BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17750 21. Wahlperiode 12.07.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 04.07.19 und Antwort des Senats Betr.: Verdichteter Schulbau: Kleinere Pausenhöfe, mehr Schüler? Angesichts steigender Schülerzahlen müsste Hamburg rein rechnerisch gut 80 Schulen neu bauen, je zur Hälfte Grund- und weiterführende Schulen. Doch weil Grund und Boden knapp und wertvoll sind, werden laut Referentenentwurf des Schulentwicklungsplanes nur 39 Schulen komplett neu gebaut, die übrigen Plätze sollen an bereits bestehenden Schulen entstehen. Die Grundschulen sollen bis 2023 von derzeit 661 Zügen auf 876 erweitert werden. Die Quintessenz ist, dass auf bestehendem Schulgelände Zubauten für neue Klassen entstehen – oftmals auf bestehenden Schulhofflächen, welche dann mit weniger Quadratmetern für mehr Schüler gedacht sind. Schon heute bieten viele Hamburger Schulhöfe ein tristes Bild: Entweder sie wurden – wie beispielsweise in der HafenCity – aus Platznot auf Dächern gebaut oder sind infolge einer DIN-Norm von 1981 zubetoniert oder zugepflastert , um staubfrei und schnell trocknend zu sein. Obwohl die DIN-Norm längst abgeschafft wurde, ist fraglich, ob Hamburgs Schulhöfe angesichts dieser Entwicklung in Zukunft bewegungsanregend sind sowie natürlichen Schatten durch Bepflanzung und Naturerlebnisse ermöglichen. Dies ist nicht nur angesichts der Unterrichtspausen wichtig, sondern auch mit Blick auf die Tatsache, dass viele Kinder ganztags in der Schule sind. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die in der Vorbemerkung aufgestellte Behauptung steht im Widerspruch zu der Realität an Schulen. So sind seit 2011 im Rahmen von Bau- und Sanierungsmaßnahmen an Schulen regelhaft auch die Außengelände von Schulen neu gestaltet worden, siehe auch https://www.hamburg.de/fb/sbh-newsarchiv/8006512/gute-raeume-fuer-gutebildung -schulbau-/. 1. Gibt es in Hamburg formelle Grundlagen zur Schulhofgröße und -gestaltung? Wenn ja, wo sind diese festgeschrieben? Wenn nein, warum nicht? Wer entscheidet über die Größe und Gestaltung von Schulhöfen? 2. Sofern es formelle Grundlagen gibt: Was besagen diese ganz konkret in Bezug auf Schulhofgröße, gemessen an der Gesamtschülerschaft und naturnaher Gestaltung? Ja, siehe Musterflächenprogramm für inklusive allgemeinbildende Schulen mit Ganztagsangeboten in Hamburg, https://www.hamburg.de/contentblob/7396540/ 169c7c435cb9f0cc5f2b1dd496b8f2d9/data/mfp-down.pdf. Drucksache 21/17750 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Mit Drs. 21/15380 hat die Hamburgische Bürgerschaft Ende 2018 beschlossen, dass für die Gestaltung von sogenannten Natur-Erlebnis- Schulhöfen ein Fonds in Höhe von bis zu 50 000 Euro eingerichtet werden soll, aus dem Grundschulen unter Vorlage eines Konzeptes Mittel für die Gestaltung eines Natur-Erlebnis-Schulhofes beantragen können. Wie weit sind die Planungen diesbezüglich vorangeschritten? 4. Ist geplant, auch weiterführende Schulen in Bezug auf die Einrichtung von Natur-Erlebnis-Schulhöfen finanziell sowie in Form von Beratung zu unterstützen? Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, warum nicht? Mit dem Zentrum für Schulbiologie und Umwelterziehung (ZSU) am Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung steht den Hamburger Schulen bereits seit 30 Jahren ein Angebot zur Verfügung, das außerschulische Lernorte mit Beratung und Fortbildung verbindet, siehe auch https://li.hamburg.de/zsu/. Das Angebot richtet sich an alle allgemeinen Schulen und alle Jahrgangsstufen und schließt auch die Beratung zur ökologischen Anlage von Schulgärten und Schulteichen ein. Seit Februar 2019 werden darüber hinaus Fortbildungen und Beratungen zur naturnahen Schulgeländegestaltung angeboten. Die Überlegungen der für Bildung zuständigen Behörde für ein Antragsverfahren zur Mittelvergabe für die Gestaltung von Natur-Erlebnis-Schulhöfen sind noch nicht abgeschlossen . Schulen können bereits Mittel aus dem Sonderfonds „Guter Ganztag – Raumkonzepte“ anteilig für die Gestaltung der schulischen Außenanlagen nutzen, die Schülerinnen und Schülern Möglichkeiten zur Bewegung, Spiel und Rückzug sowie zum selbstbestimmten Handeln zu eröffnen. Natur-Erlebnis-Schulhöfe sind in diesem Zusammenhang auch weiter förderfähig. Bisher sind circa 300 000 Euro im Rahmen der Förderprogramme Sonderfonds „Guter Ganztag“ für Projekte im Außenraum bewilligt worden. Gefördert wurden bisher Projekte an zehn Grundschulen und sechs weiterführenden Schulen. Die Mittel flossen zum Beispiel in die Anschaffung von Kletteranlagen unterschiedlicher Art, Spielgeräte und Projekte zur Gestaltung von Rückzugsbereichen , Spielhäusern und Naturerlebnisbereichen. In letzterem Bereich wurden beispielsweise der Natur-Erlebnis-Schulhof an der Grundschule Sternschanze und ein daran angelehntes Projekt an der Schule Rellinger Straße gefördert. 5. Laut Referentenentwurf des Schulentwicklungsplanes plant der Senat, diverse Schulstandorte auszubauen, in der Regel verbunden mit Zubauten . Wie stellt der Senat sicher, dass diese Zubauten nicht zulasten der Pausenhoffläche gebaut werden? Wenn die Zubauten auf dem Schulhofgelände realisiert werden, bedeutet dies mehr Kinder auf geringerer Fläche. Wie geht der Senat mit dieser Problematik um? Die Sicherung von ausreichenden Bewegungsflächen für Kinder stellt ein wichtiges Kriterium für die Planung dar. Bei der Erarbeitung des Referentenentwurfes für einen Schulentwicklungsplan wurde darauf geachtet, dass eine Erhöhung der Zügigkeit nicht zulasten des vorgesehenen Freiflächenangebotes führen sollte. Im Rahmen der Umsetzung des Schulentwicklungsplans wird die Machbarkeit von Schulerweiterungen auch unter dem Gesichtspunkt der Wahrung der erforderlichen Pausenhofflächen geprüft. Hierbei besteht insbesondere in der Optimierung der Flächennutzung bei Ausund Erweiterungsbauten die Chance, mehr und qualitativ bessere Bewegungsflächen für Kinder und Jugendliche zu realisieren. Im Übrigen siehe auch Vorbemerkung. 6. Laut Referentenentwurf des Schulentwicklungsplanes sind zahlreiche neue Schulen geplant. Kommt der Senat bei der Gestaltung der neuen Schulhofflächen bereits dem in Drs. 21/15380 genannten Ansinnen nach, dass Pausenhöfe naturnah gestaltet sein sollten? Das Planungsziel einer naturnahen Gestaltung wird bei der Neuplanung von Schulstandorten grundsätzlich berücksichtigt. Die Umsetzung, Pflege und Nutzung ist unter anderem verbunden mit dem pädagogischen Konzept einer Schule. Siehe hierzu auch Vorbemerkung sowie Antwort zu 3. und 4.