BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17762 21. Wahlperiode 16.07.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 08.07.19 und Antwort des Senats Betr.: Hamburgische Dankmedaille Die Hamburgische Dankmedaille (Sturmflut 1962) ist eine staatliche Auszeichnung des Landes Hamburg, welche am 8. Mai 1962 durch den Senat der Freien Hansestadt per Senatsbeschluss gestiftet wurde. Die Medaille wurde an über 15 000 Helfer verliehen. Allerdings handelte es sich bei den Ausgezeichneten ausschließlich um auswärtige Helfer. Der Hamburger Senat hat die Verleihungsrichtlinien bisher nicht veröffentlicht . Daher sind auch keine spezifischen Verleihungsprozederen bekannt geworden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Ist dem Senat bekannt, warum die Verleihungsrichtlinie nicht veröffentlicht wurde? 2. Ist es üblich, dass Verleihungsrichtlinien nicht veröffentlicht werden? Damals war es nicht üblich, Senatsbeschlüsse und Verwaltungsvorschriften regelhaft zu veröffentlichen. 3. Liegt dem Senat die Verleihungsrichtlinie vor? Ja. 4. Die Hamburgische Dankmedaille wurde nicht an Bürger der Hansestadt Hamburg verliehen. Wurde die Dankmedaille an Bedienstete der Freien und Hansestadt Hamburg verliehen, die damals nur in Hamburg arbeiteten und nicht in Hamburg gemeldet waren? Gemäß den Verleihungsrichtlinien war die Verleihung an Bedienstete der Freien und Hansestadt Hamburg nicht vorgesehen.