BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1777 21. Wahlperiode 06.10.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 30.09.15 und Antwort des Senats Betr.: Neue Standorte für Flüchtlingsunterbringung Nach Medienberichten plant die Innenbehörde in den kommenden Monaten Platz für bis zu 12.000 weitere Flüchtlinge zu schaffen. Folgende Adressen wurde dabei benannt: Bargkoppelweg 61 und 66a, Hellmesberger Weg 23, Hoisbütteler Straße Flurstück 1466, Nedderfeld 100, Normannenweg 16 – 20, Rugenbarg 103, Papenreye 1a, Wiesendamm 2. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wer ist jeweils Eigentümer der Grundstücke/Flurstücke der eingangs aufgeführten Adressen? (Bitte aufschlüsseln nach Privat/FHH/Bund.) 2. Handelt es sich bei den aufgeführten Adressen um bebaute oder unbebaute Grundstücke? (Bitte einzeln aufführen.) 3. Welche der bebauten Grundstücke verfügen über Immobilien, die im Besitz Privater sind? Welche der bebauten Grundstücke verfügen über Immobilien, die im Besitz der Freien und Hansestadt Hamburg oder des Bundes sind? Bis auf die Grundstücke Hoisbütteler Straße (Flurstück 1466) und Papenreye 1a, die sich im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg befinden, handelt es sich um private Grundstücke. Unbebaut ist lediglich das Grundstück Hoisbütteler Straße (Flurstück 1466). 4. Steht der Senat in Verhandlungen mit den Eigentümern der privaten Bauten und Flächen der eingangs aufgeführten Standorte? 5. Falls der Senat in Verhandlungen steht, über welche Flächen der aufgeführten Standorte wird derzeit verhandelt? 6. Falls der Senat in Verhandlungen mit Eigentümern der unter 1. aufgeführten privaten Flächen steht: Handelt es sich um Kaufpreisverhandlungen oder um Verhandlungen bezüglich Vermietung? 7. Falls der Senat derzeit nicht verhandelt: Eignen sich die genannten Flächen zur Flüchtlingsunterbringung? Die zuständigen Behörden prüfen jede verfügbare Immobilie auf die Eignung zur Flüchtlingsunterbringung und nehmen gegebenenfalls Verhandlungen mit den Eigentümern auf. Derzeit laufen zahlreiche Prüfungs- und Verhandlungsverfahren. Grundsätzlich kommen mehrere Erwerbs- beziehungsweise Anmietungsvarianten in Betracht. Von den in der Vorbemerkung genannten Standorten wurden die Gebäude Rugenbarg 103 (siehe Drs. 21/1717) sowie Papenreye 1a (seit 1. Oktober 2015 mit circa 800 Plätzen) bereits in Betrieb genommen. Darüber hinaus eignen sich nach aktuellem Drucksache 21/1777 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Stand der Prüfungen von den in der Vorbemerkung genannten Standorten die Objekte beziehungsweise Flächen Hellmesberger Weg 23 und Normannenweg 16 bis 20 zumindest für eine vorübergehende Flüchtlingsunterbringung. Bezüglich der übrigen in der Vorbemerkung genannten Standorte liegt noch kein abschließendes Prüfungsergebnis vor. Im Übrigen sieht der Senat zur Wahrung seiner Verhandlungsposition und der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse etwaiger Vertragspartner in ständiger Praxis davon ab, zu laufenden Verhandlungsverfahren Stellung zu nehmen.