BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17763 21. Wahlperiode 16.07.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 08.07.19 und Antwort des Senats Betr.: IS-Rückkehrerin Omaima A. „Die Welt“ berichtet in ihrer Ausgabe vom 04.07.2019 über die Wiedereinreise der Jihadistin Omaima A., die, bereits am 01.09.2016 über den Flughafen Hannover, aus der Türkei kommend, wieder eingereist sein soll. Zuvor soll sie im Januar 2015 mit ihren drei Kindern über die Türkei nach Rakka (Syrien) ausgereist sein, um bei dem IS eine entsprechende Karriere zu machen. Mittlerweile soll sie in einem Hamburger Stadtteil leben. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Hamburg soll hier kein Ermittlungsverfahren gegen Omaima A. geführt werden, jedoch scheinbar bei dem Generalbundesanwalt . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Inwieweit waren oder sind der Verfassungsschutz und andere Sicherheitsbehörden über den Aufenthalt der Omaima A. ab 2016 in Hamburg informiert gewesen? 2. Wurde und wird Omaima A. von den Sicherheitsbehörden observiert? 3. Wird gegenwärtig gegen Omaima A. ein Ermittlungsverfahren geführt? 4. Wenn ja, welche Ermittlungsbehörde führt gegenwärtig das Ermittlungsverfahren ? 5. Wenn nicht, warum wird kein Ermittlungsverfahren geführt? 6. Besitzt Omaima A. die deutsche Staatsbürgerschaft? 7. Wenn nicht, welchen aufenthaltsrechtlichen Status haben Omaima A. und ihre Kinder? 8. Falls ein aufenthaltsrechtlicher Status besteht, soll dieser weiterhin gewährt werden? Siehe Drs. 21/16908. Im Übrigen besitzen ihre Kinder ebenfalls die deutsche Staatsbürgerschaft .