BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17769 21. Wahlperiode 16.07.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 08.07.19 und Antwort des Senats Betr.: Verbotene Gegenstände im Justizvollzug (II) Trotz des Verbots schaffen es Inhaftierte regelmäßig, Mobiltelefone, Drogen, Waffen und andere Gegenstände in die Justizvollzugsanstalten (JVAs) hereinzubringen und dort zu verstecken. Ein Anstieg ist bei den Drogendelikten zu verzeichnen. Drogenhändler dealten aus der JVA Glasmoor und die Drogenfunde in den JVAs sind konstant hoch. 453 Gramm illegale Subtanzen und 139 illegale Tabletten wurden im letzten Jahr gefunden.1 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Sicherheitsvorkehrungen in den Justizvollzugsanstalten sind umfassend. Durch regelmäßige, in ihrer Frequenz und zeitlichen Abfolge nicht vorhersehbare Revisionen der Hafträume, der Gemeinschaftseinrichtungen und der Betriebe sowie durch die Durchsuchung der Gefangenen, insbesondere auch nach einem Besuch, wird eine hohe Entdeckungswahrscheinlichkeit erreicht. Die Freiflächen werden regelmäßig kontrolliert, um zu verhindern, dass durch Mauerüberwürfe eingebrachte Gegenstände von den Gefangenen aufgenommen werden. Darüber hinaus unterliegen die bestehenden Konzepte einer stetigen Anpassung und Überprüfung. Ferner werden Schulungsmaßnahmen und Unterweisungen vorgenommen und zusätzliche Durchsuchungsaktionen in den verschiedenen Bereichen durchgeführt. Vollständig lässt sich das Einbringen von Drogen und Mobiltelefonen nicht ausschließen, insbesondere aufgrund der vielfachen Kontakte zu Externen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Gegenstände in welcher Anzahl wurden seit August 2018 bis Juli 2019 in den jeweiligen JVAs von der zuständigen Stelle gefunden, insbesondere Nachfolgend wird die Gesamtanzahl sichergestellter Mobiltelefone, Drogen, Waffen und gefährlicher Gegenstände und weiterer unerlaubter Gegenstände sowohl durch Revisionsabteilungen der Anstalten als auch Angehörige der Revisionsgruppe Justizvollzug aufgeführt. a. Mobiltelefone, Es wird die Anzahl aufgefundener Mobiltelefone, Speicherkarten und USB-Sticks aufgeführt . 1 Vergleiche Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/14187 vom 04.09.2018. Drucksache 21/17769 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Anstalt 01.08.2018 bis 30.06.2019 Justizvollzugsanstalt Billwerder 26 Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel 74 Justizvollzugsanstalt Glasmoor 38 Justizvollzugsanstalt Hahnöfersand 4 Sozialtherapeutische Anstalt Hamburg 8 Untersuchungshaftanstalt 50 b. Drogen, Justizvollzugsanstalt Billwerder 01.08.2018 bis 30.06.2019 Cannabinoide (g) * 185,04 Kokain (g) 9,7 Spice (g) 18,11 Subutex (Stck.) 34 Amphetamin (g) 13,15 * Cannabinoide und synthetische Cannabinoide werden zusammengefasst. Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel 01.08.2018 bis 30.06.2019 Cannabinoide (g) 286,3 Kokain (g) 4,87 Heroin (g) 9,8 Spice (g) 61,71 Subutex (Stck.) 2 Amphetamin (g) 9,8 Justizvollzugsanstalt Glasmoor 01.08.2018 bis 30.06.2019 Cannabinoide (g) 9,27 Spice (g) 2,8 Justizvollzugsanstalt Hahnöfersand 01.08.2018 bis 30.06.2019 Cannabinoide (g) 92,6 Kokain (g) 0,6 Amphetamin (g) 0,1 Sozialtherapeutische Anstalt Hamburg 01.08.2018 bis 30.06.2019 Cannabinoide (g) 36,4 Spice (g) 31,4 Subutex (Stck.) 4 Amphetamin (g) 1 Untersuchungshaftanstalt 01.08.2018 bis 30.06.2019 Cannabinoide (g) 139,6 Kokain (g) 4,52 Ecstasy (Stck.) 6 Subutex (Stck.) 35 c. Waffen und gefährliche Gegenstände, Es wird die Anzahl aufgefundener Messer, Rasierklingen und Cutterklingen aufgeführt . Andere Waffen wurden nicht gefunden. Anstalt 01.08.2018 bis 30.06.2019 Justizvollzugsanstalt Billwerder 4 Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel 13 Justizvollzugsanstalt Glasmoor 1 Justizvollzugsanstalt Hahnöfersand 2 Sozialtherapeutische Anstalt Hamburg 34 Untersuchungshaftanstalt 2 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17769 3 Es wird die Anzahl/Menge aufgefundener gefährlicher Gegenstände aufgeführt. Alkoholhaltige Getränke in Litern: Anstalt 01.08.2018 bis 30.06.2019 Justizvollzugsanstalt Billwerder 11,5 Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel 0,8 Justizvollzugsanstalt Glasmoor 3,75 Justizvollzugsanstalt Hahnöfersand - Sozialtherapeutische Anstalt Hamburg 2 Untersuchungshaftanstalt 29 Spritzen: Anstalt 01.08.2018 bis 30.06.2019 Justizvollzugsanstalt Billwerder 5 Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel - Justizvollzugsanstalt Glasmoor - Justizvollzugsanstalt Hahnöfersand - Sozialtherapeutische Anstalt Hamburg - Untersuchungshaftanstalt - Werkzeuge: Anstalt 01.08.2018 bis 30.06.2019 Justizvollzugsanstalt Billwerder - Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel - Justizvollzugsanstalt Glasmoor 1 Justizvollzugsanstalt Hahnöfersand 1 Sozialtherapeutische Anstalt Hamburg 1 Untersuchungshaftanstalt 1 Tabletten (unerlaubter Besitz) in Stück: Anstalt 01.08.2018 bis 30.06.2019 Justizvollzugsanstalt Billwerder 72 Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel 118 Justizvollzugsanstalt Glasmoor 37 Justizvollzugsanstalt Hahnöfersand 5 Sozialtherapeutische Anstalt Hamburg 17 Untersuchungshaftanstalt 86 Andere gefährliche Gegenstände: Anstalt 01.08.2018 bis 30.06.2019 Justizvollzugsanstalt Billwerder - Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel 2 Justizvollzugsanstalt Glasmoor - Justizvollzugsanstalt Hahnöfersand - Sozialtherapeutische Anstalt Hamburg - Untersuchungshaftanstalt - Im Übrigen werden sonstige sichergestellte gefährliche Gegenstände statistisch nicht erfasst. Für die Beantwortung der Frage müssten daher sämtliche Gefangenenpersonalakten am Stichtag von Hand ausgewertet werden. Die Auswertung dieser mehreren Tausend Akten ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. d. weitere unerlaubte Gegenstände? Nachfolgend werden die Summen des sichergestellten Bargeldes (in Euro) aufgeführt. Anstalt 01.08.2018 bis 30.06.2019 Justizvollzugsanstalt Billwerder 11 050 Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel 780 Drucksache 21/17769 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anstalt 01.08.2018 bis 30.06.2019 Justizvollzugsanstalt Glasmoor 102 Justizvollzugsanstalt Hahnöfersand - Sozialtherapeutische Anstalt Hamburg 50 Untersuchungshaftanstalt - Weitere „unerlaubte Gegenstände“ können schon deshalb nicht statistisch erfasst werden, weil die Erlaubnis zum Besitz bestimmter Gegenstände unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles jeweils speziell erteilt oder versagt wird. Für die Beantwortung der Frage müssten daher sämtliche Gefangenenpersonalakten für den Anfragezeitraum von Hand ausgewertet werden. Die Auswertung von mehreren Tausend Akten ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. e. Bitte nach den Gegenständen, Anzahl und der jeweiligen JVA differenziert darstellen. Siehe Antworten zu 1. a. bis d. 2. Wie viele Kontrollen und/oder Revisionen der Hafträume sind von der zuständigen Stelle seit August 2018 bis Juli 2019 vorgenommen worden ? Bitte nach den jeweiligen JVAs darstellen. Nachfolgend wird die Gesamtanzahl vorgenommener besonderer Haftraumrevisionen sowohl durch die Revisionsabteilungen der Anstalten als auch durch Angehörige der Revisionsgruppe Justizvollzug aufgeführt. Davon unabhängig werden wenigstens wöchentlich Kontrollen aller Unterkunftsräume durch den Allgemeinen Vollzugsdienst vorgenommen. Anstalt 01.08.2018 bis 30.06.2019 Justizvollzugsanstalt Billwerder 519 Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel 539 Justizvollzugsanstalt Glasmoor 6 Justizvollzugsanstalt Hahnöfersand 279 Sozialtherapeutische Anstalt Hamburg 73 Untersuchungshaftanstalt 307 3. Wie viele Verstöße gegen die Sicherheit und Ordnung wurden seit August 2018 bis Juli 2019 in welcher JVA festgestellt und mit welchen Maßnahmen wurde auf die Verstöße reagiert? Wie hat sich die Anzahl der Verstöße im Vergleich zu 2017 verändert? Bitte nach den jeweiligen JVAs und der Art des Verstoßes darstellen. Verstöße gegen die Sicherheit und Ordnung werden statistisch nicht erfasst. Nachfolgend wird die Anzahl angeordneter Disziplinarmaßnahmen aufgeführt. Maßnahmen, die verhängt wurden, richten sich nach den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften , die abschließende Kataloge zulässiger Disziplinarmaßnahmen enthalten. Die Anordnung einzelner Disziplinarmaßnahmen wird statistisch nicht gesondert erfasst. Im Falle besonders schwerwiegender Pflichtverstöße im offenen Vollzug führten diese auch zu Rückverlegungen in den geschlossenen Vollzug. Durch die im Jahr 2018 vollzogene Umstellung des Datenverarbeitungssystems BasisWeb (Karte S&O neu) ist eine nachträgliche Auswertung für das Jahr 2017 nur noch von Hand und nach erfolgter Abforderung der Gefangenenpersonalakten aus dem Zentralarchiv möglich. Die Auswertung dieser Akten ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Auch Verstöße gegen die Sicherheit und Ordnung durch Arrestanten der Teilanstalt Jugendarrest werden statistisch nicht erfasst. Für die Beantwortung der Frage müsste daher eine Auswertung sämtlicher Arrestantenpersonalakten von Hand für den abgefragten Zeitraum erfolgen. Dies ist in der zur Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17769 5 Sofern Arrestanten gegen die Sicherheit und Ordnung in der Teilanstalt für Jugendarrest verstoßen, werden regelhaft erzieherische Maßnahmen im Sinne des § 40 HmbJAVollzG angeordnet. Disziplinarmaßnahmen: Anstalt 01.08.2018 bis 30.06.2019 Justizvollzugsanstalt Billwerder 382 Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel 278 Justizvollzugsanstalt Glasmoor 156 Justizvollzugsanstalt Hahnöfersand 64 Sozialtherapeutische Anstalt Hamburg 8 Untersuchungshaftanstalt Hamburg 168 Im Übrigen siehe Drs. 21/14187. 4. Welche Maßnahmen hat der Senat seit 2017 durchgeführt, um das Hereinschmuggeln von unerlaubten Gegenständen in JVAs zu verhindern? Bitte nach den jeweiligen JVAs getrennt darstellen. Drogen und unzulässige Gegenstände gelangen insbesondere mittels Übergabe durch Besucher, durch Gefangene nach Vollzugslockerungen und mittels Mauerüberwürfe durch Dritte in die Justizvollzugsanstalten. Demzufolge werden in allen Justizvollzugsanstalten sowohl Besucherinnen und Besucher vor Besuchen bei Strafgefangenen und Untergebrachten, als auch die aus Vollzugslockerungen zurückkehrenden Gefangenen und Untergebrachten durchsucht. Im Hinblick auf die Feststellung von Mauerüberwürfen erfolgen entsprechende Kontrollen des Anstaltsgeländes. Darüber hinaus finden regelmäßige und unangekündigte Durchsuchungen der Gefangenen beziehungsweise Untergebrachten, der Hafträume beziehungsweise Zimmer und der gemeinsam genutzten Bereiche statt, an denen sich alle Bediensteten der Anstalt und die Revisionsgruppe Justizvollzug (diese auch mit Rauschgiftspürhunden) beteiligen. Sofern es sich bei den unerlaubt eingebrachten beziehungsweise aufgefundenen Gegenständen um Betäubungsmittel oder andere Gegenstände handelt, deren Besitz auch außerhalb des Vollzuges strafbar ist, werden die Betäubungsmittel oder sonstigen Gegenstände den zuständigen Polizeidienststellen übergeben. Können die Funde einer konkreten Person zugeordnet werden, wird gegen diese Person Strafanzeige erstattet, ansonsten gegen unbekannt.