BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17743 21. Wahlperiode 12.07.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 04.07.19 und Antwort des Senats Betr.: „Freiwillige“ Ausreisen und Abschiebungen aus Hamburg im 2. Quartal 2019 Aus Hamburg werden im Durchschnitt täglich mehrere Menschen abgeschoben . Allein im 1. Quartal 2019 wurden 301 Menschen aus Hamburg von den Behörden gezwungen, Deutschland zu verlassen. Die Behörden unterscheiden dabei zwischen der sogenannten freiwilligen Ausreise, bei der die Betroffenen der Aufforderung, auszureisen, unter der Drohung der Abschiebung nachkommen und der Abschiebung, bei der die Betroffenen unter direktem Zwang von Polizei und Behörde ausreisen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Zu den Grundsätzen der Durchsetzung von Ausreisepflichten siehe Drs. 21/8682. Freiwillige Ausreisen erfolgen aus unterschiedlichen, oft sehr individuellen Gründen der Betroffenen und stehen keineswegs zwingend in einem Zusammenhang mit der Ausreiseaufforderung. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Menschen mussten im letzten Quartal aus Hamburg ausreisen ? Bitte aufschlüsseln nach a. sogenannter freiwilliger Ausreise, Im 2. Quartal 2019 wurde die selbstbestimmte Ausreise von 190 Personen erfasst. b. Abschiebung, 68 ausreisepflichtige Personen wurden in ihre Herkunftsländer abgeschoben. 47 Personen wurden in Drittländer überstellt. c. Alter (in Sechsjahresschritten, null – sechs, sechs – zwölf Jahre et cetera), Die Altersangaben zu den abgeschobenen und freiwillig ausgereisten Personen sind der folgenden Übersicht zu entnehmen. Um Doppelnennungen von Personen zu vermeiden , wurden die Altersschritte entsprechend angepasst: Alter Abgeschobene und freiwillig ausgereiste Personen 0-5 17 6-11 10 12-17 4 18-23 46 24-29 66 30-35 68 36-41 27 Drucksache 21/17743 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Alter Abgeschobene und freiwillig ausgereiste Personen 42-47 28 48-53 21 54-59 9 60-65 5 über 65 4 d. Länge des Aufenthalts in Deutschland (unter einem Jahr, ein Jahr – fünf Jahre, fünf – zehn Jahre, über zehn Jahre), Bei den abgeschobenen Personen wird dieses Merkmal regelhaft nicht erfasst, siehe Drs. 21/2763. Eine Einzelfallauswertung aller Ausländerakten ist in der zur Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Die Angaben zu den freiwillig ausgereist Personen sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Aufenthaltsdauer Personen < 1 Jahr 152 1 bis 5 Jahre 32 5 bis 10 Jahre 3 > 10 Jahre 3 e. gegebenenfalls Anzahl der Tage in Abschiebungshaftanstalt oder Abschiebgewahrsam, Die Angaben zur Abschiebungshaft sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Haftbeginn Haftende 04.02.2019 07.05.2019 22.02.2019 18.04.2019 14.03.2019 04.04.2019 15.03.2019 29.04.2019 19.03.2019 10.04.2019 20.03.2019 08.04.2019 21.03.2019 01.04.2019 09.04.2019 29.04.2019 09.04.2019 10.04.2019 09.04.2019 11.04.2019 11.04.2019 16.04.2019 01.04.2019 02.05.2019 12.04.2019 23.04.2019 18.04.2019 25.04.2019 26.04.2019 05.06.2019 28.04.2019 15.05.2019 03.05.2019 25.06.2019 07.05.2019 18.06.2019 09.05.2019 23.05.2019 09.05.2019 27.05.2019 09.05.2019 15.05.2019 14.05.2019 06.06.2019 14.05.2019 21.05.2019 14.05.2019 27.05.2019 21.05.2019 27.05.2019 22.05.2019 05.06.2019 24.05.2019 03.06.2019 29.05.2019 21.06.2019 06.06.2019 12.06.2019 07.06.2019 24.06.2019 17.06.2019 18.06.2019 20.06.2019 27.06.2019 26.06.2019 27.06.2019 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17743 3 Im 2. Quartal 2019 befand sich keine Person im Ausreisegewahrsam nach § 62b Aufenthaltsgesetz . f. Staatsangehörigkeit, g. Land, in das abgeschoben wurde. Bei Abschiebungen in das Herkunftsland entspricht die Staatsangehörigkeit in aller Regel dem Zielstaat: Staatsangehörigkeit Anzahl der Abschiebungen Afghanistan 1 Albanien 7 Algerien 3 Côte D`Ivoire 1 Dominikanische Republik 1 Frankreich 1 Georgien 1 Guinea 1 Kosovo 2 Kroatien 1 Lettland 2 Marokko 5 Moldau 2 Montenegro 1 Niederlande 1 Nordmazedonien 8 Polen 8 Portugal 2 Rumänien 4 Russische Föderation 1 Senegal 1 Serbien 7 Tunesien 2 Türkei 4 Ukraine 1 2. Wie viele sogenannte Überstellungen im Rahmen der Dublin- Verordnung fanden im vergangenen Quartal statt? Bitte aufschlüsseln nach Es wurden 47 Personen gemäß der Dublin-III-Verordnung in Drittstaaten überstellt. a. Staatsangehörigkeit der ausreisenden Personen, Die Angaben sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Staatsangehörigkeit Anzahl der überstellten Personen Afghanistan 13 Albanien 1 Armenien 1 Eritrea 1 Gambia 1 Guinea 1 Guinea-Bissau 1 Irak 9 Iran 3 Kosovo 1 Libanon 1 Libyen 3 Nigeria 1 Somalia 7 Drucksache 21/17743 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Staatsangehörigkeit Anzahl der überstellten Personen Syrien 1 Türkei 1 Ungeklärte Staatsangehörigkeit 1 b. Alter der ausreisenden Personen (in Sechsjahresschritten, null – sechs, sechs – zwölf Jahre et cetera), Die Altersangaben sind der folgenden Übersicht zu entnehmen. Um Doppelnennungen von Personen zu vermeiden, wurden die Altersschritte entsprechend angepasst: Alter Anzahl Personen 0-5 0 6-11 2 12-17 0 18-23 17 24-29 14 30-35 10 36-41 4 42-47 0 48-53 0 54-59 0 60-65 0 über 65 0 c. Zeitpunkt der Ausreise, Die Angaben sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Monat Überstellungen April 2019 20 Mai 2019 13 Juni 2019 14 d. Zielland der ausreisenden Personen. Eine statistische Erfassung der Zielstaaten erfolgt nicht. 3. Zu wie vielen Trennungen des Familienverbandes kam es bei 1. und 2. im letzten Quartal zum Beispiel, weil das 18-jährige Kind abgeschoben wurde, die Eltern aber in Deutschland blieben oder weil der Vater aus Krankheitsgründen in Deutschland bleiben durfte, die Mutter mit Kindern aber abgeschoben wurde und so weiter? Wenn nötig, bitte schätzen. a. In wie vielen Fällen wurde eine entsprechende Zustimmung der Amtsleitung zur Familientrennung eingeholt? Es wurde in keinem Fall eine Zustimmung zur Familientrennung eingeholt, da dies zur Durchführung von Maßnahmen nicht notwendig war. 4. Wie viele Zurückweisungen und Zurückschiebungen fanden nach Kenntnis des Senats im 2. Quartal 2019 in Hamburg statt? Bitte nach Herkunftsländern und Zielländern aufschlüsseln. Die Ausländerbehörde hat keine Zurückweisungen oder Zurückschiebungen durchgeführt . Diese erfolgen in der Regel durch die Bundespolizei unmittelbar an der Grenze oder am Flughafen. 5. Wie viele der unter 1. genannten Abschiebungen gingen vom Flughafen Hamburg aus, wie viele von Flughäfen aus welchen anderen Städten und wie viele mit welchen anderen Verkehrsmitteln? Wie viele waren Sammelabschiebungen? Bitte mit Angabe des Ankunftsortes. Die Angaben zu den Abflughäfen sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17743 5 Flughafen Abschiebungen Berlin Schönefeld 10 Berlin Tegel 5 Düsseldorf 4 Frankfurt am Main 22 Hamburg 41 Hannover 2 Karlsruhe 2 Köln 4 Leipzig 2 Darüber hinaus wurden 23 Personen auf dem Landweg mit Bussen, Dienstfahrzeugen oder mittels Fähre abgeschoben. 26 Personen wurden im Rahmen von Chartermaßnahmen abgeschoben. Die Zielländer waren Afghanistan, Albanien, Finnland, Frankreich , Kosovo, Nordmazedonien, die Russische Föderation und Serbien. 6. Wie viele Menschen erhalten derzeit eingeschränkte Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz? a. Wie viele davon sind Minderjährige? Bitte Gründe für Einschränkung der Leistungen angeben. Im Mai 2019 waren 512 Menschen von Leistungseinschränkungen nach § 1a Asylbewerberleistungs -gesetz betroffen. b. Wie viele der Minderjährigen sind unter 16 Jahren? Bitte Gründe für Einschränkung der Leistungen angeben. Keine.