BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17745 21. Wahlperiode 12.07.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider und Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 04.07.19 und Antwort des Senats Betr.: Von der Schulbank in den Flieger – Abschiebungen von Kindern aus Hamburg im 2. Quartal 2019 Die Zahl der Menschen, die aus Hamburg abgeschoben werden, nimmt weiter zu. Unter ihnen sind auch Kinder, die in Hamburger Schulen gingen, Sportvereine besuchten und Freundschaften zu anderen Kindern pflegten. Seit der Änderung des Asylrechts vom Oktober 2015 sollen Abschiebungen nicht mehr angekündigt werden. Das führt dazu, dass Kinder von einem Tag auf den anderen aus Hamburg verschwinden. In einer Pressemitteilung der Schulsprecher/-innen der Stadtteilschule St. Pauli heißt es: „Unsere Mitschüler_innen werden abgeschoben. Immer wieder erfahren wir viel zu spät: Sie werden mit Eltern und Geschwistern nachts aus dem Schlaf gerissen, aus ihrem Zuhause geholt und zum Flughafen gefahren.“ 2018 wurden 44 Kinder im schulpflichtigen Alter abgeschoben. Die Zahl der Kinder, die ausreisen mussten, liegt noch einmal deutlich höher. Viele dieser Kinder lebten seit vielen Jahren in Hamburg. Das geht aus unseren Schriftlichen Kleinen Anfragen hervor. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie viele Personen, die im letzten Quartal rückgeführt wurden, waren schulpflichtig? Bitte aufschlüsseln, jeweils auch nach sogenannter freiwilliger Ausreise und Abschiebung: Im 2. Quartal 2019 reisten acht Personen im schulpflichtigen Alter freiwillig aus. Sechs Personen im schulpflichtigen Alter wurden abgeschoben. Die minderjährigen Personen reisten jeweils mit ihren Familienangehörigen. a. Wie viele davon sind in Hamburg geboren? b. Wie viele davon in Deutschland? Eine der freiwillig ausgereisten Personen ist in Hamburg geboren. Keine der abgeschobenen Personen ist in Hamburg geboren. c. Wie viele davon lebten zwischen zwei und vier Jahre in Hamburg? Eine der freiwillig ausgereisten Personen und zwei der abgeschobenen Personen lebten zwischen zwei und vier Jahren in Hamburg. d. Wie viele davon lebten zwischen zwei und vier Jahre in Deutschland ? Zwei der abgeschobenen Personen lebten in Deutschland, aber nicht in Hamburg. Drucksache 21/17745 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 e. Wie viele davon lebten länger als vier Jahre in Hamburg? Keine der freiwillig ausgereisten Personen. Zwei der abgeschobenen Personen lebten länger als vier Jahre in Hamburg. f. Wie viele davon lebten länger als vier Jahre in Deutschland? Keine der freiwillig ausgereisten Personen. Zwei der abgeschobenen Personen lebten länger als vier Jahre in Deutschland, aber nicht in Hamburg. 2. Wie viele Jugendliche wurden im letzten Quartal rückgeführt, die zwar nicht mehr schulpflichtig waren, aber eine Hamburger Schule besuchten ? Bitte aufschlüsseln nach Abschiebung und sogenannter freiwilliger Ausreise. 3. Wie viele Kinder und Jugendliche aus Hamburg, die eine (Berufs-) Schule besucht haben, wurden im letzten Quartal rückgeführt? Bitte aufschlüsseln , jeweils auch nach sogenannter freiwilliger Ausreise und Abschiebung: a. Wie viele davon sind in Hamburg geboren? b. Wie viele davon in Deutschland? c. Wie viele davon lebten zwischen zwei und vier Jahre in Hamburg? d. Wie viele davon lebten zwischen zwei und vier Jahre in Deutschland ? e. Wie viele davon lebten länger als vier Jahre in Hamburg? f. Wie viele davon lebten länger als vier Jahre in Deutschland? Siehe Drs. 21/3453. 4. Welcher Staatsangehörigkeit gehörten die in 1., 2. und 3. genannten Kinder und Jugendlichen an? a. Wohin wurden sie rückgeführt? Die freiwilligen Ausreisen erfolgten nach Albanien, Brasilien, Irak, Nordmazedonien und Serbien. Die Betroffenen waren im Besitz der entsprechenden Staatsangehörigkeit . Die abgeschobenen beziehungsweise nach der Dublin-Verordnung rücküberstellten Personen hatten folgende Staatsangehörigkeiten: albanisch, nordmazedonisch und afghanisch. Die Abschiebungen beziehungsweise Überstellungen erfolgten nach Albanien, Nordmazedonien und in die Niederlande.