gespräche zwischen der HPA und den Mietvertragspartnern hinsichtlich Mietvertragsverlängerungen, Flächenverlagerungen beziehungsweise Ausgleichsflächen oder finanzieller Entschädigungen? Die Gespräche sind noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen unterliegen Inhalte aus Mietverträgen dem Betriebs- und Geschäftsgeheimnis der Vertragspartnerinnen und -partner. 9. Ist die Entscheidungsfindung darüber, die Nutzung von Gewerbeflächen auf dem Kleinen Grasbrook künftig mittels Erbbaurechtsverträgen zu ermöglichen, mittlerweile abgeschlossen? Wenn ja, seit wann und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht und wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen ? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17723 3 Im Zuge der Entwicklung des Grasbrooks ist die Vergabe von Grundstücken im Erbbaurecht geplant. Im Übrigen siehe Drs. 21/16049. 10. Ist der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde derzeit mit der Edeka AG & Co. KG bezüglich der Bauvoranfrage vom 27. November 2018 und der Absicht, ihre Anlagen im Bereich des Kleinen Grasbrooks zu verlagern, im Gespräch? Wenn ja, wann ist mit einer Einigung zu rechnen? Wenn nein, warum nicht? Die HPA hat Edeka am 28. Februar 2019 einen zustimmenden Bauvorbescheid erteilt.