BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1774 21. Wahlperiode 06.10.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Inge Hannemann (DIE LINKE) vom 30.09.15 und Antwort des Senats Betr.: Arbeiten für Zahlen? Controlling beim Jobcenter team.arbeit.hamburg (II) Um den aktuellen Arbeitsmarkt zu evaluieren, in dem Vermittlungen (Integrationsquoten ), Bestand an Langzeitleistungsbezieher und unter anderem Budget-Haushaltsplanungen betrachtet und bewertet werden, benötigt es ein aussagekräftiges und aktuelles Controllingsystem, um Fehlsteuerungen zu vermeiden oder nicht von einem schlechten Integrationsergebnis überrascht zu werden. Dazu werden die bundesweiten Jobcenter in verschiedene Vergleichstypen kategorisiert. So befindet sich Jobcenter team.arbeit.hamburg in einem Cluster von weiteren 35 strukturell ähnlichen Jobcentern. Nachfragen zu Drs. 21/1634. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales legt gemäß § 48a Absatz 2 Zweites Sozialgesetzbuch (SGB II) die Kennzahlen sowie die Form der Veröffentlichung der Ergebnisse fest. Die Art und Weise der Veröffentlichung wird in § 7 der Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach § 48a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGBIIKennzVO vom 24.03.2011) konkretisiert. Danach erfolgt die Darstellung der Ergebnisse nach verschiedenen Ordnungsmerkmalen (Inhalte, Zeitreihen) und Vergleichstypen . Das BMAS veröffentlicht diese Ergebnisse im Internet (https:// www.sgb2.info/kennzahlen/statistik). Eine detaillierte Veröffentlichung oder Darstellung außerhalb der Vorgaben des § 7 SGBIIKennzVO ist nicht zulässig. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Im Papier „Gemeinsame Planungsgrundlagen der Zielsteuerung im SGB II für das Jahr 2015“ schreibt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf der Seite 11: „Die Kennzahlen sind Grundlage für die Zielsteuerung und die Zielerreichungsdialoge. Gemeinsam betrachten und bewerten die Zielvereinbarungsparameter die Entwicklungen der Zielerreichungen der Jobcenter anhand eines Vergleichs der erwarteten SollWerte mit den erreichten Ist-Werten (...) sowie der Entwicklung zum Vorjahr . (...) Der Vergleich der Kennzahlenergebnisse innerhalb der jeweiligen SGB-II-Vergleichstypen soll Wettbewerbs- und Lernanreize setzen.“ Wie bewertet der Senat die eigene Aussage in den Fragen 4. und 5., dass keine Zielwerte zu den Gesamt-Integrationen sowie den Integrationen U25 vereinbart werden im Hinblick auf die statistische Erfassung aktueller Arbeitsmarktdaten, erfolgreicher Vermittlungen und der daraus folgenden und bestehenden Budget-Planung für das Haushaltsjahr 2015 SGB II? Drucksache 21/1774 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Integrationsquote ist die einvernehmlich zwischen Bund, Ländern, kommunalen Spitzenverbänden und Bundesagentur für Arbeit vereinbarte Kennzahl. 2. Wie bewertet der Senat die eigene Aussage in Frage 6., dass ein Ranking von Jobcenter team.arbeit.hamburg in Bezug auf die Vergleichstypen im eigenen Cluster nicht ausgewiesen wird? Insbesondere unter dem Aspekt der Aussage von Jobcenter team.arbeit.hamburg, dass diese im Monat August 2015 den Rang 32 von 35 einnahm? Die Bewertung der unterjährigen Zielerreichung durch Jobcenter team.arbeit.hamburg obliegt der internen Steuerung und der Trägerversammlung. Im Übrigen hat sich der Senat damit nicht befasst. 3. Im Papier „Gemeinsame Planungsgrundlagen der Zielsteuerung im SGB II für das Jahr 2015“ schreibt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf der Seite 13: „Für die Berechnung des JFW für den Bestand an LZB wird der durchschnittliche Bestand an LZB seit Jahresbeginn bis zum aktuellen Bezugsmonat (JDW) ermittelt. (...)“ Wie bewertet der Senat die eigene Aussage in Frage 7., dass keine Erhebung anhand des genannten Papieres erfolgt? 4. Wie bewertet der Senat im allgemeinen, dass durch den Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit keine Erhebung und Auswertung von Ziel, Soll, Referenzwerte in Prozent, Zielwert in Prozent der Bestände „Langzeitbezieher “ und „U25“ in Tausend erfolgt, auch unter der Berücksichtigung der „Zielvereinbarung zwischen dem BMAS und der BA zur Erreichung der Ziele der Grundsicherung im Jahr 2015“ (SGB II-ZielVbg 2015)? Siehe Vorbemerkung. Im Übrigen hat sich der Senat damit nicht befasst.