BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17760 21. Wahlperiode 12.07.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 05.07.19 und Antwort des Senats Betr.: Milliardenprojekt U5 – Die Kostenschätzung/Kostenberechnung liegt nun endlich vor. Wie lange möchte der rot-grüne Senat die Hamburgerinnen und Hamburger mit seinem unwürdigen Eiertanz bei der Kostenschätzung /Kostenberechnung für die U5 Ost noch an der Nase herumführen ? Die Planung der neuen U-Bahn-Linie 5 (U5) ist in drei Abschnitte unterteilt, einen rund 5,8 Kilometer langen östlichen (U5 Ost), einen zwischen 13 und 17 Kilometer langen mittleren (U5 Mitte) und einen aufgrund noch möglicher Varianten hinsichtlich der Länge aktuell nicht genauer zu beziffernden westlichen (U5 West). Alle drei Abschnitte befinden sich in unterschiedlichen Planungs - beziehungsweise Leistungsphasen nach der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI). Die LP 2 „Vorplanung“ umfasst bereits eine Kostenschätzung, die LP 3 „Entwurfsplanung“ sogar eine Kostenberechnung . Laut der von der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation und der Hamburger Hochbahn AG in der Sitzung des Verkehrsausschusses der Bürgerschaft am 17. Januar 2019 vorgelegten Unterlagen und der Antworten der Senatsvertreter auf Fragen der CDU-Abgeordneten, läuft bei der U5 Ost aktuell bis März 2019 bereits die LP 4 „Genehmigungsplanung “. Diesen Sachstand hatte der Senat in der Antwort auf eine CDU-Anfrage (Drs. 21/15877) sogar konkretisiert. Demnach befindet sich das Teilprojekt der U5 Ost „im Übergang zwischen Entwurfs- (Leistungsphase 3 (Lph 3)) und Genehmigungsplanung (Lph 4). Derzeit werden die Entwurfsunterlagen finalisiert und die Genehmigungsunterlagen vorbereitet“. Obwohl die Kostenschätzung für diesen knapp 6 Kilometer langen Teilabschnitt also bereits vorliegen muss, verweigerte der Senat die entsprechende Transparenz in Drs. 21/15877 mit der bemerkenswerten wie widersinnigen Begründung, wonach „die Komplexität der Verhältnisse eine Kostenschätzung nicht als geeignet erscheinen“ lasse. Geeignetheit, zumal in diesem Fall eindeutig eine Geeignetheit politischer oder gar parteipolitischer Natur, ist kein zulässiger Grund zur Beschneidung des verfassungsrechtlich verbrieften Fragerechts der Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft. Dieser für die Hamburgerinnen und Hamburger unwürdige und für die politische Kultur in Hamburg extrem schädliche rot-grüne Eiertanz fand mit der Senatsantwort auf die CDU-Anfrage aus Drs. 21/16141 zu diesem Vorgang eine bedauernswerte Fortsetzung. In den Medien, um keine noch so ausschweifende wie pompöse Äußerung zur U5 verlegen, verwies der Senat in seiner spartanischen Antwort lediglich darauf, dass die Kostenermittlung derzeit bei der HOCHBAHN erfolge. Die Kostenschätzung ist aber nur eine von mehreren Stufen der Kostenermittlung nach DIN 276. Drucksache 21/17760 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Inzwischen wissen wir aus internen Behördenkreisen, dass die Kostenermittlung für die U5 Ost der zuständigen Behörde und somit dem Senat vorliegt. Diese darf der Öffentlichkeit jetzt nicht mehr länger verschwiegen werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Vor dem Hintergrund der aktuellen Anforderungen an die urbane Mobilität und die damit verbundenen Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), ist der stetige Ausbau eines leistungsfähigen und attraktiven ÖPNV-Angebotes ein prioritäres verkehrs- und umweltpolitisches Ziel des Senats. Insbesondere die zukünftige Science City Bahrenfeld als auch mehrere Wohnungsbauprojekte wie etwa an der Trabrennbahn Bahrenfeld, aber auch die bereits heute einwohnerstarken Stadtteile Lurup und Osdorfer Born sollen an den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) angebunden werden. Mit dem weiteren Ausbau der Verkehrsangebote in diesen Gebieten der Stadt und in der Metropolregion trägt der Senat dazu bei, dass die überdurchschnittliche Steigerung der Nutzerzahlen sowie die wachsende Nachfrage nach flexibler Mobilitätsgestaltung auch künftig angemessen bedient werden kann. Die Hamburger Hochbahn AG hat der zuständigen Behörde die Bau- und Kostenunterlage für die U5 Ost gemäß Zeitplan Ende Juni übergeben. Nach dieser Bau- und Kostenunterlage belaufen sich die Gesamtbaukosten für die U5 Ost auf rund 1,8 Milliarden Euro. Das Ergebnis der Bau- und Kostenunterlage ist sowohl dem Präses der zuständigen Behörde als auch dem Ersten Bürgermeister bekannt. Ziel des Senats ist es, vor der Entscheidung über die Realisierung von Bauvorhaben Transparenz herzustellen, indem belastbare Kostenangaben ermittelt und Risiken erkannt sowie nach Möglichkeit beziffert werden. Angesichts der baulichen und technischen Komplexität der U-Bahn-Planung genügt der nach Abschluss früherer Leistungsphasen erreichte Planungsstand nicht, um eine solche belastbare Aussage zu machen. Erst der mit einer abgeschlossenen Entwurfsplanung erreichte Planungsstand lässt insbesondere bei derartig komplexen und umfangreichen Projekten eine belastbare Aussage zu den Kosten zu. Bau- und Kostenunterlagen werden regelhaft auf Grundlage der Entwurfsplanung erstellt. Die Bau- und Kostenunterlage wird derzeit geprüft und im Sinne des Kostenstabilen Bauens bewertet und aufbereitet. Eine in Vorbereitung befindliche Drucksache wird Auskunft darüber geben. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Seit wann liegt das Ergebnis der Kostenschätzung/Kostenberechnung für die U5 Ost der zuständigen Behörde vor? Bitte das konkrete Datum angeben. 2. Wie lautet das Ergebnis der Kostenschätzung/Kostenberechnung für die U5 Ost? 3. Ist dem Präses der BWVI bekannt, dass die Kostenschätzung/Kostenberechnung für die U5 Ost bereits vorliegt? Wenn ja, seit wann? 4. Kennt der Präses der BWVI das Ergebnis der Kostenschätzung/Kostenberechnung für die U5 Ost? Wenn ja, seit wann? 5. Ist dem Ersten Bürgermeister bekannt, dass die Kostenschätzung/ Kostenberechnung für die U5 Ost bereits vorliegt? Wenn ja, seit wann? 6. Kennt der Erste Bürgermeister das Ergebnis der Kostenschätzung/ Kostenberechnung für die U5 Ost? Wenn ja, seit wann? Siehe Vorbemerkung.