BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17737 21. Wahlperiode 12.07.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dietrich Wersich (CDU) vom 04.07.19 und Antwort des Senats Betr.: Filmförderung: Schweiger-Remake von „Honig im Kopf“ – Sind die Kriterien der Mittelvergabe noch zielgerecht? (II) In der Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage (SKA) Drs. 21/17403 verweist der Senat darauf, dass das englischsprachige Remake zu „Honig im Kopf“ mit 450 000 Euro durch die Filmförderung Hamburg-Schleswig-Holstein (FFHSH) gefördert worden sei, da im Förderantrag 14 Drehtage in Schleswig -Holstein angekündigt wurden, die einen Regionaleffekt von circa 2,1 Millionen Euro, also 425 Prozent, auslösen sollten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen, teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein (FFHSH), wie folgt: 1. a) Wie berechnet sich ganz generell der Regionaleffekt einer durch die FFHSH geförderten Produktion beziehungsweise welche Annahmen liegen der Berechnung des Regionaleffektes zugrunde? Der Regionaleffekt bemisst sich nach dem Verhältnis der Fördersumme für ein Projekt zu den Mitteln, die in diesem Rahmen in der Region Hamburg und Schleswig-Holstein ausgegeben werden. b) Inwieweit werden die im Antrag geplanten Drehtage zwischen den Produzenten beziehungsweise den Antragstellern des jeweils geförderten Filmes und der FFHSH vertraglich vereinbart und/oder sind Bestandteil des Förderbescheids? Die Anzahl der Drehtage wird im Fördervertrag festgesetzt. c) Inwieweit werden derartige Planungen im Rahmen der Förderung überprüft beziehungsweise deren Einhaltung nachgewiesen? d) In welchen Fällen beziehungsweise unter welchen Voraussetzungen ist die FFHSH dazu berechtigt und/oder eventuell verpflichtet, Rückforderungen bei den Produzenten und/oder den Antragstellern vorzunehmen ? e) Wie häufig kommt es ganz generell beziehungsweise kam es in der Vergangenheit zu Rückforderungen bei Produzenten beziehungsweise Antragstellern, aus welchem Grund, in welcher Höhe und mit welchem Erfolg? Nach Abschluss eines Förderprojektes legt die Filmproduktion eine Aufstellung aller Ausgaben vor, die die FFHSH beziehungsweise eine von ihr dazu beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüft. Die Vorlage der Schlussabrechnung ist vertraglich Drucksache 21/17737 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 vereinbart und Voraussetzung für die Auszahlung der letzten Fördermittelrate. Im Rahmen der Prüfung wird unter anderem festgestellt, ob der im Vertrag vereinbarte Regionaleffekt und die vereinbarte Anzahl der Drehtage in der Region erreicht wurden . Wird etwa der Regionaleffekt unterschritten, hat die FFHSH das Recht, die Fördermittel anteilig zu kürzen. 2017 wurden bei acht von 138 abgerechneten Projekten Rückforderungen vorgenommen (Stand: 8. Juli 2019; alle Förderbereiche). Jeder Rückforderung lagen vielfältige , projektindividuelle Gründe zugrunde, zum Beispiel die Unterschreitung der veranschlagten Kosten. 2. a) Wie berechnet sich ganz konkret im Fall des oben genannten Remakes „Head Full of Honey“ der Regionaleffekt in Höhe von mehr als 2,1 Millionen Euro, beziehungsweise welche Annahmen lagen dieser Berechnung zugrunde? b) Im Fall des oben genannten Remakes wird in der oben genannten SKA darauf verwiesen, dass die 14 Drehtage in Schleswig-Holstein vorher zwischen der FFHSH und den Produzenten beziehungsweise den Antragstellern vertraglich vereinbart worden seien. Wurden diese 14 Drehtage auch final in Schleswig-Holstein und/oder Hamburg absolviert und wenn ja, wo? Wenn nein, warum nicht und was waren die Konsequenzen daraus? c) Gibt es beim oben genannten Remake Hinweise, die eine Rückforderung ganz oder teilweise rechtfertigen? Wenn ja, welche Hinweise? Und wurde beziehungsweise wird diesen Hinweisen nachgegangen beziehungsweise wurde/wird eine Rückforderung weiterverfolgt? Mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Zum vertraglich vereinbarten Regionaleffekt zu diesem Projekt siehe Drs. 21/17403. Zur Berechnung siehe Antwort zu 1. a). Gemäß der vorliegenden Schlussabrechnung für das Projekt liegen die Ausgaben in der Region bei etwa 2 560 000 Euro und der Regionaleffekt damit bei rund 500 Prozent . Die 14 Drehtage wurden eingehalten. Drehort war Gut Altfresenburg bei Bad Oldesloe. Es liegen derzeit keine Hinweise vor, die eine Rückforderung rechtfertigen würden. Die Prüfung der Schlussabrechnung durch die FFHSH ist jedoch noch nicht abgeschlossen.