BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17738 21. Wahlperiode 12.07.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dietrich Wersich (CDU) vom 04.07.19 und Antwort des Senats Betr.: Gustav-Mahler-Gedenkstein in erbärmlichem Zustand – Lässt der Senat Denkmäler verfallen? Gustav Mahler war von 1891 bis 1897 als Nachfolger Hans von Bülows Erster Kapellmeister am damaligen Stadt-Theater Hamburg, der heutigen Staatsoper. Eine Plakette an der Frontfassade der Hamburgischen Staatsoper erinnert daran, ebenso wie ein kleines Mahnmal beziehungsweise ein kleiner, circa 80 cm großer Gedenkquader am Hans-Grahl-Weg zwischen Casino Esplanade und Cinemaxx-Kino. Allerdings ist der Gedenkstein seit Jahren in schlechtem Zustand und mit Schmierereien überzogen, ebenso ist die an ihm befestigte Gedenktafel kaum noch lesbar. Gleichzeitig ist die wenige Meter weiter stehende Bronze „Rugby“ von Edgar Augustin mit Graffitis überzogen und ebenfalls in einem schlechten Zustand. In Anbetracht der Bedeutung des Komponisten und Dirigenten Gustav Mahler für Hamburg, die immerhin mit einem eigenen Museum im Komponistenquartier gewürdigt wird, ist dies kein haltbarer Zustand. Ebenso stellt sich die Frage, warum es in Hamburg kein eigenes Denkmal für Gustav Mahler gibt, wenn doch Hamburger Persönlichkeiten, wie Johannes Brahms, Gotthold Ephraim Lessing, Friedrich Schiller und Heinrich Heine, mit eigenen Denkmälern gewürdigt werden. Und es stellt sich die Frage, ob und inwieweit der Senat Denkmäler und Skulpturen im öffentlichen Raum verfallen lässt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. a) Ist dem Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde und/oder dem zuständigen Bezirk (Hamburg-Mitte) der Zustand des Mahler- Gedenksteins inklusive der an ihm bestfestigten Gedenktafel am Hans-Grahl-Weg bekannt? Wenn ja, seit wann? Wenn nein, warum nicht? b) Ist dem Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde und/oder dem zuständigen Bezirk (Hamburg-Mitte) der Zustand der Bronzeskulptur „Rugby“ von Edgar Augustin am Hans-Grahl-Weg bekannt? Wenn ja, seit wann? Wenn nein, warum nicht? Drucksache 21/17738 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. a) Haben der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde und/oder das Bezirksamt Hamburg-Mitte Hinweise aus der Bevölkerung zum Zustand des Denkmals erhalten? Wenn ja, wie viele Hinweise dieser Art gab es und wann und in welcher Form haben diese die öffentlichen Stellen erreicht? b) Haben der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde und/oder das Bezirksamt Hamburg-Mitte Hinweise aus der Bevölkerung zum Zustand der Bronzeskulptur „Rugby“ von Edgar Augustin erhalten? Wenn ja, wie viele Hinweise dieser Art gab es und wann und in welcher Form haben diese die öffentlichen Stellen erreicht? 3. Wie bewerten der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde und/ oder der zuständige Bezirk den Zustand des Gustav-Mahler- Gedenksteins und der Bronzeskulptur „Rugby“ von Edgar Augustin am Hans-Grahl-Weg? 4. a) Wer ist ganz allgemein für die Instandhaltung von Denkmälern und Skulpturen sowie für die Beseitigung solcher Schmierereien an Denkmälern und Skulpturen zuständig? b) Wer ist ganz konkret für die Instandhaltung des Mahler- Gedenksteins und der Bronzeskulptur „Rugby“ von Edgar Augustin am Hans-Grahl-Weg sowie für die Beseitigung solcher Schmierereien an den beiden Objekten zuständig? c) Wann und wie genau gedenkt die für die Instandhaltung des Gedenksteins zuständige Stelle sich um die Beseitigung der Schmierereien und die Instandhaltung des Mahler-Gedenksteins und an der Bronzeskulptur „Rugby“ zu kümmern? d) Wird sich, sollte der Senat beziehungsweise die Kulturbehörde nicht für die Beseitigung zuständig sein, der Senat beziehungsweise die Kulturbehörde bei der zuständigen Stelle für die Beseitigung der Schmierereien und die Instandhaltung des Mahler-Gedenksteins inklusive Gedenktafel sowie an der Bronzeskulptur „Rugby“ einsetzen ? Wenn ja, wann und in welcher Art und Weise? Wenn nein, warum nicht? Das Bezirksamt Hamburg-Mitte hatte bereits bei der letzten Kontrolle im Dezember 2018 bis auf die Graffitis keine Mängel an den Objekten festgestellt. Die Beseitigung der Graffitis ist beauftragt und wird kurzfristig durchgeführt. Danach werden die Objekte kontrolliert, bei Bedarf erfolgen weitere Unterhaltungsmaßnahmen. Die nächste routinemäßige Kontrolle ist in Kürze vorgesehen. Meldungen der Bevölkerung über Mängel hat das zuständige Bezirksamt nicht erhalten . Zu den allgemeinen Zuständigkeiten für die Pflege und Unterhaltung solcher Objekte siehe Drs. 20/1719. 5. Welche öffentlichen Etats und Programme in welchen Behörden zur Instandhaltung von Denkmälern und Skulpturen und/oder Kunst im öffentlichen Raum gibt es und wie viele Mittel in welcher Höhe umfassen diese? Bitte differenziert nach Etats der Stadt und der Bezirke darstellen. Zu den Mitteln für die Pflege von Denkmälern und Skulpturen und/oder Kunst im öffentlichen Raum siehe Drs. 21/13977. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17738 3 Die Ansätze der sogenannte Rahmenzuweisung Grün, aus der auch die Instandsetzung und Unterhaltung von Denkmälern in öffentlichen Grünanlagen finanziert wird, verteilen sich 2019 wie folgt auf die Bezirke: Hamburg-Mitte: 2 483 000 Euro, Altona: 2 335 000 Euro, Eimsbüttel: 1 377 000 Euro, Hamburg-Nord: 2 517 000 Euro, Wandsbek: 2 122 000 Euro, Bergedorf: 1 161 000 Euro, Harburg: 1 111 000 Euro. Der Anteil für die Pflege von Denkmälern und Skulpturen und/oder Kunst im öffentlichen Raum wird nicht separat ausgewiesen. Die für Kultur und Medien zuständige Behörde trägt die Unterhaltungs- und Pflegekosten für die in ihrem Auftrag realisierten Kunstwerke des Programms „Kunst im öffentlichen Raum“. Dafür und für die Realisierung und Förderung neuer Kunstwerke und -projekte bildender Künstlerinnen und Künstler in Hamburg werden bis zu 250 000 Euro jährlich im Haushalt bereitgestellt. 6. Gibt es vonseiten des Senats, der zuständigen Behörde oder vonseiten der Zivilgesellschaft (Stiftungen, Vereine et cetera) Überlegungen, für Gustav Mahler in Hamburg ein Denkmal zu errichten, das etwa mit dem Heinrich-Heine-Denkmal auf dem Rathausmarkt vergleichbar ist? a) Wenn ja, wer hat diese Überlegungen, welche Ideen und Maßnahmen umfassen diese und seit wann haben der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde Kenntnis von diesen Überlegungen? b) Wie bewerten der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde diese Überlegungen? c) Wird der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde Maßnahmen ergreifen, um in Hamburg in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft (Stiftungen, Vereine et cetera) für Gustav Mahler ein Denkmal zu etablieren? Wenn ja, wann und um welche Maßnahmen handelt es sich genau? Wenn nein: warum nicht? Der zuständigen Behörde sind keine Überlegungen für ein weiteres Denkmal für Gustav Mahler bekannt. Mit der Neueröffnung der Ausstellungsräume zu Mahler im Mai 2018 im KomponistenQuartier wird der Komponist in einer Weise gewürdigt, die die Bedeutung eines Denkmals deutlich übersteigt.