BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17733 21. Wahlperiode 12.07.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dietrich Wersich (CDU) vom 04.07.19 und Antwort des Senats Betr.: Wurde bei der Sanierung der Wasserlichtorgel die Akustik vergessen? Zahlreiche Hamburger und Touristen der Hansestadt nutzen die warmen Sommerabende dieses Jahres bereits, um die im Jahr 2018 sanierten Wasserlichtspiele in Planten un Blomen (Drs. 21/11474 und 21/17031) zu bewundern. Doch so farbenprächtig die neuen LED-Unterwasserscheinwerfer auch leuchteten, die Akustik sorgte bei vielen Besuchern für Kritik. Jedes heimische Soundsystem hätte mehr Durchschlagskraft als die Lautsprecher der Wasserlichtorgel, behaupteten gar einige Besucher. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Wasserlichtorgel ist ein abendlicher Magnet in Planten un Blomen und erfreut sich seit Jahrzehnten großer Beliebtheit. Die Licht- und Wassereffekte werden durch die untermalende Musik zu einem besonderen Erlebnis. Das in die Jahre gekommene Lautsprechersystem wurde durch eine neue Soundanlage 2015 komplett ersetzt und bietet seitdem ein angemessenes Hörerlebnis. Bei höherer Frequentierung kann es bei leisen Passagen der Musik zu einem geschmälerten Hörerlebnis – insbesondere in lauen Sommernächten – aufgrund des hohen Stimmenanteils des Publikums (Gemurmel ) sowie des Wasserrauschens der Fontänen kommen. Die zuständigen Behörden arbeiten fortlaufend an der Verbesserung des Akustikkonzeptes, zu verschiedenen Maßnahmen siehe auch Antwort zu 4. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Beschränkungen bezüglich der Lautstärke gibt es? Die Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm) gibt Vorgaben für die Lautstärke der Anlage. Die Immissionsorte rund um die Wasserorgel müssen nachts (nach 22 Uhr) einen Immissionswert von 40 dB(A) bis 45 dB(A) einhalten. 2. Aus welchem Jahr stammt die Soundanlage? 3. Drs. 21/17031 erwähnt, welche Maßnahmen im Rahmen der Sanierung ergriffen wurden. Die Soundanlage wird hier nicht erwähnt. Warum wurde diese nicht erneuert? In der Drs. 21/17031 wird über das Bürgerschaftliche Ersuchen Drs. 21/11474 berichtet. Die Tontechnik war nicht Gegenstand des Ersuchens. Die Soundanlage ist auf dem neuesten technischen Stand und bedurfte keiner Erneuerung . Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. Wann wurde das Konzept für die Akustik für die Wasserlichtspiele zuletzt überarbeitet? Warum wurde eine Überarbeitung im Rahmen der Sanierung nicht für notwendig befunden? Drucksache 21/17733 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Um den Wiedereröffnungstermin zur Sommersaison am 1. Mai 2019 einzuhalten, hatte der komplette Austausch der Wasser- und Lichttechnik, einschließlich notwendiger weiterer Sanierungsarbeiten zum Beispiel am Technikgebäude, an den Wasserbecken oder der Elektrik, in einem eng gesteckten Zeitrahmen erste Priorität. Hinsichtlich der Verbesserung des Akustikkonzeptes wurden darüber hinaus in diesem Zusammenhang zusätzliche Kabel verlegt. Im Juni 2019 wurden fünf weitere Lautsprechermasten zur Verbesserung des Akustikkonzeptes in Rasenbereichen aufgestellt . Sie werden bei hohem Publikumsaufkommen zugeschaltet. 5. Welche Kosten würden eine Überarbeitung des Konzepts und eine neue Soundanlage verursachen? 6. Wäre es möglich, dass ein Sponsor bei der Erarbeitung eines Soundkonzeptes unterstützt und die Finanzierung der Soundanlage übernimmt ? Wenn ja, warum wurde dies bisher nicht realisiert? Wenn nein, warum ist dies nicht möglich? Weder eine erneute Überarbeitung des Konzeptes noch eine neue Soundanlage sind derzeit erforderlich. Im Übrigen siehe auch Vorbemerkung sowie Antwort zu 4.