BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17767 21. Wahlperiode 16.07.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 08.07.19 und Antwort des Senats Betr.: Masernimpfungen in Europa – Was tut der Senat? Krankheiten machen an Ländergrenzen nicht halt. Daher wäre eine auf Deutschland beschränkte Masernimpfpflicht, wie sie aktuell vonseiten des rot-grünen Senats angestrebt wird, nur bedingt geeignet, den sogenannten Herdenschutz europaweit zu realisieren. Zehn EU-Länder haben bereits eine sogenannte Impfpflicht, einige von Ihnen bereits seit Jahrzehnten. Dabei ist die Masern-Impfpflicht nicht zwingend ein Erfolgsrezept. So haben beispielsweise Dänemark und die Niederlande die Krankheit ohne Impfpflicht eliminiert , während andere trotz Impfpflicht noch gegen Masern kämpfen. Ausschlaggebend für den Schutz innerhalb der Gesellschaft ist die Impfquote. Dass dabei das selbstgesteckte Quotenziel von 95 Prozent selbst mittels gesetzlicher Impfpflicht nicht zwingend erreicht werden kann, zeigen die aktuellen Zahlen der EU-Länder. Gerade mal drei der zehn Länder mit Masern-Impfpflicht – nämlich Slowakei, Ungarn und Kroatien – erreichen beziehungsweise überschreiten die Hürde bei der entscheidenden zweiten Masernimpfung.1 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Das vorrangige Ziel der zuständigen Behörde besteht darin, zunächst die Bevölkerung Hamburgs gegen impfpräventable Erkrankungen, insbesondere auch gegen Masern, durch Förderung des Impfgedankens auf unterschiedlichen Ebenen zu schützen. Für die Umsetzung dieses Zieles auf EU-Ebene setzt der Senat primär auf die Kompetenz der dafür zuständigen Institutionen. Daneben hat der Senat die Möglichkeit, sich für überregionale Belange in den einschlägigen Gremien einzusetzen, zum Beispiel in der Gesundheitsministerkonferenz (GMK), im Bundesrat, aber auch gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und der Bundesregierung, um über den Bund Anliegen für Deutschland an die EU heranzutragen. Hamburg unterhält daneben gemeinsam mit Schleswig-Holstein in Brüssel das Hanse-Office als gemeinsame Vertretung bei der EU. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie hoch bewertet der Senat das Risiko der Ausbreitung von Masern in Hamburg durch Reisende (EU-Reisen und internationale Reisen)? Darüber liegen dem Senat keine Informationen vor. 2. Welche Möglichkeiten stehen dem Senat offen, um sich auf europäischer Ebene für mehr Schutz vor Masern Gehör zu verschaffen? 1 https://www.zdf.de/nachrichten/heute/masern-zahlen-und-fakten-im-europavergleichzdfcheck -100.html. Drucksache 21/17767 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Siehe Vorbemerkung. 3. Welche Kenntnisse hat der Senat über Initiativen zur Masernprävention der EU und wie bewertet er diese? Im Rahmen der Empfehlung des Rates der Europäischen Union zur verstärkten Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von durch Impfungen vermeidbaren Krankheiten empfiehlt der Rat den Mitgliedstaaten, insbesondere bei den Masern, bis 2020 eine Durchimpfungsrate von 95 Prozent anzustreben. Diese Empfehlung deckt sich mit dem Ziel der zuständigen Behörde, die Durchimpfungsrate gegen die Masern in der Bevölkerung auf das für eine Elimination erforderliche Niveau anzuheben. 4. Inwieweit und mit welchen Mitteln setzt sich der Senat für eine europaweite Regelung zur Masernimpfung wie etwa für die vom Senat favorisierte Impflicht ein? Siehe Vorbemerkung. 5. Wie viele Menschen müssten in Hamburg schätzungsweise nachgeimpft werden, wenn eine bundesweite Impfpflicht greift? Eine flächendeckende Erhebung von Impfraten besteht für Kinder im Rahmen der Einschulung. Sonstige belastbare Daten über den Impfstatus in der Bevölkerung liegen nicht vor. Schätzungen, wie viele Menschen in Hamburg nachgeimpft werden müssten, unterlägen der Spekulation. Zahlen dazu wären nicht belastbar. 6. In welchen Sprachen und in welcher jeweiligen Stückzahl liegt das Merkblatt Masern vor? Das Merkblatt „Informationen zu Masern“ ist in deutscher Sprache als Download auf der Seite www.hamburg.de/impfen/4468830/masern-informationen/ verfügbar und kann bei Interesse zur weiteren Verwendung beliebig vervielfältigt werden. Für fremdsprachige Bürgerinformationen in den Sprachen Englisch, Französisch, Türkisch , Russisch und Arabisch werden dort auch die Merkblätter der BZgA verlinkt. 7. Auf welches Interesse stößt das Merkblatt Masern in den unterschiedlichen Sprachen? (Bitte nach Sprache aufschlüsseln.) Diese Information wird nicht erhoben. 8. Bei welchen Gelegenheiten wird das Merkblatt Masern durch wen ausgehändigt ? Die Informationen zu Masern werden im Rahmen der Tätigkeiten gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) entsprechend des Informationsbedarfes und der individuellen Konstellation des Falles durch die Fachämter Gesundheit der Bezirke ausgehändigt. Die sonstige Nutzung wird nicht erhoben.