BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17757 21. Wahlperiode 12.07.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Kruse und Dr. Kurt Duwe (FDP) vom 05.07.19 und Antwort des Senats Betr.: Elbvertiefung – Wie gut ist der Senat vorbereitet? (XVIII) hier: Fertigstellung einzelner Bauabschnitte Nach jahrelangen Planungen haben die Arbeiten für die Elbvertiefung Anfang des Jahres 2019 begonnen. In der Elbmündung werden zunächst Flächen unter Wasser vorbereitet. Zum Ende des 2. Quartals 2019 sollen diese sogenannten Strombauwerke, die später das Baggergut aus der Elbe aufnehmen sollen, fertiggestellt sein.1 Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) und der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) wie folgt: 1. Sind die sogenannten Strombauwerke nach dem vergebenen Zeitrahmen fertiggestellt worden? a. Wenn ja, seit wann und in welchem Abschnitt der Elbe? b. Wenn nein, warum konkret bisher nicht? c. Wenn nein, welche Probleme gibt es in welchem Abschnitt der Elbe und wann ist eine Fertigstellung nun geplant? 2. Wie ist der aktuelle Stand zu den Ausschreibungsverfahren? a. Welche Ausschreibungen laufen derzeit für welchen Bauabschnitt? b. Welche Abweichungen gibt es von den ursprünglichen Planungen? c. Gibt es überhaupt Ausschreibungsverfahren, die beendet werden konnten? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? 3. Welche Kosten in welcher Höhe sind bisher für die sogenannten Strombauwerke in der Elbe entstanden? a. Welche Kostenpositionen in welcher Höhe sind bisher bezahlt worden ? 1 Vergleiche Bericht Ausschuss für Wirtschaft, Innovation und Medien vom 03.01.2019, Drs. 21/15638, Seite 19, https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/65087/ bericht_des_ausschusses_fuer_wirtschaft_innovation_und_medien_ueber_die_ selbstbefassung_fahrrinnenanpassung_der_elbe.pdf. Drucksache 21/17757 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 b. Wie viele finanzielle Mittel waren ursprünglich eingeplant worden? Die WSV stellt die Strombauwerke her und hat dazu Folgendes mitgeteilt: Der Initialdamm des großen Strombauwerkes Medemrinne ist fertiggestellt. Der Randdamm am Neufelder Sand wird im Juli dieses Jahres fertiggestellt, da die Verfügbarkeit des Baustoffes die Bauzeit verlängert hat. Die kleinere Unterwasserablagerungsfläche (UWA) Brokdorf ist ebenfalls fertig. Mit der Herstellung dieser drei Strombauwerke sind die Voraussetzungen für die Unterbringung des Ausbaubaggergutes soweit erfüllt, dass die Baggerarbeiten beginnen können. Die weiteren kleineren Unterwasserablagerungsflächen werden sukzessive gebaut: Der Bau der UWA St. Margarethen beginnt im August, und die UWA Scheelenkuhlen befindet sich im Vergabeverfahren. Der Baubeginn ist für Herbst dieses Jahres geplant. Die Aufträge für den Bau der Randdämme sind bereits vergeben und teilweise bereits ausgeführt. Ausnahme ist der Auftrag für die UWA Scheelenkuhlen, die als letzte gebaut werden soll. Für den Bau sämtlicher Randdämme sind rund 100 Mio. € vorgesehen. 4. In welchem Zeitrahmen erfolgen nun welche Schritte bis zur kompletten baulichen Fertigstellung im Rahmen der Elbvertiefung? a. Bis zu welchem Zeitpunkt sollen die Begegnungsbox, die Arbeiten an der Fahrrinne und die technischen Bauwerke fertig sein? b. Gibt es Abweichungen von bisherigen Zeitplanungen, insbesondere von denen in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Innovation und Medien vom 20.11.2018 aufgeführten Planungen? Wenn ja, welche und warum? Zu dem am 20. November 2018 vorgestellten Zeitplan beziehungsweise Bauablauf gibt es derzeit keine Abweichungen. Im Übrigen siehe Drs. 21/15638. 5. Mit welchen Kosten für die weiteren Teilprojekte der Fahrrinnenanpassung auf Hamburger Gebiet rechnet und plant der Senat aktuell? Bitte Kostenberechnung oder Kostenschätzung für die folgenden Teilprojekte angeben: - Neubau der Richtfeuerlinie, - Neubau des Dükers bei der Insel Neßsand, - Sicherung des Ostufers des Köhlbrands, - Vertiefung und Verbreiterung der Fahrrinne. Siehe Drs. 21/16469.