BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17744 21. Wahlperiode 12.07.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 04.07.19 und Antwort des Senats Betr.: Abschiebegewahrsam in Hamburg im 2. Quartal 2019 Hamburg hat als erstes Bundesland einen Abschiebegewahrsam eingerichtet und am 21. Oktober 2016 der Öffentlichkeit vorgestellt. Auf einem eigens dafür hergerichteten Gelände am Hamburger Flughafen können nun bis zu 20 Personen und sogar Familien mit Kindern gegen ihren Willen festgehalten werden. Dieser Freiheitsentzug gilt nicht etwa Menschen, die nicht verurteilte Straftäter /-innen sind, sondern den Geflüchteten, die der Aufforderung zur freiwilligen Ausreise nicht (oder noch nicht) nachgekommen sind und geäußert haben, dass sie nicht ausreisen möchten. Seit Februar 2017 werden im Ausreisegewahrsam am Hamburger Flughafen auch in Abschiebehaft genommene Personen inhaftiert. Seit April 2018 existiert dafür auch ein entsprechendes Gesetz zum Vollzug der Abschiebehaft in Hamburg. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Menschen befanden sich im vergangenen Quartal in Abschiebegewahrsam am Hamburger Flughafen? Bitte aufschlüsseln nach Alter der ausreisenden Personen (in Sechsjahresschritten, null – sechs, sechs – zwölf Jahre et cetera), a. Geschlecht, b. Anfangs- und Enddatum der Ingewahrsamnahme, c. Grund für die Freiheitsentziehung, d. Zielland der Abschiebung, e. Anzahl der Familien in Ausreisegewahrsam. 2. Wie viele der unter 1. genannten Menschen wurden von wo, auf welche Art, in welche Länder abgeschoben und welcher Staatsangehörigkeit gehörten sie jeweils an? a. Wie viele wurden aus welchen Gründen wieder freigelassen? b. Wie viele wurden in welche Straf- oder Abschiebehaftanstalten überstellt? Im 2. Quartal 2019 befand sich in Hamburg keine Person im Ausreisegewahrsam nach § 62b Aufenthaltsgesetz.