BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17735 21. Wahlperiode 12.07.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniel Oetzel und Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 04.07.19 und Antwort des Senats Betr.: Zahlungsmoral des Landesbetrieb SBH Erneut sind Beschwerden zur Handhabung von Bauprojekten bei der Zusammenarbeit mit den beteiligten Gewerken, durch den Landesbetrieb SBH bekannt geworden. Im Anschluss an Drs. 21/14549 stellt sich damit weiterhin die Frage inwieweit der Landesbetrieb SBH seinen Zahlungsverpflichtungen , insbesondere bezüglich Nachbeauftragungen, nachkommt. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: SBH | Schulbau Hamburg (SBH) hat im abgefragten Zeitraum einschließlich des Jahres 2014 rund 1 030 Bauprojekte übergeben. In diesem Zeitraum ist die Vergabe von 11 725 Bauaufträgen erfasst. Aufträge aus Rahmenvereinbarungen (zum Beispiel Prüf- und Wartungsleistungen), Aufträge mit einem Volumen von weniger als 10 000 Euro sowie Abrufe aus Rahmenverträgen werden nicht erfasst. Für eine vollständige Beantwortung aller hier gestellten Fragen wäre die manuelle Durchsicht und Interpretation der jeweiligen Bauakten dieser Projekte, der genannten Aufträge und der damit verbundenen Rechnungen erforderlich. Dies ist innerhalb der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Die Erhebung und Auswertung der Daten wurde zum Teil auf solche Fälle beschränkt, für die eine gerichtliche Klärung erforderlich war. Die Beantwortung erfolgt in dem Umfang beziehungsweise in der Vollständigkeit, die in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit möglich ist. Die Abwicklung der Bauprojekte erfolgt bei SBH in der Reihenfolge der Leistungsphasen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Mit der Leistungsphase 1, die im Wesentlichen durch das Klären der Aufgabenstellung auf der Grundlage der Vorgaben des Auftraggebers geprägt ist, erfolgt der Projektstart. Mit der Leistungsphase 3 erfolgt die Entwurfsplanung. Bis zu diesem Zeitpunkt sind Planungsänderungen jederzeit möglich, sie gehören im Bauprozess zur gängigen Praxis und sind Teil des normalen Abstimmungsprozesses zwischen SBH, den Planern und den zukünftigen Nutzern. Statistisch erfasst werden diese Änderungen jedoch nicht. Erst mit Abschluss der Leistungsphase 3 erstellt SBH ein verbindliches Angebot an das Sondervermögen Schulimmobilien und realisiert dieses nach der Baugenehmigung beziehungsweise Zustimmung (Leistungsphase 4) zu einem vereinbarten Festpreis (siehe Drs. 20/5317). Änderungen nach diesem Zeitpunkt setzen ein neues Angebot an das Sondervermögen Schulimmobilien und einen entsprechenden Auftrag der Behörde für Schule und Berufsbildung voraus. Die Ausführungsplanung erfolgt in der Leistungsphase 5, die Bauausführung in der Leistungsphase 8. Sie erfolgt auf der Grundlage der Ausführungsplanung und der innerhalb der Leistungsphasen 6 und 7 erstellten Ausschreibungsunterlagen. Die Erarbeitung der Werk- und Montageplanung erfolgt durch die beauftragten Baufirmen auf dieser Grundlage. Alle Bieter sind aufge- Drucksache 21/17735 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 fordert, im Vergabeverfahren auf mögliche Fehler in den Vergabeunterlagen hinzuweisen , damit diese noch im laufenden Verfahren berichtigt werden können. Die Beauftragung von Planungsbüros erfolgt in der Regel über sogenannte Stufenverträge , die sich ebenfalls an den Leistungsphasen nach HOAI orientieren. Über den Abruf der nächsten Stufe wird jeweils im Einzelfall entschieden. Es handelt sich hierbei um eine gängige Praxis, die auch mit einer fortschreitenden Spezialisierung von Planungsbüros auf bestimmte Leistungsphasen korreliert. Auch führt eine sehr angespannte Marktsituation innerhalb der Bauwirtschaft zurzeit zu Herausforderungen sowohl bei der Vergabe von Bauleistungen an geeignete Bieter als auch bei der Qualität und Termintreue der Auftragnehmer. Hiermit verbunden ist zum Beispiel eine erhöhte Anzahl von Verzugsanzeigen seitens SBH, die aber statistisch nicht erfasst werden. Der Senat beantwortet die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Bauprojekte des Landesbetrieb SBH hatten zu Projektstart nur eine teilweise oder sogar gar keine vorliegende Ausführungsplanung (seit 2014)? 2. Wie viele Bauprojekte des Landesbetrieb SBH sind bekannt, bei denen die Werk- und Montageplanung zu Ausführungsbeginn teilweise oder komplett überarbeitet werden musste (seit 2014)? 3. Ist es vorgekommen, dass bei Bauprojekten des Landesbetrieb SBH bereits vor Arbeitsbeginn auf der Baustelle ersichtlich wurde, dass Nachtragsleistungen erforderlich werden würden? Wenn ja, bei wie vielen Projekten (seit 2014)? Siehe Vorbemerkung. 4. Ist es vorgekommen, dass Planungsbüros bereits vor Beginn der handwerklichen Arbeiten aus Bauprojekten des Landesbetrieb SBH ausgeschieden sind? Wenn ja, bei wie vielen Projekten (seit 2014)? Ja, über die im Rahmen der in der Vorbemerkung beschriebenen Stufenvertragsregelung hinaus hat SBH seit 2014 in zwei Fällen den Vertrag mit einem Planungsbüro außerplanmäßig gekündigt, in einem Fall wurde der Vertrag vonseiten des Planungsbüros gekündigt. 5. Ist es vorgekommen, dass Ausführungsplanungen ohne Grundlagenermittlung oder Bestandsaufnahme durchgeführt wurden? Wenn ja, bei wie vielen Projekten (seit 2014)? Nein. 6. Ist es vorgekommen, dass es zu Planungserweiterungen bei den Projekten des Landesbetrieb SBH kam? Wenn ja, bei wie vielen Projekten (seit 2014)? Ja, eine statistische Erfassung erfolgt nicht. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 7. Ist es vorgekommen, dass es zu Überschreitung der ursprünglichen Auftragssumme bei den Projekten des Landesbetrieb SBH kam? Wenn ja, bei wie vielen Projekten? Wenn ja, wie hoch war die durchschnittliche Überschreitung soweit es zu einer Überschreitung kam (seit 2014)? Auf Ersuchen der Hamburgischen Bürgerschaft berichtet SBH jährlich über alle Bauprojekte mit einem Volumen von mehr als 1 Millionen Euro. In diesem Bericht werden auch Veränderungen in den Projektkosten erfasst. Siehe dazu die Drs. 21/14050, Drs. 21/10110, Drs. 21/5600, Drs. 21/1282 sowie Drs. 20/12720. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17735 3 8. Ist es vorgekommen, dass Verzugs- oder Behinderungsanzeigen durch den Landesbetrieb SBH gestellt wurden? Wenn ja, bei wie vielen Projekten (seit 2014)? Ja, dies gehört zum üblichen Projektablauf. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 9. Ist es vorgekommen, dass Nachbeauftragungen von den Gewerken angefragt und vom Landesbetrieb SBH abgelehnt wurden? Wenn ja, bei wie vielen Projekten (seit 2014)? 10. Ist es vorgekommen, dass zwischen dem Landesbetrieb SBH und den beteiligten Gewerken Uneinigkeiten bestehen/bestanden über Nachbeauftragungen ? Wenn ja, bei wie vielen Projekten (seit 2014)? 11. Wie lange dauert die Klärung der Uneinigkeiten nach 10. durchschnittlich ? Ja. SBH versucht im Interesse eines zügigen Projektabschlusses, stets schnell und insbesondere noch während der Bauausführung mit den Gewerken zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen. Genauere Angaben sind aus den in der Vorbemerkung genannten Gründen nicht möglich. 12. Wie viele Beschwerden bezüglich Uneinigkeiten nach 10. sind beim Landesbetrieb SBH eingegangen (seit 2014)? 13. Wie vielen Beschwerden nach 12. hat der Landesbetrieb SBH einvernehmlich abhelfen können? Seit 2014 haben Uneinigkeiten über Nachbeauftragungen in 19 Fällen zu Rechtsstreitigkeiten geführt. Davon sind sieben Verfahren abgeschlossen, von denen sechs durch einen Vergleich endeten.